Griechenland Bei dem 86-Milliarden-Kredit achten Bundesregierung und ESM auf die Finanzstabilität, nicht aber auf die sozialen Folgen. Ist das mit internationalen Verträgen vereinbar?
In der Athener Innenstadt wird Essen an Bedürftige ausgegeben
Bild: Louisa Gouliamaki/AFP
Lothar Binding hat Ja gesagt. Am Mittwoch hat der Finanzpolitiker der SPD dem 86-Milliarden-Kredit für Griechenland zugestimmt, obwohl er die dazu gehörenden Bedingungen weder für wirksam noch für gerecht hält. Doch bei einem Nein befürchtete er einen „Grexit“, und der wäre aus seiner Sicht für die armen Bevölkerungsschichten Griechenlands das noch größere Übel als die im „Memorandum of Understanding“ festgehaltenen Auflagen. Wie seine 630 Kolleginnen und Kollegen im Bundestag konnte er nur Ja, Nein oder Enthaltung sagen zu einem Gesamtpaket, das auf Bürokratie-Ebene ausgehandelt wurde, und als deutscher Abgeordneter soll er vor allem das deutsche Steuergeld im Blick haben. Denn die „Haushaltsaut
shaltsautonomie“ war die Begründung, mit der das Bundesverfassungsgericht die Beteiligung des Parlaments bei der Kreditvergabe durch Euro-Rettungsschirme überhaupt erst anordnete. Aber es geht eben nicht nur um Geld, sondern auch um ein Gesetzespaket derartiger Größe, dass jede Regierung im Normalfall mehrere Legislaturperioden für dessen Umsetzung benötigen würde: Rente, Steuern, Gesundheit, Verwaltung, Arbeit. Praktisch jeder Lebensbereich ist betroffen und wird radikal geändert. Nach welchen Kriterien also sollen deutsche Abgeordnete griechische Gesetze beurteilen?Nach „sozialen, wirtschaftspolitischen und demokratischen“ sagt die Linke-Vorsitzende Katja Kipping, weil sie der Ansicht ist, dass „die europäischen Grundlagen-Verträge eine Bindung an Menschenrechte und das Demokratie-Prinzip vorsehen“. Tom Koenigs, menschenrechtspolitischer Sprecher der Grünen, sagt, er lege an die Entscheidung zum Griechenland-Paket „dieselben Kriterien“ an wie an deutsche Gesetze – und diese müssen stets höherrangigem Recht wie Grund- und Menschenrechten entsprechen. Ein einziges ZielDas klingt plausibel, aber stimmt es auch? Ein Blick in den „Vertrag über die Einrichtung eines Europäischen Stabilitätsmechanismus (ESM)“ verrät, dass die Auflagen „streng“ sein sollen. Das „Finanzhilfeinstrument“ ist auf ein einziges Ziel ausgerichtet: die „Finanzstabilität“. Von Menschenrechten oder nationalen Grundrechten ist nirgendwo die Rede. Spielen sie also keine Rolle? Das Auswärtige Amt wiegelt ab. „Selbstverständlich ist jegliches Handeln der Bundesregierung den Maßgaben der Europäische Menschenrechtskonvention, des EU-Primärrechts und nationaler (grund-)gesetzlicher Vorgaben unterworfen“, lässt die Sprecherin wissen. Allerdings entscheiden über die Kreditvergabe und die Auflagen formal weder Finanzminister oder Kanzlerin noch EU-Kommission oder Eurogruppe, sondern der Gouverneursrat der „internationalen Finanzinstitution“ ESM. Damit bleibt die Frage, inwiefern dieser den Menschenrechten verpflichtet ist. Wahl zwischen Medizin und EssenDer ESM-Sprecher versichert: „Natürlich fühlt sich der ESM an Menschenrechte und die EU-Grundrechtecharta gebunden.“ Doch Gefühle sind erfahrungsgemäß wenig verlässlich, und so haben die fehlenden rechtlichen Grundlagen erhebliche Konsequenzen: Nach einem Besuch Griechenlands 2013 beklagte der damalige UN-Schulden- und Menschenrechtsexperte Cephas Lumina die Verletzung sozialer und wirtschaftlicher Menschenrechte durch die Sparauflagen, und sein Nachfolger und aktueller Amtsträger, Juan Pablo Bohoslavsky, erklärte Anfang Juni, die Situation habe sich keinesfalls verbessert, sondern allenfalls verschlimmert. Jeder zweite junge Erwachsene sei arbeitslos, und mit 35,7 Prozent sei die Zahl der von Armut und sozialer Ausgrenzung bedrohten Menschen auf den höchsten Prozentsatz in der Eurozone gestiegen. Besonders verheerende Folgen hat die angeordnete Schrumpfung des Gesundheitswesens auf sechs Prozent der Wirtschaftsleistung – in Deutschland liegt der Anteil bei elf Prozent. Laut einer britischen Studie mit dem Titel „Griechenlands Gesundheitskrise: Von der Sparpolitik zur Realitätsverweigerung“ sind Depressionen, Suizide und Neu-Infektionen bei HIV und Tuberkulose in die Höhe geschossen, die Säuglingssterblichkeit stieg um 43 Prozent. Viele Schwangere können es sich nicht mehr leisten, im Krankenhaus zu entbinden, und Diabetiker müssen sich zwischen dem Kauf von Insulin und Essen entscheiden. Rund 800.000 Menschen in