Handzahme Kollegen

BND Die Regierung weigert sich hartnäckig, die Selektorenliste der NSA vorzulegen. Die parlamentarische Geheimdienstkontrolle wird zur Farce
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 25/2015
Geheim: Der Untersuchungsausschuss darf, was er untersuchen soll, nicht einsehen
Geheim: Der Untersuchungsausschuss darf, was er untersuchen soll, nicht einsehen

Foto: Odd Andersen/AFP/Getty Images

Die Kontrolle der Geheimdienste läuft normalerweise so: Die Kollegen von der G 10-Kommission, vom Nachrichtendienst und aus der Regierung treffen sich in einem abhörsicheren Stübchen im Berliner Reichstagsgebäude, schalten die Handys aus und lassen das Sekretariat auf die Frage, ob eine Sitzung stattfinde, freundlich ausrichten, davon wisse man nichts. Geheim ist es also. Die Sache mit der Kontrolle ist eine andere Frage.

Die G10-Kommission besteht aus vier Mitgliedern und ihren Stellvertretern, es sind ehemalige oder aktuelle Mitglieder des Deutschen Bundestags. Der Vorsitzende muss ein Jurist sein, mit der Befähigung zum Richteramt. Schließlich ist die Kommission so etwas Ähnliches wie ein Gericht. Sie soll darüber entscheiden, ob die Abhörakti