„Grundsätzliche Bedeutung“

Klimaklage Drei Bauernfamilien und Greenpeace klagten gegen die Bundesregierung, weil diese ihre Klimaziele aufgab. Das Gericht wies die Klage nun ab – eine Chance bleibt jedoch
Die Nordseeinsel Pellworm ist zunehmend von Sturmfluten betroffen
Die Nordseeinsel Pellworm ist zunehmend von Sturmfluten betroffen

Foto: imago images / imagebroker

„Zuerst fand ich absurd, die Bundesregierung auf wirksameren Klimaschutz zu verklagen“, erzählte Biobäuerin Silke Backsen im Vorfeld der Gerichtsverhandlung. „Doch als ich hörte, dass die Bundesregierung ohne Not ihr selbstgestecktes Klimaziel 2020 einfach aufgegeben hat, fand ich dies noch viel absurder“. Damit war ihre Entscheidung gefallen.

Es ist kein Zufall, dass sich Greenpeace zur Unterstützung drei Klägerfamilien suchte, die ökologische Landwirtschaft betreiben. Biobauern sind in besonderem Maße vom Klimawandel betroffen. Zur Versorgung ihrer Kühe greifen sie nicht auf importiertes Futter zurück, sondern auf Weiden und selbstangebautes Getreide. Sich häufende Wetterextreme wie Starkregen und extreme Hitze machen ihren Feldern zu schaffen – so wie den Obstbäumen von Biobauer Claus Blohm. Wegen des Temperaturanstiegs hat er zudem mit Schädlingen zu kämpfen, die bisher nur weiter südlich beheimatet waren. Der Einzug der Kirschfruchtfliege beispielsweise zwang ihn, sich von seinen Kirschbäumen zu verabschieden. Familie Backens, die auf der Nordseeinsel Pellworm lebt, ist von zunehmenden Sturmfluten betroffen. Die Insel, die stellenweise einen Meter unter dem Meeresspiegel liegt, läuft bei Starkregen wie eine Badewanne voll. Es gestaltet sich immer schwieriger, das Wasser abzupumpen. Alle drei Familien leiden seit mindestens drei Jahren unter massiven Ernteeinbußen, die bis zu 50 Prozent betragen.

Wenn jemand prädestiniert ist, eine Klimaklage einzureichen, dann, so sollte man meinen, sind es diese Familien – ergänzend zu den objektiven Rechten, die Greenpeace als Umweltorganisation einfordert. Gestern nun wurde die Klage vor dem Berliner Verwaltungsgericht verhandelt. Dass die Klägerfamilien durch den menschengemachten Klimawandel betroffen sind, bezweifelten die Richter nicht. Doch sind die Kläger deswegen auch befugt, auf dem juristischen Weg zu versuchen, der Bundesregierung wirksamere Klimaschutzmaßnahmen und die Einhaltung ihres Klimaziels 2020 aufzuerlegen?

Die Bundesregierung hat eine Schutzpflicht

Das war eine der Kernfragen in dem Verfahren. Die Richter haben sie gestern verneint und die Klage abgewiesen. Auch Greenpeace sprachen sie, aus anderen Gründen, die Klagebefugnis ab.

Allerdings hätten sie auch anders entscheiden können, so eindeutig ist die Sachlage nicht. Laut Grundgesetz hat die Regierung eine Schutzpflicht gegenüber Bürgerinnen und Bürgern, deren Grundrechte verletzt werden, so wie hier das Recht auf Eigentum und freie Berufswahl. Die starke Beeinträchtigung durch den menschengemachten Klimawandel gehört dazu, das wurde vom Gericht bestätigt. Wie dieser Schutz erreicht werde, dürfe der Regierung aber nicht vorgeschrieben werden, es sei denn, ihre Maßnahmen seien „gänzlich ungeeignet oder völlig unzulänglich“. Das sei, so die Richter, hier nicht der Fall. Das Klimaschutzziel 2020 sei durchaus ambitioniert und eine Abweichung um 20 Prozent nicht so gravierend.

