Hardliner brauchen Hooligans

Repression Die harten Urteile gegen G20-Gegner und schärfere Gesetze entsprechen einem Trend
Ausgabe 50/2017
Gefährlicher Graubereich: Mit einer Gesetzesverschärfung gilt Gewalt gegen Polizisten inzwischen als besonders strafwürdig
Gefährlicher Graubereich: Mit einer Gesetzesverschärfung gilt Gewalt gegen Polizisten inzwischen als besonders strafwürdig

Foto: Friedemann Vogel-Pool/Getty Images

Die Welle der G20-Prozesse rollt, einige hundert Verfahren dürften auf das Hamburger Amtsgericht zukommen. Bisher deutet vieles auf eine neue harte Linie gegen Demonstranten hin. Dabei hat sich die Justiz selbstverständlich von Anfang an gegen Vorwürfe verwahrt, sie fälle politische Urteile. Nur weil von Bürgermeister Olaf Scholz (SPD) über Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) bis zu SPD-Chef Martin Schulz alle harte Strafen forderten, wolle man sich nicht treiben lassen. Die Gerichte seien „kein Spielball der Politik und entscheiden allein nach Recht und Gesetz“, hatte der Sprecher des Hanseatischen Oberlandesgerichts nach der ersten, erstaunlich hohen Freiheitsstrafe für einen 21-jährigen Niederländer erklärt.

Inzwischen gibt es 25 Urteile, in sieben Fällen Freiheitsstrafen ohne Bewährung, 18 Bewährungsstrafen, keinen Freispruch. Liefern also die Gerichte, was von ihnen erwartet wurde? Das wäre zu einfach. Richter sind nicht die Marionetten der Innenpolitiker. Aber sie entscheiden nicht in einem politikfreien Raum. Und sie sollten auch nicht so tun, als ob. Die Große Koalition hat kurz vor dem Ende der Legislaturperiode – und damit kurz vor dem Gipfel – den Strafrahmen für tätliche Angriffe auf Polizisten erhöht. Ein deutliches Signal an die Justiz, härter durchzugreifen. Die Beamten, die „tagtäglich ihren Kopf hinhalten“, so etwa der parlamentarische Staatssekretär beim Bundesinnenministerium, Günter Krings (CDU), hätten endlich besseren Schutz verdient.

Der große Zuspruch dafür zeigt, wie sehr sich die Debatte in den letzten Jahren verschoben hat. Der Straftatbestand hatte ursprünglich vorgesehen, Angriffe auf Polizeibeamte im Dienst milder zu behandeln als Angriffe auf Personen, die eben nicht das Gewaltmonopol des Staates repräsentieren. Inzwischen gilt Gewalt gegen Polizisten als besonders strafwürdig. Wenn die Gerichte „nach Recht und Gesetz“ entscheiden wollen, haben sie das zu berücksichtigen. Neben den Angriffen auf Polizisten geht es in den G20-Fällen vor allem um schweren Landfriedensbruch. Dem 19-jährigen Italiener Fabio V. etwa werden keine eigenhändigen Gewalttaten vorgeworfen, er soll aber zu einer Menschenmenge gehört haben, aus der Flaschen und Steine geworfen wurden.

Der 1. Strafsenat des Hanseatischen Oberlandesgerichts ging in einer Entscheidung über die Untersuchungshaft für Fabio V. schon von einer empfindlichen Strafe aus. Er bezog sich dabei auf eine Entscheidung des Bundesgerichtshofs vom Mai dieses Jahres. Dabei hatten die Karlsruher Richter ausdrücklich betont, dass der Fall einer Gruppe Hooligans, die nach einem Fußballspiel eine Schlägerei mit gegnerischen Fans suchte, nicht mit anderen Fällen des „Demonstrationsstrafrechts“ vergleichbar sei.

Inzwischen ist Fabio V. auf freiem Fuß, es bleibt abzuwarten, zu welchem Urteil das Amtsgericht Hamburg kommen wird. Die Innenminister der Länder haben sich vorsorglich schon dafür ausgesprochen, eine Verschärfung des Landfriedensbruch-Paragrafen zu prüfen. Auch wenn das die G20-Verfahren nicht mehr betreffen würde – künftig könnten Proteste noch stärker kriminalisiert werden. Es hilft den Richtern also wenig, sich auf ihre angeblich so unpolitische Haltung zu berufen. Erstens ist diese ohnehin eine Mär. Zweitens werden die Strafgerichte damit schneller zu Handlangern politischer Hardliner, als ihnen lieb sein kann. Wenn sie nicht zum Spielball der Politik werden wollen, müssen sie schon selber aufpassen. Gerade jetzt kommt es darauf an, sich auf liberale Strafrechtstraditionen zu besinnen. Und zwischen Hooligans und Demonstranten zu unterscheiden.

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