Griechenland sind gar nicht mehr krankenversichert.Muss man sich die Menschenrechte auf medizinische Versorgung, angemessene Entlohnung und soziale Sicherheit einfach leisten können? Dem widerspricht Beate Rudolf, Direktorin des Deutschen Instituts für Menschenrechte. Auf einer Veranstaltung zum Thema „Austerität und Menschenrechte“ stellte sie klar, dass es in Menschenrechtsverträgen weder einen Finanzierungsvorbehalt noch eine Notstandsklausel gebe. Politische Entscheidungen müssten stets auf ihre Auswirkungen auf Menschenrechte hin überprüft werden. Der Menschenrechtskommissar des Europarats, Nils Muiznieks, empfiehlt deshalb auch eine „systematische menschenrechtliche Folgenabschätzung“ für Gesetze und andere Entscheidungen der Parlamente. Internationaler Währungsfonds als VorbildDoch weder in der Bundesregierung noch beim ESM scheint man Handlungsbedarf zu sehen. Stattdessen wird beim ESM auf das Vorbild, den Internationalen Währungsfonds (IWF), verwiesen: „Der Ansatz von Rettungsdarlehen gegen wirtschaftspolitische Auflagen ist keine ESM-Erfindung“, erklärt der Sprecher. „Der IWF hat nach diesem Muster seit Jahrzehnten Rettungsdarlehen vergeben.“ Übernommen wurde bei der Konstruktion des ESM wohl auch gleich das Verhältnis des IWF zu Menschenrechten, das in einem Strategiepapier des Bundesentwicklungsministeriums aus dem Jahr 2011 nachzulesen ist: „Weltbank, IWF und regionale Entwicklungsbanken halten es für problematisch, sich explizit an Menschenrechten zu orientieren“. Entsprechend schlecht beurteilen Menschenrechtler die Bilanz des IWF-Wirkens, sie beklagen seit Jahrzehnten Menschenrechtsverletzungen. Erst im vergangenen Jahr kam ein Forscherteam der Universitäten Cambridge und Oxford in einer Studie zu dem Ergebnis, dass der IWF wegen Kürzungen im Gesundheitswesen für die Ebola-Krise in Afrika mitverantwortlich sei. Die Rechtswissenschaftlerin Cornelia Janik warnt angesichts solcher Ergebnisse vor einer „Flucht ins Recht der internationalen Organisationen“. Eine rechtssichere Lösung sieht sie in der Unterzeichnung von Menschenrechtsverträgen durch die supranationalen Gebilde selbst. Dann könnten sich Bürgerinnen und Bürger, die sich durch Maßnahmen aufgrund von ESM-Kreditauflagen verletzt fühlen, an den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte wenden, womit sie derzeit kaum Erfolg hätten. Richter als "Politaktivisten"Auch der Europäische Gerichtshof, der über die EU-Grundrechtecharta wacht, hat Klagen wegen Grundrechtsverletzungen bisher stets abgewiesen, weil sich das Gericht für Maßnahmen des ESM für nicht zuständig erachtete. Als einziger Ausweg bleibt bisher nur der Gang vor nationale Gerichte, doch der birgt Gefahren. Als das portugiesische Verfassungsgericht mehrere Gesetze aufgrund der Sparauflagen für verfassungswidrig erklärte, wurden die Richter von Vertretern der EU-Kommission als „Politaktivisten“ bezeichnet, und die Überweisung der nächsten Kredit-Tranche wurde vorübergehend ausgesetzt. Vielleicht ist es ja so, dass Menschenrechte für den modernen Homo Oeconomicus keine Rolle mehr spielen. Niedlich, aber realitätsfremd und nicht ganz ernst zu nehmen. Aber wozu dann Europäische Menschenrechtskonvention, Europäische Sozialcharta oder UN-Sozialpakt? Haben sie keine Bedeutung, sind rechtlich nicht bindend? Die UN-Menschenrechtsexperten Virginia Dandan und Alfred de Zayas erinnerten anlässlich des griechischen Referendums daran, dass kein Abkommen und kein Darlehensvertrag die Souveränität eines Staates außer Kraft setzen und ein Land zwingen könnten, die wirtschaftlichen, politischen und sozialen Rechte der Bevölkerung zu verletzen. Jede Vereinbarung, die eine solche Verletzung der Menschenrechte erfordern würde, wäre im Sinne von Artikel 53 des Wiener Übereinkommens über das Recht der Verträge „null und nichtig“. Was bedeutet das für den ESM-Vertrag und den vorliegenden Kreditvertrag samt Auflagen für Griechenland? Die Abgeordneten des Deutschen Bundestags haben es am Mittwoch für sich entscheiden. Die große Mehrheit, auch in der Regierungskoalition stimmte zu. Die meisten werden es wohl so gesehen haben wie Jan-Marco Luczak von der CDU: „Dass die Zahlung von Hilfsgeldern an Auflagen geknüpft wird, ist international übliche Praxis. Solche Auflagen sind in den betroffenen Ländern oftmals mit harten Einschnitten verbunden, aber sie verstoßen nicht gegen UN-Menschenrechte.“ Na, dann ist ja alles gut.
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