Man hätte die Bannmeile in Deutschland in den letzten Jahrzehnten für ein preußisches Relikt halten können. Wieso wird der Raum um die Parlamente stärker abgesichert als andere öffentliche Räume? Muss nicht gerade hier der Protest gegen mögliches Unrecht für Parlamentarier*innen hörbar und sichtbar werden können?
Die Versammlungsfreiheit ist ein hohes Gut und ihre Einschränkung durch Bannmeilen konnte man lange als undemokratisch sehen. Tatsächlich verfolgte der Protest vor den Parlamenten bislang – bis auf versprengte Stiefelnazi-Aufläufe – großteils demokratische Ziele. Angesichts der Ereignisse in Washington und nach dem Sturm von „Querdenkern“ auf die Reichstagstreppe jedoch will die Bundesregierung die Sicherheitsmaßnahmen des Bundestags nun einer Überprüfung unterziehen. Der Polizeischutz wurde bereits verstärkt. Spricht hier die politische Macht oder der demokratische Staat?
Respekt vor dem Volk, Angst vor dem Pöbel
Die Geschichte der Bannmeile oszilliert schon immer zwischen der Angst vor dem aufständischen Pöbel und dem Respekt vor dem Volk als Souverän. Zur ihrer Einführung kommt es im Zuge der revolutionären Ereignisse von 1848. Der Berliner Polizeipräsident verbot größere Menschenmassen in der Nähe der Preußischen Nationalversammlung. Doch diese Regelung blieb umkämpft: Die in der Frankfurter Paulskirche beschlossene Verfassung von 1849 sah keine Bannmeile vor, übrigens auch keine Anmeldepflicht von Versammlungen. Sie war eine Art demokratischer Gegenentwurf zu den herrschenden, tendenziell noch absolutistischen Verhältnissen – wurde jedoch nie wirksam. 1919 gewährte die Verfassung von Weimar die prinzipielle Versammlungsfreiheit, doch schon 1920 revidierte sie diese: Geschaffen wurden „befriedete Bannkreise“ im Umkreis des Parlaments. Unmittelbarer Anlass dazu waren gewaltsame Auseinandersetzungen bei Beratungen über das Betriebsrätegesetz, zudem war der Kapp-Putsch gegen die Republik zwei Monate zuvor gescheitert.
1955 etablierte der Bund eine Bannmeilenregelung, die öffentliche Versammlungen im Umkreis von Bundestag, Bundesrat und Bundesverfassungsgericht verbietet. Nach dem Umzug nach Berlin wurde sie liberalisiert, um den Bundestag gibt es nun einen „befriedeten Bezirk“. Versammlungen sind grundsätzlich zugelassen, sofern sie die Tätigkeit der Verfassungsorgane nicht stören – etwa an sitzungsfreien Tagen. Anders in einzelnen Bundesländern: Im Juni 2014 wurde eine Sitzblockade, bei der ein Bleiberecht für Geflüchtete gefordert wurde, vor dem Rathaus Hamburg mit der Begründung aufgelöst, sie finde im „Bannkreis“ statt.
Die Institution des befriedeten Bezirks wurde kontrovers diskutiert, lässt sie Protest doch nur eingeschränkt in Sicht- und Hörweite von den politischen Entscheidungsträger*innen stattfinden. 2010 versuchten linke Demonstrierende, während einer Sitzung bis vor das Parlament vorzudringen, um gegen die Verabschiedung eines Kürzungspakets nach der Finanzkrise zu protestieren; 2017 inszenierte der Regisseur Milo Rau einen „Sturm auf den Reichstag“ und ein „Weltparlament“.
Wurde im Kapitol versäumt, die Demokratie vor Antidemokraten zu schützen?
Wann aber sind Rechtsbrüche von Protestierenden im Rahmen zivilen Ungehorsams zu sehen und damit vom Anliegen getragen, ein Mehr an Demokratie durchzusetzen – und wann verfolgen jene, die sich vor dem Parlament versammeln, keine demokratischen Ziele?
Die demokratiepolitische Bedeutung der Bannmeile ist abhängig von der Perspektive: Es ist relevant, gegen wen oder was sich der Protest vor dem Parlament richtet. Die Bannmeile kann man in Demokratien als Problem sehen, die eine Portion Radikaldemokratie gut gebrauchen können. Von Diktaturen, in denen der Sturm auf das Parlament erst demokratische Verhältnisse zu installieren vermag, ist gar nicht zu reden. In diesem Kontext wird der Sturm auf das Parlament zu einem Akt des zivilen Ungehorsams.
In den USA herrscht, trotz aller Mängel, ein demokratisches System. Die Anhänger Trumps sind keine Akteure zivilen Ungehorsams, sondern Antidemokraten. Es mag sein, dass die Kapitolstürmer*innen selbst der Meinung sind, sich für die Demokratie einzusetzen, da sie davon überzeugt sind, das Wahlergebnis sei nicht legitim – doch ist auch hier der Fall, was grundsätzlich im Recht gilt: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht. Sie griffen ein Wahlergebnis an, das von allen demokratischen Institutionen anerkannt wurde. Ihr Sturm aufs Parlament ist ein Angriff auf die Demokratie; deren Bannmeile wird so zum Schutzgraben.
Fridays for Future, Reichsbürger: Alles einerlei, sagt AKK
Kramp-Karrenbauer freilich spricht über die Bannmeile eher aus der Perspektive der Macht, nicht so sehr der Demokratie. Das „Entern“ des Berliner Abgeordnetenhauses durch Klimaaktivist*innen ist dann ebenso zu verurteilen wie Reichsbürger*innen auf den Stufen des Reichstags. Und formal hat Kramp-Karrenbauer recht, denn tatsächlich handeln beide illegal. Zu diskutieren bleibt aber, ob demokratischer Protest – als ziviler Ungehorsam – in besonderen Ausnahmefällen nicht auch in demokratischen Staaten legitim sein kann.
Im Gegensatz zu Kramp-Karrenbauer gehen die Sicherheitsorgane andersherum vor: Sie begegnen – das ist auch aus Forschungen empirisch belegt – unterschiedlichen politischen Spektren unterschiedlich. Während linken Veranstaltungen polizeilicherseits oft stärkere Gefahrenprognosen zugeschrieben werden, gilt dies für rechte Versammlungen weniger. So ist es vielleicht kein Zufall, dass gerade den Trump-Fans, den Neonazis, den mit Tarnanzügen und sogar mit Schusswesten bestückten Demonstrierenden (mit verblüffender optischer Ähnlichkeit zur Polizei) der Sturm aufs Capitol gelang. Bilder vom martialischen Polizeiaufgebot vor dem Lincoln Memorial während einer Black Lives Matter-Demonstration im letzten Sommer vermitteln den Eindruck, als würde hier eine ganz andere Sprache gesprochen.
Die Bannmeile setzt von vorn herein die strikte Trennung von repräsentativem Parlamentarismus und Zivilgesellschaft; dabei braucht die Demokratie, um lebendig zu sein, die Zivilgesellschaft. Als die einzige Staatsform, die sich im Namen ihrer selbst auf demokratische Weise selbst abschaffen kann, braucht die Demokratie nun einen reflexiven und vorsichtigen Umgang mit ihren Schutzmechanismen, damit diese die demokratische Ordnung nicht selbst entdemokratisieren.
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