Im Juli 2016 haben sie geheiratet. So steht es auf der Innenseite ihrer Eheringe. Rechtsgültig ist diese Eheschließung jedoch nicht, weder aus steuerlicher noch aus haftungsrechtlicher Sicht. „Das ist nur für uns“, sagt Baha, der neben Solveig sitzt. Auch Solveig zögert kurz, bevor sie von Baha als von ihrem Ehemann spricht. Die Bezeichnung scheint ungewohnt, da sie nie von einer deutschen Behörde verwendet wurde.
Solveig und Baha, beide Mitte 20, haben muslimisch geheiratet, sich von einem Imam trauen lassen. „Durch Bahas Herkunft Syrien und dadurch, dass er Muslim ist, nimmt Heiraten für ihn einen anderen Stellenwert ein als bei meiner Sozialisation. Da wir zusammen sein wollten, haben wir bald darüber geredet, ob Heiraten für uns
n sie geheiratet. So steht es auf der Innenseite ihrer Eheringe. Rechtsgültig ist diese Eheschließung jedoch nicht, weder aus steuerlicher noch aus haftungsrechtlicher Sicht. „Das ist nur für uns“, sagt Baha, der neben Solveig sitzt. Auch Solveig zögert kurz, bevor sie von Baha als von ihrem Ehemann spricht. Die Bezeichnung scheint ungewohnt, da sie nie von einer deutschen Behörde verwendet wurde.Solveig und Baha, beide Mitte 20, haben muslimisch geheiratet, sich von einem Imam trauen lassen. „Durch Bahas Herkunft Syrien und dadurch, dass er Muslim ist, nimmt Heiraten für ihn einen anderen Stellenwert ein als bei meiner Sozialisation. Da wir zusammen sein wollten, haben wir bald darüber geredet, ob Heiraten fXX-replace-me-XXX252;r uns infrage kommt.“ Seither steht die standesamtliche Eheschließung auf der Agenda. Ein Vorhaben, das die beiden vor große Schwierigkeiten stellt, mit denen deutsch-deutsche Paare nicht zu kämpfen haben.Reisepässe und Geburtsurkunden haben sie eingereicht, um rechtsgültig heiraten zu dürfen. Hinzu kommt das sogenannte Ehefähigkeitszeugnis. Bescheinigt wird darin, so das Berliner Kammergericht, dass „ein ausländischer Verlobter auch nach seinem Heimatrecht die Voraussetzungen für eine Eheschließung mit einer bestimmten anderen Person erfüllt“. Die Rechtsanwältin für Migrations- und Familienrecht Barbara Wessel erklärt den Inhalt des von der zuständigen Heimatbehörde ausgestellten Dokuments so: „Es bestehen keine Hindernisse für eine Ehe zwischen Herrn Müller und Frau Meier.“ Wessel berät binationale Paare meist vor dem Einreichen der Dokumente zur Eheschließung. Viele seien ängstlich, Fehler zu machen, und legten die Pläne mitunter auf Eis. Ehefähigkeitszeugnisse etwa werden derzeit lediglich von zehn – vornehmlich europäischen – Staaten ausgestellt. Syrien ist nicht darunter. Daher ließ sich Baha über Kontakte ins Heimatland seinen Zivilregisterauszug und damit die Ledigkeitsbescheinigung zuschicken, um sich von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses befreien zu lassen. „Von Deutschland mussten wir das Dokument nach Beirut in den Libanon schicken, um es von der dortigen deutschen Botschaft beglaubigen zu lassen, was insgesamt zwei Monate gedauert hat“, erzählt Solveig. Das Kammergericht wird mit der Sichtung und Überprüfung der Akte betraut, um die Ehefähigkeit der Verlobten zu bezeugen.Polizei statt Hochzeit„Das war in Berlin jahrelang eine der xenophobsten Stellen, die es gab“, sagt Wessel. „Da war mehrfach der Datenschutzbeauftragte vor Ort.“ Psychischer Druck, Machtspiele und Verletzungen der Privatsphäre waren demnach keine Einzelfälle. Sie sollen Fotos des Paares mitschicken, erzählt Solveig: „Am besten im familiären Kontext, damit sichtbar wird, dass es keine Schein- oder Schutzehe ist.“Wenn gewichtige Anhaltspunkte für eine rechtsmissbräuchliche Ehe, die sogenannte Scheinehe, vorliegen, werde ein persönliches Kennenlernen der Verlobten erbeten, erklärt die Richterin am Kammergericht Annette Gabriel. „Kein gesicherter Aufenthalt in Deutschland, weit voneinander entfernte Wohnorte, erheblicher Altersunterschied oder keine gemeinsame Verständigungsmöglichkeit“ seien solche Hinweise. Durch das Einreichen der Geburtsurkunde des gemeinsamen einjährigen Kindes, so glaubt Solveig, sei der Verdacht auf eine Scheinehe hinfällig. Zudem hat Baha nach Durchlaufen des knapp zweijährigen Asylverfahrens subsidiären Schutz bekommen, sein Aufenthaltsrecht ist demnach nicht an die Ehe gekoppelt.Anders als bei Arfang. Der gebürtige Senegalese lebte mit einer Duldung in Deutschland und wurde abgeschoben, obwohl oder gerade weil er alle erforderlichen Unterlagen zur Eheschließung eingereicht hatte. Statt einer Antwort des bayerischen Oberlandesgerichts erhielten Arfang und seine Verlobte Fiona Besuch von der Polizei. „Die Sachbearbeiter wollten wohl ihre Quote erhöhen und haben ihn deswegen abgeschoben. Nicht, weil es Sinn ergibt. Außer dass es Leute abschreckt, überhaupt den Schritt des Heiratens zu gehen“, erklärt sich Fiona den persönlich weder