Im Demokratie-Dilemma

NPD-Verbot Bald könnte es zum wenig herzlichen Wiedersehen zwischen Otto Schily und seinem einstigen Mandanten, Horst Mahler, kommen. Das Verfassungsgericht hat erst jüngst deutlich gemacht, dass es in jedem Fall auf ein faires Verfahren Wert legt
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Eigentlich wollte das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) schon vor der Sommerpause eine erste Entscheidung im Verbotsverfahren gegen die NPD treffen. Aber dann tappte ihm die Berliner Staatsanwaltschaft dazwischen. Sie durchsuchte Anfang Juni die Räume des Rechtsanwalts Horst Mahler und beschlagnahmte Unterlagen und Computer. In einem Text hatte Mahler zusammen mit anderen den »Krieg der jüdischen Organisationen gegen das deutsche Volk« angeprangert und eine »provisorische Reichsregierung« gegen den »zersetzenden Jüdischen Geist« gefordert. Der Vorwurf der Volksverhetzung war also nicht allzu weit hergeholt. Dumm nur: Mahler vertritt die Nationaldemokratische Partei Deutschlands vor dem BVerfG gegen die Verbotsanträge. Der fragliche Text sta