Heribert Zitzelsberger kann zufrieden sein. Der frühere Chef der Steuerabteilung der BAYER AG und jetzige Staatssekretär im Bundesfinanzministerium hat den rot-grünen Entwurf für eine Neuordnung der Unternehmensteuern (siehe Rudolf Hickel in Freitag 4/2000) ganz im Sinne seines ehemaligen Arbeitgebers formuliert. Sollte dieser Entwurf Gesetz werden, wird die reale steuerliche Belastung der Unternehmen sich noch weiter verringern, obwohl bereits in den vergangenen Jahren historische Tiefststände erreicht wurden. Denn in der Praxis haben sich theoretisch hohe Steuersätze längst in ihr Gegenteil verkehrt.
Die zusammengerechneten nominellen Steuersätze für Unternehmen - vor allem Körperschaft- und Gewerbesteuer - liegen in Deutschland bisher mit
bisher mit knapp 60 Prozent im internationalen Vergleich an der Spitze. Aber schon 1992 war die reale durchschnittliche Besteuerung von Unternehmensgewinnen auf 20,8 Prozent abgesunken und beträgt heute weit unter 20 Prozent. Damit liegt Deutschland real am unteren Ende der Niedrigsteuerländer. Zum Vergleich: Die effektiven Durchschnittssteuersätze für Unternehmensgewinne liegen in der Schweiz bei 25 Prozent, in den USA bei 27 Prozent, in Dänemark bei 29 Prozent und in Großbritannien schließlich bei 32 Prozent. Das geht aus einer OECD-Studie hervor, die den Bundestagsausschüssen für Wirtschaft und Finanzen bereits im vergangenen Jahr vorgelegt wurde.Theoretisch sehr hohe Regelsteuersätze sind also mit real sehr niedrigen Effektivsteuersätzen gut vereinbar. Die Möglichkeiten der Abschreibung, der Verlustverrechnung, der hohen Freibeträge und sonstiger Vergünstigungen werden unter dem schützenden Dach der hohen Steuersätze nirgends so ausufernd gepflegt wie in Deutschland. Auch ein Blick auf die verschiedenen Steuerarten zeigt, wie gering der Anteil der Unternehmensteuern am gesamten Steueraufkommen ist. Die Unternehmensteuern machen nicht einmal 15 Prozent aller gezahlten Steuern aus, und ihr Anteil an der Finanzierung des Staates ist im Laufe der vergangenen Jahrzehnte stetig gefallen. Während sich die Lohnsteuer und die Mehrwertsteuer seit 1960 nominal etwa verdreißigfachten, hat sich die "veranlagte Einkommensteuer" (Steuer der Besserverdiener) nur verdoppelt und haben sich Gewerbe- und Körperschaftsteuer in etwa nur vervierfacht. Vor allem die Mehrwertsteuer, nach der Lohnsteuer inzwischen der größte Posten, hat die Belastung der einfachen Bürger "dynamisiert". Weil sie scheinbar unmerklich im Alltag "verschwindet", wurde sie am stärksten erhöht. Sie wird real nur dem privaten Endverbraucher auferlegt, für die Unternehmen und den Handel ist sie ein durchlaufender Posten.Im Kampf um die ersehnten "Investoren" haben die einzelnen Nationalstaaten verschiede Formen legalen Steuerdumpings eingeführt. Wenn der amerikanische Chip-Produzent AMD in Sachsen für eine Neuansiedlung Steuerermäßigung bekommt, verbunden mit Staatszuschüssen, so ist dies eine der legalen Formen. In ähnlicher Weise steuermindernd wirken auch die Finanzierungsgesellschaften in Irland (International Finance and Service Center, IFSC) oder Belgien (Coordination Center, CC). In diesen Rechtsformen können deutsche Auto- und Chemieunternehmen ihre Finanzabteilungen ausgliedern und verselbständigen. In Irland und Belgien zahlen sie dann nur noch Steuern, die zwischen