Klägeranwältin Roda Verheyen teilt diese Auffassung nicht. In eindrücklicher Weise hielt sie dem Gericht vor Augen, dass sehr wohl ein großer Unterschied darin bestehe, ob nächstes Jahr der CO2-Ausstoß um 40 Prozent oder nur um 32 bzw. 33 Prozent gegenüber 1990 gesenkt würde. Nach einer von Greenpeace beauftragten Studie des Deutschen Instituts für Wirtschaftsforschung führen die gerade beschlossenen Klimaschutzmaßnahmen der Regierung dazu, dass das Klimaziel 2020 fünf Jahre zu spät erreicht wird. Diese Verschiebung sei ebenfalls gravierend, so Verheyen, denn maßgeblich seien nicht punktuelle Ziele, sondern das Emissions-Budget, das Deutschland noch zur Verfügung stehe, um das Pariser Klimaabkommen einhalten zu können. Seit Jahren werde fortwährend zu viel emittiert. Das auf diese Weise entstandene Defizit betrage inzwischen fast 900 Millionen Tonnen CO2, so viel wie Deutschland in einem Jahr in die Luft bläst.

So trocken und kompliziert diese Rechnung auch erscheinen mag, so sehr beinhaltet sie eine Wahrheit, die weit über den Gerichtsprozess hinausweist. „Jede Tonne CO2-Ausstoß ist entscheidend, so wie jedes Hundertstel Grad zusätzlicher Erwärmung“, brachte Verheyen es auf den Punkt. Noch genauer formuliert: Jede Tonne Treibhausgas könnte die entscheidende sein, den „point of no return“ zu überschreiten. Neuere Erkenntnisse der Klimawissenschaft belegen, dass wir einigen Kipppunkten bereits jetzt gefährlich nahe kommen. Vor diesem Hintergrund ist das Klimaziel 2020 nicht etwa ambitioniert, sondern tatsächlich unzureichend. Wenn es dazu noch grob verfehlt wird, ist dies eben „völlig unzureichend“.

Die Klimakatastrophe erfordert von uns ein Umdenken, eine klare, konesquente Haltung und eine Kompromisslosigkeit, die wir alle nicht gewohnt sind. Die schwarz-rote Koalition ist momentan besonders weit von dieser Haltung entfernt. Nicht die Klimaproteste der letzten Jahre, nicht das Ringen um den Hambacher Wald, nicht die Fridays for Future oder die Rekordzahl von Menschen, die am 20. September auf die Straße gingen haben die Regierung Merkel von ihrem Kurs abbringen können, mit dem sie de facto alle effektiven Klimaschutzmaßnahmen verhindert. Sie bleibt bei ihren Weiter-so – wider besseren Wissens, trotz Warnungen der Wissenschaftler und trotz der Möglichkeit, das Klimaziel 2020 auch jetzt noch zu erreichen. Wie eine Studie des Fraunhofer Instituts darlegt müssten dafür nur eine Reihe von Braunkohlekraftwerken zeitnah abgeschaltet werden.

Eine Chance bleibt

Das Nicht-Handeln der Exekutive lässt – traurig genug – die Klimaklage als notwendig erscheinen. Auch für Anika Peters, Initiatorin der Klage bei Greenpeace, war sie das letzte Mittel, nachdem jahrelange Warnungen, Proteste und Aktionen keine Wirkung zeigten.

Und noch etwas brachte der Gerichtsprozess zutage: Ein erstaunliches Verantwortungsbewusstsein auf seiten der klagenden Bauernfamilien. Trotz ihrer hohen wirtschaftlichen Verluste ging es ihnen zu keinem Zeitpunkt um Schadensersatz. Sie kämpfen für effektiven Klimaschutz, und zwar im Sinne aller Betroffenen. Besonders spürbar wurde dies im Gerichtssaal, als Claus Blohm seine Situation als Obstbauer schilderte und dann plötzlich vom Fortbestehen der Menschheit sprach. Darum ginge es doch eigentlich.

In erster Instanz sind die Kläger gescheitert. Immerhin bleibt ihnen die Chance auf Berufung, denn das Gericht ließ diese Möglichkeit zu, und zwar „wegen grundsätzlicher Bedeutung“.

Anika Limbach ist Journalistin und Autorin des Romans Gefahr ohne Schatten über den Lobbyismus der Atomindustrie

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