Im Zweifel gegen die Willensfreiheit?

Schuld und Sühne Unser Strafrecht muss reformiert werden, weil das Schuldprinzip dem Menschen nicht gerecht wird, fordert der Hirnforscher Gerhard Roth
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Zwanzig Mal stieß Matthias A. mit einem Messer auf die 16-jährige ein, als sie sich gegen die Vergewaltigung wehrte, dann übergoss er sie mit Benzin, um sie zu verbrennen. Das Mädchen überlebte, der Täter war schnell gefasst. Doch der Zorn der Bevölkerung in Bayern richtete sich nicht nur gegen ihn, sondern auch gegen die Justiz. Der Täter war kurz zuvor aus der Haft entlassen worden, obwohl er als unheilbar gestört und hochgefährlich galt.

Der Fall belegt einmal mehr, wie problematisch der Umgang mit solchen Tätern im Wechselspiel zwischen Gesetz, Schuld und wissenschaftlicher Erkenntnis ist. Deutschlands Strafgesetzbuch (§§ 20, 21) geht davon aus, dass manche Täter „wegen einer krankhaften seelischen Störung&