Im Kürzungswahn

Hartz IV als Härtefall Ältere Erwerbslose werden heute schon zwangsweise mit Abschlägen in Rente geschickt. Die Anhebung des Rentenalters wird diese Praxis noch verschärfen
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Mit den Hartz-Reformen hat die rot-grüne Bundesregierung die Arbeitslosen- und Sozialhilfe zum ALG II zusammengelegt. Erwerbslose erhalten seither kürzer Arbeitslosengeld (ALG I) und werden früher zu ALG-II-Beziehern. Einiges wurde zusätzlich durch die große Koalition verschärft. Neuerdings steht auf der Verwaltungsebene das Modell der ARGEn auf dem Prüfstand. Für ältere Erwerbslose ergeben sich außerdem gravierende Folgen aus dem jüngsten Beschluss der Rente mit 67.

Die Hartz-Reformen haben einen wichtigen Grundsatz der "alten" Sozialhilfe übernommen: das Prinzip der "Nachrangigkeit". Für bestimmte Gruppen ergeben sich daraus bedeutende Nachteile. Diese Regelung verpflichtet die erwerbsfähigen ALG-II-Bezieher "alle M