FREITAG: Wird der Staat mit der Bankrottgefahr für so genannte systemrelevante Banken wie die Hypo Real Estate erpresst? RUDOLF HICKEL: Der Tatbestand der Erpressung ist unübersehbar, erst betreiben die Banken ihre Geschäfte ohne staatliche Kontrolle, und wenn dann durch eine Mischung aus Missmanagement und Spekulation der Zusammenbruch droht, ist der Staat gefragt. Man hat den Eindruck, dass diejenigen, die so handeln, eines genau wissen: Wenn ihnen der Kollaps droht, müssen sie gerettet werden, weil sie strategisch einen derartigen Stellenwert besitzen.
Wie oft kann der Staat Retter in der Not sein, ohne selbst in Not zu geraten? Immerhin erleben wir gerade die zweite große Hilfsaktion nach den Milliarden für die IKB. Das lässt sich kaum präzise be
Das lässt sich kaum präzise beantworten, aber ich gehe davon aus, wenn dieses Engagement des Staates voll zum Tragen kommt, beansprucht das den Haushalt erheblich und führt zu steigender Staatsverschuldung. Aber die Frage muss immer lauten, was passiert, wenn der Staat nicht eingreift? Welche gesamtwirtschaftlichen Kosten entstehen dann? Alle wissen genau, wenn die Hypo Real Estate oder eine andere Bank pleite geht, löst das schwere Schäden im gesamten Bankensystem aus. Wie bewerten Sie die Garantieerklärung von Kanzlerin Merkel, die privaten Einlagen seien sicher? Immerhin handelt es sich nach Auskunft des Bundesfinanzministeriums um mindestens 568 Milliarden Euro. Zunächst einmal ist es aufschlussreich zu erfahren, dass wir bei den Privathaushalten Einlagen in dieser Höhe haben - natürlich höchst ungleich verteilt. Da ist die Rentnerin mit dem kleinen Sparkonto genauso dabei wie der Einkommensmillionär. Aber ich finde die Erklärung von Frau Merkel insgesamt richtig, weil damit versucht wird, einen Vertrauenseinbruch gegenüber den Banken zu verhindern. Mich überrascht, dass sich die Anleger bisher so rational verhalten und es keinen Run auf die Banken gibt, um Konten abzuräumen. Und wenn sie das irgendwann doch tun? Dann würden die 568 Milliarden Euro, die bedient werden müssten, die Staatsschulden gewaltig noch oben treiben. Meine These lautet: Wenn es zum großen Ansturm der Sparer auf die Banken kommt, muss keine Einlagensicherung mehr bemüht werden, weil dann sowieso das ganze System zusammenbricht.Die Bundesregierung scheint diese Möglichkeit nicht ganz auszuschließen, sonst hätte sie sich nicht zu dieser Garantieerklärung für private Anleger durchgerungen. Da haben Sie Recht, die Sensiblität ist inzwischen sehr hoch. Der Staat hat diese Krise jetzt vollauf begriffen, er kann sich - um es mit Marx zu sagen - der davon ausgehenden materiellen Gewalt nicht mehr entziehen. Die Sorge, das Vertrauen in das gesamte Finanzsystem könnte zusammenbrechen, bleibt demnach sehr groß. Berechtigt groß. Angenommen, die jetzt 50 Milliarden Euro umfassende Garantie für die Hypo Real Estate müsste völlig oder teilweise in Anspruch genommen werden, wo käme das Geld her? Wir haben eine so genannte Risiko-Aufteilung, das heißt, auf der einen Seite gibt es den Bund, der mit 26,5 Milliarden Euro eingreift, auf der anderen Seite die Privatbanken, die ursprünglich nur mit 15 Milliarden dabei waren, nun aber die Risikoabschirmung auf etwa 23,5 Milliarden erhöht haben.Wie funktioniert das? Indem die Bundesbank und die EZB Papiere ins Portfolio nehmen, die sie normalerweise dort nicht platzieren dürften.Was sind das für Papiere? Wertpapiere der Hypo Real Estate, die den Privatbanken als Gegenleistung für die vorgenommene Absicherung zur Verfügung gestellt werden, vor allem Pfandbriefe. Und diese Papiere werden gegebenenfalls durch die Bundesbank oder die EZB gegenfinanziert.Mit anderen Worten, man kauft den Privatbanken diese Papiere notfalls ab. Das erinnert an das Modell des 700-Milliarden-Dollar-Pakets, mit dem der US-Staat gerade den US-Banken faule Kredite abnimmt. Ja, das läuft ganz ähnlich.Wie lässt sich die von allen Seiten augenblicklich so vehement verlangte