Hingerichtet wegen eines Haltbarkeitsdatums

Exekution Der 10. Oktober ist der „Europäische Tag gegen die Todesstrafe“. Weltweit halten viele Länder daran fest und die Praxis zeigt grausame Auswüchse
Ausgabe 40/2017
Die Zuschauerlounge der Todeszelle
Die Zuschauerlounge der Todeszelle

Foto: Caroline Groussain/AFP/Getty Images

Aktuell gilt: Einerseits verzichten immer mehr Staaten auf die Todesstrafe als Rechtsinstrument. Andererseits sind die Zahlen über Hinrichtungen in China, Pakistan und Saudi-Arabien dramatisch. Mittlerweile ist die Todesstrafe in 104 Staaten vollständig abgeschafft. Sieben Staaten sehen die Strafe nur noch für außergewöhnliche Straftaten vor, wie etwa Kriegsverbrechen. 30 Staaten haben die Todesstrafe in der Praxis, aber nicht im Gesetz abgeschafft.

Hinrichtungen sind immer grausam, ganz gleich, wie ein Verurteilter stirbt. Vom römischen Carnifex (Henker) bis zur Giftspritze in amerikanischen Todeszellen: Aberglaube, Gottesfurcht, Staatsmacht, Technikglaube, Humanitätsgedanke – die Geschichte der Todesstrafe war immer auch eine Reformgeschichte. Eine ambivalente Reform. Einstmals eine öffentlich-sakrale Inszenierung, eine Versöhnung zwischen dem Sterbenden und seiner Seele und Gott, ist es heute ein auch medial vermitteltes kollektives Vergeltungs- und Selbstreinigungsritual.

Anonym, steril, lautlos

Keine Frage: Die Technologie des 21. Jahrhunderts hat das Töten effizienter und hygienischer gemacht. Hinrichtungsorte sind helle und sterile Räume, darin ein schlichter OP-Tisch. Die Hände derjenigen, die den Schalter umlegen, damit das tödliche Gift in die Venen fließt, bleiben anonym. Die biblische Losung des Alten Testaments „Auge um Auge, Zahn und Zahn“ wird in die Tat umgesetzt, nicht wie in Stammeskulturen schmerzvoll, stinkend und laut, sondern durch eine Distanz-Technologie: anonym, steril, lautlos.

Im April entschied etwa die Justiz im US-Bundesstaat Arkansas, gleich acht Verurteilte binnen weniger Tage mit einer Giftspritze in den Tod zu befördern. Der Grund für die geplante Hinrichtungsserie war rein pragmatischer Natur: Das Haltbarkeitsdatum eines der Giftmittel, des umstrittenen Stoffs Midazolam, lief ab. Die Behörden hatten die Sorge, keine neuen Dosen bekommen zu können. Eile war geboten. „Die Familien der Opfer haben lange darauf gewartet, Gerechtigkeit für ihre Lieben zu sehen“, rechtfertigte der Gouverneur seine Unnachgiebigkeit.

Arkansas ist kein Einzelfall. Allen 31 US-Staaten, in denen die Todesstrafe noch legal ist, geht das Gift aus. Die Hersteller, deren Mittel von der Gesundheitsbehörde als Todessubstanz zugelassen sind, blockieren den Verkauf zu diesem Zweck. Sie wollen nicht mehr, dass der Staat mit ihren Medikamenten Menschen tötet. Während sich US-Bundesstaaten um die Beschaffung ihrer Tötungsmittel sorgen, denkt der türkische Präsident Erdoğan weiterhin an die Wiedereinführung der Todesstrafe in seinem Land. Sollte die Türkei die Todesstrafe einführen, heißt es drohend aus Deutschland und Brüssel, wäre eine „rote Linie“ überschritten. Auch eine NATO-Mitgliedschaft sei dann neu zu diskutieren, denn schließlich handle es sich bei dem Bündnis um eine Wertegemeinschaft. Ein einseitiger Moralismus: Der Ausschluss der Vereinigten Staaten aus der „westlichen Wertegemeinschaft“ steht nirgendwo zur Debatte. Hinrichtungen sind immer auch Ausdruck der Gesellschaftsordnung und ihrer Weltbilder. Oder deutlicher: des stillschweigenden Einverständnisses der Mehrheit der Bürger mit dem System staatlichen Tötens.

Von Helmut Ortner erschien kürzlich Wenn der Staat tötet. Eine Geschichte der Todesstrafe (Konrad Theiss Verlag)

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