Gleich offen für viele

Unterricht Das Berliner Verwaltungsgericht befindet den Ausschluss bestimmter Jahrgangsstufen vom Wechselunterricht für rechtswidrig. Welche Konsequenzen hat dieser Beschluss?
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Wer darf an den Schulbänken Platz nehmen und wo bleiben die Türen verschlossen? Ein Berliner Gericht hat ein Urteil gesprochen
Wer darf an den Schulbänken Platz nehmen und wo bleiben die Türen verschlossen? Ein Berliner Gericht hat ein Urteil gesprochen

Foto: Tobias Schwarz/AFP via Getty Images

Das Verwaltungsgericht Berlin hat gestern die Schultore in der Hauptstadt ein Stück weiter aufgestoßen. Es sei rechtswidrig, befanden die Richter, dass die Klassenstufen 7 bis 9 weiter komplett Distanzunterricht hätten, während alle anderen Jahrgänge bereits wieder in den Wechselunterricht hätten zurückkehren dürfen. Denn dieses Vorgehen verletze den Gleichheitsgrundsatz.

Geklagt hatten die Familien von zwei Gymnasiasten aus den Klassenstufen 7 und 9, die sofort zum vollen Präsenzunterricht zurückkehren wollten. Das lehnten die Richter ab, genau wie die entsprechenden Klagen der Familien von fünf Grundschülern. Außerdem hatten sechs der sieben auch noch gegen die Maskenpflicht im Unterricht geklagt – ebenfalls vergeblich