Illegal, nicht informell

Strafrecht Eine Binse: Auch Juristen müssen sich an geltendes Recht halten. Das Bundesverfassungsgericht hielt es trotzdem für nötig, damit seine jüngste Entscheidung zu begründen
Ausgabe 12/2013

Das höchste deutsche Gericht hat darüber entschieden, ob es in Ordnung ist, dass sich Richter, Staatsanwälte und Verteidiger in Strafverfahren untereinander absprechen. Die Antwort lautet: ja. Aber sie lautet auch: Die Justiz hat dabei jedes Maß verloren.

Denn tatsächlich wird ständig gemauschelt. Nicht wenige Richter drohen mit schärferen Strafen für den Fall, dass keine Verständigung zustande kommt. Ob das Geständnis des Angeklagten glaubhaft ist, wird gar nicht erst überprüft. Die Dokumentationspflichten gelten als überflüssige Formalien. In einer Studie gaben fast 60 Prozent der befragten Richter an, sie würden mehr als die Hälfte der Absprachen „informell“ treffen. Das heißt, ohne die gesetzlichen Vorschriften zu beachten. Illegal. An den deutschen Gerichten wird standardmäßig das Recht gebrochen.

Die Karlsruher Richter haben deshalb ihre Kollegen darauf hinweisen müssen, dass auch für sie immer noch die Strafprozessordnung gilt; dass nur bestimmte Absprachen zulässig sind; dass vorangegangene Gespräche protokolliert und in der Hauptverhandlung offengelegt und der Angeklagte nicht unter Druck gesetzt werden darf.

Das Urteil ist eine schallende Ohrfeige für den Rechtsstaat. Die Gründe für die Missstände sind bekannt. Die Gerichte sind überlastet. Das Strafrecht wird immer umfangreicher, der Prozess immer komplizierter, und die Aktenstapel wachsen auf den Schreibtischen.

Dabei geht es um fundamentale rechtsstaatliche Grundsätze. Gibt man sie auf, wird das Gericht zum Marktplatz. Dann wird gehandelt und gefeilscht. Ein geständiger Wirtschaftskrimineller erspart mehr Arbeit als ein geständiger Dieb. Staatsanwälte, die hohe Strafen fordern, können sich leichter runterhandeln lassen. Das hat mit Gerechtigkeit nichts mehr zu tun. Ein Rechtsstaat darf sich nicht aufgeben, nur weil er gerade keine Zeit hat.

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