Regulierung der Finanzmärkte politisch durchsetzen? Man muss die Gunst der Stunde nutzen. Mein Schlüsselsatz lautet, Notmaßnahmen, die letzten Endes immer Steuergelder kosten, sind vom Staat nur dann zu rechtfertigen, wenn sie mit einer Politik der scharfen Regulierung verbunden werden. Wir haben jetzt in Deutschland quasi eine Teilverstaatlichung von Banken, die vor ein paar Wochen noch undenkbar gewesen wäre. Es sollten jetzt weder Floskeln noch Absichtserklärungen produziert werden, sondern Maßnahmen überzeugen. Zum Beispiel muss jedes Finanzprodukt eine unabhängige Prüfung erfahren. Werden obskure Wertpapiere gebündelt und weltweit vertrieben, dann muss die verkaufende Bank davon mindestens 20 Prozent im eigenen Portfolio halten. Sie werden sehen, wie schnell alle Institute bei einer solchen Bedingung vorsichtiger werden. Man braucht nicht immer das große Draufschlagen, es gibt einzelne Instrumente, die schmerzhaft und wirkungsvoll sind und das ganze System erheblich verbessern können. Das Gespräch führte Lutz Herden Eine sichere Bank? In den vergangenen 40 Jahren mussten über 100 Banken in Deutschland Insolvenz anmelden. Zuletzt machten die Zusammenbrüche von Guthmann Roth AG (2002), BFI Bank Dresden (2003) und der Privatbank Reithinger (2006) Schlagzeilen. In der aktuellen Krise sind neuerliche Pleiten nicht ausgeschlossen. Das Geld der Kunden ist dabei in verschiedener Weise abgesichert. Seit 1998 verpflichtet das Einlagensicherungs- und Anlagenentschädigungsgesetz (EAEG) Geldinstitute, einer Entschädigungseinrichtung anzugehören. Andernfalls wird dem Institut der Geschäftsbetrieb nicht erlaubt. Alle Banken müssen daher der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) beitreten. Diese sichert 90 Prozent der Einlagen jedes Kunden ab, maximal aber nur bis zu 20.000 Euro. Darüber hinaus existieren freiwillige Einrichtungen der Bankenverbände. Im Vergleich zu anderen Ländern bestehen hohe Standards. Bei Sparkassen (Drei-Stufen-Modell) sowie Volks- und Raiffeisenbanken (Garantieverbund) springen im Falle eines Engpasses die anderen Institute ein. Diese solidarische Haftung sichert die Einlagen der Kunden bis zu 100 Prozent ab. Daneben existieren der Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes Öffentlicher Banken und der Bausparkassen-Einlagensicherungsfonds. Nachdem die Kölner Privatbank Herstatt 1974 in Folge von Devisenspekulationen pleite ging, wurde der Einlagensicherungsfonds der privaten Geldhäuser gegründet. Dieser zahlt an Kunden der beteiligten 180 Institute Beträge über die EdB-Garantiesumme hinaus. Die Höhe für den einzelnen Kunden ist abhängig von der Größe der Bank, das Minimum beträgt theoretisch 1,5 Millionen Euro. Das Volumen des Einlagensicherungsfonds der privaten Banken wird nicht angegeben, inoffiziell ist von einer Gesamtsumme von etwa 4,6 Milliarden Euro die Rede. Der Sicherungsfonds beginnt erst mit der Entschädigung der Anleger, wenn die Finanzaufsicht BaFin befindet, dass es für die betroffene Bank keine Chance mehr gibt beziehungsweise ein von der BaFin verhängtes Moratorium länger als sechs Wochen besteht. Seit 1976 wurden 24 Hilfsaktionen durchgeführt. In allen Fällen wurden die Kunden voll entschädigt. Bei einer umfassenden Bankenkrise, so Experten, reichten die Sicherungsfonds allerdings nicht aus. Zur Beruhigung hat die Bundesregierung deshalb eine Garantie für die Einlagen der Deutschen abgegeben. Dazu zählen offenbar Sparbücher und Sparbriefe (rund 568 Milliarden Euro), Termin- und Giroeinlagen (bisher nicht beziffert) und private Anlagen (geschätzt zwischen 250 und 900 Milliarden Euro). Merkels Erklärung könnte demnach bis zu einem Drittel des gesamten Geldvermögens der Deutschen erfassen das sind rund 4,6 Billionen Euro. Der »größten Garantie der Weltgeschichte« (Finanzexperte Hans-Peter Burghof) steht ein Bundeshaushalt gegenüber, der 2008 gerade einmal knapp 290 Milliarden Euro beträgt.
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