In eigener Sache

Stellungnahme Ein Statement des Freitag zum Fall Reski

Liebe Leserinnen und Leser des Freitag,

in den vergangenen Tagen sah sich der Freitag mit einem schlimmen Vorwurf konfrontiert: Feigheit und mangelnde Treue gegenüber den eigenen Leuten. In einem großen Feuilleton-Artikel warf uns die Frankfurter Allgemeine Zeitung am Wochenende vor, eine Autorin im Stich gelassen zu haben.

Der Hintergrund:

Am 17. März 2016 erschien bei uns ein Artikel mit der Überschrift: „Die Bosse mögen‘s deutsch“, Unterzeile: „Kriminalität - Deutschland ist für die Mafia eine wichtige Basis. Besonders im Osten können die Verbrecher fast ungestört walten.“ Ein spannender Text, es ging um die Verzweigungen der organisierten Kriminalität in der ostdeutschen Provinz. Die Autorin, Petra Reski, die selber in Italien lebt, schreibt seit vielen Jahren engagiert über die Mafia.

In ihrem Text für den Freitag erzählte Reski unter anderem von einer Mafia-Dokumentation des MDR und einem Rechtsstreit, den es in Folge dieser Dokumentation gegeben hatte. Das Landgericht hatte einem Gastronomen Recht gegeben, der nicht in Verbindung mit der 'Ndrangheta genannt werden will, der kalabrischen Mafia. Reski nannte dabei in ihrem Artikel erneut den Klarnamen dieses Mannes. Damit verstieß sie direkt gegen die Anordnung des Gerichts – und der Freitag mit ihr. Mittlerweile wurde Petra Reski vom Landgericht Leipzig auf Unterlassung der Verbreitung verurteilt.

Petra Reski kannte das Risiko, das sie mit der Nennung des Namens einging. Und wir als Redaktion hätten den fraglichen Passus im Text nicht veröffentlichen dürfen. Wir haben uns korrigiert, als die Gegenseite uns anwaltlich aufforderte, die entsprechende Stelle nicht weiter zu verbreiten.

Unser Verhalten stößt nun auf Kritik. Die FAZ klagt uns an, wir hätten unsere Autorin im Stich gelassen, „ungeprüft die Entscheidung aus Leipzig“ übernommen und den Artikel gleich von der Internetseite gelöscht.

Das ist nicht richtig: Der Artikel wurde im Zuge der Unterlassungserklärung nicht gelöscht, sondern lediglich um den justiziablen Absatz gekürzt – auf anwaltlichen Rat hin, also keineswegs ungeprüft. Die später erfolgte Löschung des Textes wurde mit Frau Reski besprochen.

Was das Gerichtsurteil angeht, hat die FAZ jedoch recht: Ohne weitere Informationen gilt für uns der Spruch der Richter – und weitere Informationen hatte die Autorin nicht geliefert.

Der Deutsche Journalistenverband sprach von einer „Ohrfeige für alle Freien“. Aber ich stehe dazu: Wir folgen dem Prinzip Zuverlässigkeit für Zuverlässigkeit. Eine Zeitung ist ihren Autoren gegenüber zur Treue verpflichtet. Und ihren Leserinnen und Lesern gegenüber ist sie zur Wahrheit verpflichtet. Wahrheit und Mut schließen einander nicht aus – das beweist der Freitag mit engagiertem, mutigem und kritischem Journalismus jede Woche aufs Neue.

Jakob Augstein

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