vorhersehbaren noch nachvollziehbaren Verlauf.Schriftliche Nachfragen wegen vermuteter Scheinehen kommen laut Einschätzung des Kammergerichts Berlin „nur in etwa fünf bis zehn Prozent aller Verfahren vor“. „Fast alle binationalen Paare werden unter einen Generalverdacht gestellt“, entgegnet Hiltrud Stöcker-Zafari vom Verband binationaler Familien und Partnerschaften. Der Bundesgeschäftsführerin zufolge bedarf es einer eindeutigen Differenzierung des behördlich genutzten Begriffs der Scheinehe. „Wenn ein Partner keinen Aufenthalt in Deutschland hat, kann das Paar die Beziehung nicht miteinander leben, wenn es nicht heiratet. Sie sind, um zusammenbleiben zu können, von staatlicher Seite gezwungen, die Ehe zu einem Zeitpunkt zu schließen, den sie selbst nicht gewählt haben. Daraus formulieren die Behörden, sie würden allein des Aufenthalts wegen heiraten und dass es sich daher um keine schutzwürdige Ehe handelt.“ Die Gerichte und Behörden hätten permanent Angst vor Missbrauch, letztendlich ist die Entscheidung, die Ehe als rechtsgültig oder rechtswidrig einzustufen, laut Stöcker-Zafari jedoch Ermessenssache des einzelnen Sachbearbeiters. Individuelles Empfinden beim Vorsprechen gebe den Ausschlag, pflichtet Wessel bei, die das Kammergerichtsverfahren als „bürokratisch, kostspielig und langwierig“ bezeichnet.„Ich bezweifle, dass die erheblichen Kosten in Relation zu dem Mehraufwand bei einer Eheschließung mit Auslandsbeteiligung stehen“, gibt Solveig zu bedenken. So wird die persönliche Entscheidung des Paares, heiraten zu wollen, nicht nur zu einer behördlichen, sondern auch zu einer finanziellen Frage.Baha hat jüngst einen Anruf des Standesamts bekommen: Der vorgelegte Identitätsnachweis sei lediglich ein Reisedokument, kein Pass, und nicht ausreichend dafür, sich von der Beibringung des Ehefähigkeitszeugnisses befreien zu lassen. Sein syrischer Reisepass wurde wegen des Verdachts auf Fälschung für ungültig erklärt, der Antrag auf Eheschließung ist vorerst gescheitert. Aufgeben werden die beiden nicht. Der Reisepass ist bereits wieder bei der syrischen Botschaft beantragt, einen Monat soll die Ausstellung dauern. Dann heißt es erneut: Einreichen aller Unterlagen, Prüfung durch das Kammergericht und Aufrechterhalten der Hoffnung, bald vor eine Standesbeamtin treten zu dürfen.Tränen auf dem Amt„Die Maßnahmen, die es binationalen Paaren erschweren, die Ehe zu schließen, dienen der Abschreckung“, sagt Stöcker-Zafari. „Von den Paaren kann man dieses und jenes Dokument zum jeweiligen Preis fordern und Nachforschungen anstellen, ohne dass sie gegen den Eingriff in ihre Privatsphäre protestieren.“ Anstatt sich zu wehren, finden sich die meisten mit diskriminierenden Praktiken als notwendigem Übel ab. Das Ehefähigkeitszeugnis etwa sei antiquiert und gehöre abgeschafft, darin sind sich Stöcker-Zafari und Wessel einig. Dass der Prozess auch ohne das „hölzerne Konstrukt“ möglich ist, zeigt sich nicht nur bei dem vereinfachten Prozess für EU-Bürger, sondern auch bei der Eheschließung binationaler gleichgeschlechtlicher Paare. Da die „Ehe für alle“ in vielen Staaten nicht zulässig ist, ihnen das Recht auf Eheschließung in Deutschland jedoch nicht verwehrt bleiben soll, gilt hier unabhängig von der Staatsangehörigkeit ausschließlich deutsches Recht. Damit erübrigt sich die Vorlage eines Ehefähigkeitszeugnisses.Fiona und Arfang heirateten im Senegal. „Relativ unkompliziert“ sei das gewesen. Mit den deutschen Behörden wurde Fiona wieder bei der Antragstellung auf Aufhebung der erteilten 30-monatigen Einreisesperre für Arfang konfrontiert. „Der Sachbearbeiter, der schon die Abschiebung veranlasst hatte, wollte die Sperre auf sechs Monate verkürzen.“ Im Angesicht ihrer Tränen „waren es auf einmal nur noch vier“. Die Emotionen seien ja vielleicht doch echt, bekam sie zu hören. „Da war ich so sauer, bis zum Ende wurde uns eine Scheinehe unterstellt.“ Ihr langer Atem zahlte sich aber aus: Arfang und Fiona leben nunmehr zusammen in Deutschland.Die Anwältin Wessel fragt sich, warum es überhaupt ein Verbrechen sein sollte, aus aufenthaltsrechtlichen Gründen zu heiraten, während finanzielle und steuerliche Motive legal sind: „Auch Schutzehen basieren oft auf großem Vertrauen, Verantwortung füreinander und Freundschaft.“ Hiltrud Stöcker-Zafari sagt: „Schutzehen, deren Beteiligte nichts miteinander zu tun haben, gibt es, aber in verschwindend geringem Maße. Offensichtlich haben die Menschen Nöte, dass sie dazu greifen.“Bei etwa 400.000 jährlich in Deutschland geschlossenen Ehen betrug der Anteil binationaler mit deutscher Beteiligung 2015 11,4 Prozent. Die meisten davon mit türkisch-, italienisch- und österreichischstämmigen Partnern – und nicht etwa mit Geflüchteten ohne Aufenthaltserlaubnis.
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