einem und 10 Prozent betragen. VW, BMW, Bayer, Deutsche Bank, WestLB: sie alle nehmen diese Möglichkeiten wahr.Unter der Hand sind weitere Nullsteuer-Modelle eingeführt worden. Sie sind unspektakulär in den "Doppelbesteuerungs-Abkommen" (DBA) untergebracht. Das DBA zwischen den Niederlanden und Deutschland beispielsweise besagt, dass Gewinne aus Immobilienfonds für Steuerpflichtige des jeweils anderen Landes weitgehend steuerfrei sind. Das hat zu der absurden Situation geführt, dass teure Bürokomplexe in München oder Köln holländischen Immobilienfonds und Bürogebäude in Amsterdam oder Rotterdam deutschen Immobilienfonds gehören. So wird wechselseitig Steuerfreiheit organisiert.Ein beliebtes Mittel der Gewinnreduzierung ist das Hantieren mit Verrechnungspreisen, Kursen und Zinsen. Der größte Teil des Welthandels findet innerhalb der Multis selbst statt. Deshalb bevorzugen sie inzwischen eine komplizierte Verflechtungsstruktur, sodass etwa Siemens aus 800 Einzelfirmen besteht, die über Dutzende von Staaten verteilt sind. Welcher Finanzbeamte in München, Dresden oder Düsseldorf kann nachprüfen, ob die gegenseitig in Rechnung gestellten Preise für Vorprodukte und Zulieferungen korrekt sind?Die Abwicklung über ausländische Beteiligungsunternehmen kann allerdings leicht auch wirtschaftskriminelle Formen annehmen. So stellte sich im drohenden Konkursfall des Holzmann-Konzerns "plötzlich" heraus, dass ein großer Teil der Überschuldung von 2,4 Milliarden DM über die Schweizer Firma Vebau/Vebag entstanden war - einer Briefkastenfirma, an der Holzmann mit weniger als 50 Prozent beteiligt war. Betrug des Finanzamtes wird in der einschlägigen Fachliteratur auch dem Mittelstand empfohlen. So preist jüngst etwa die Zeitschrift "steuertip" die "Nacherstellung von Tagesendsummenbons mit Hilfe einer zweiten typengleichen Kasse". Die Beherrschung dieser Techniken sei besonders wichtig, weil die Registrierkassen Prüfungsschwerpunkt der Steuerfahnder und Betriebs prüfer sind.Angesichts solcher Betrugspraktiken ist die Gewinnermittlung als Grundlage der Besteuerung zu einer für Finanzbeamte kaum mehr leistbaren Aufgabe geworden. Zwar kann mittlerweile das Bankgeheimnis außer Kraft gesetzt werden, wie sich bei der neu eingeführten namentlichen Nennung der Zinseinkünfte zeigt. Das gilt aber in der Praxis nur für Kleinanleger. Gegenüber Unternehmen und Großkunden bleibt das Bankgeheimnis weitgehend gewahrt, vor allem auch dadurch, dass deutsche Betriebs prüfer im Ausland nicht tätig werden können. Die in der globalisierten Finanzwelt längst überfällige Verbesserung der Amts- und Rechtshilfe in Steuerangelegenheiten ist auch für die gegenwärtige Regierung ein Tabu."Die Finanzbehörden haben den Überblick über die globalisierte Wirtschaft verloren," so urteilt der Bundesrechnungshof. Steuerbescheide für Unternehmen, insbesondere Großunternehmen, werden heute nur noch in Ausnahmefällen nach den gesetzlichen Prüfkriterien ausgestellt. In der Regel sind sie Ergebnis eines Deals. Nach dem Motto: "Was wir als Unternehmen an Steuern eigentlich zahlen müssten, könnt Ihr als Finanzbeamten kaum noch exakt errechnen. Um jahrelangen Streit zu vermeiden, einigen wir uns doch auf eine bestimmte Summe." Betriebs prüfer Meinolf Guntermann: "Die Betriebe bestimmen mittlerweile die Höhe ihrer Steuern selbst."