Grundgesetz und Hindukusch

Kommentar Reform der Bundeswehr

Auch durch die angekündigte Nicht-Teilnahme am Irak-Krieg hat die Schröder-Regierung die Wahlen gewonnen. Sicher war die internationale Wirkung dieses deutschen Neins positiv, ermutigend und nachhaltig; selbst der jüngste NATO-Gipfel befürwortete keinen Angriffskrieg auf den Irak, die Bush-Regierung musste Abstrich um Abstrich machen. Die Schröder-Regierung hat gewissermaßen wieder etwas Flüssigkeit in ihr vorher geleertes friedenspolitisches Glas gegossen.

Den kritischen ZeitungsleserInnen ist natürlich nicht entgangen, dass "kein Irak-Krieg" nie den Ausstieg aus der Militärlogik und Aufrüstung bedeuten sollte. Auch nach der Wahl sind derzeit 9.000 Bundeswehr-Soldaten außerhalb Deutschlands eingesetzt, keiner wurde abgezogen. Im Jahr 2002 lässt man sich das bei allen Haushaltsproblemen 1,6 Milliarden Euro kosten.

Das verlangt nach ideologischer Untermauerung. Die lieferte letzte Woche Minister Struck. Er erfand die Landesverteidigung neu: Sie fände jetzt am Hindukusch und nicht länger an der Elbe statt. Richtig ist, dass die Bundeswehr am Hindukusch agiert. Aber in guter Orwellscher Tradition werden damit Angriffskriege (also ohne UN-Mandat wie Enduring Freedom in Afghanistan) in "Verteidigung" umgelogen. Das ist weder originell noch neu. In den letzten Jahrzehnten wurden Kriege eigentlich nur noch von sich verteidigenden Armeen geführt.

Aber beklagen wir den Verfall der politischen Sitten auf anderem Sektor. Für die genaue Ausformulierung seiner Doktrin kündigte Struck nämlich neue "Verteidigungspolitische Richtlinien" an. Diese werden vermutlich wie die aktuellen von 1992 einfach vom Minister erlassen. Es ist also nicht vorgesehen, den Paradigmenwechsel über eine Änderung des Grundgesetzes anzugehen. Dort steht in Artikel 87a nach wie vor: "Der Bund stellt Streitkräfte zur Verteidigung auf." Wenn also seit einigen Jahren Streitkräfte zum Angriff aufgestellt werden, wird das Grundgesetz praktisch täglich ausgehöhlt und verletzt.

Im Bundestag gibt es eine große Koalition aller Fraktionsmehrheiten darüber, dass die Bundeswehr angriffsfähig, also zu einer Interventionsarmee ausgebaut werden soll. Zu diesem Zweck wird die Zahl der Angriffsverbände gerade auf 150.000 aufgestockt. Die Frage ist nun, warum die Führungen von SPD, Grünen, CDU/CSU und FDP mit Zweidrittel-Mehrheit nicht einfach das Grundgesetz ändern.

Die Antwort ist vielleicht, dass das einfach zu viel Mühe macht. Arroganz der Macht: Man ist in den letzten Jahren mit den entsprechenden Verstößen schließlich unbedrängt davon gekommen. So wurde zum Beispiel die deutsche Teilnahme am Angriffskrieg gegen Jugoslawien nicht geahndet, weil deutsche Justizbehörden die Klagen gar nicht erst entgegennahmen. Fragt sich allerdings, ob nicht die deutsche Justiz doch einmal für eine Überraschung gut ist. Eine Überprüfung der neuen Struck-Richtlinien auf Verfassungskonformität könnte jedenfalls nicht schaden.

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