Wer die Sicherheit der Freiheit vorzieht, ist zu Recht ein Sklave – so hat bereits Aristoteles das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit bewertet. Er hat damit einen Grundpfeiler unseres rechtsstaatlichen Freiheitsverständnisses charakterisiert: im Zweifel für die Freiheit.
Wer von den gemeinsamen Werten westlicher Demokratien schwärmt, muss mit ungläubigem Erstaunen feststellen, dass die westlichen Demokratien – allen voran die USA, Frankreich und Großbritannien – den weltweiten Terrorismus, für dessen Entstehen sie eine erhebliche Mitverantwortung tragen, zum Anlass nehmen, zentrale Grundprinzipien unseres gemeinsamen Werteverständnisses zu beerdigen.
Weltweit werden Menschen ohne Verdachtsmomente vorsorglich und umfassend von Gehe
mfassend von Geheimdiensten überwacht. Der Schutz der Privatsphäre existiert praktisch nicht mehr. Die USA ermorden völkerrechtswidrig mit Drohnen vermeintliche oder tatsächliche Terroristen sowie unbeteiligte Frauen und Kinder. Menschen werden entführt und in Geheimgefängnissen gefoltert, obwohl völkerrechtliche Vereinbarungen dies verbieten.Bürgerrechte adeDiese Menschenrechtsverletzungen führen weder zu strafrechtlichen Sanktionen noch zu weltweiten Protesten. Im Gegenteil: Es wird sogar der Versuch unternommen, solche Rechtsbrüche rechtlich zu legitimieren. Hierzu ist die Rechtsfigur des sogenannten Feindstrafrechts erfunden worden. Einer bestimmten Gruppe von Menschen wird die Berufung auf Bürgerrechte kurzerhand versagt. Sie werden als Feinde des Staates außerhalb des für die Gesellschaft geltenden Rechts gestellt. Im Feindstrafrecht sind alle zur Verfügung stehenden Mittel erlaubt. Man kann es auch anders sagen: Sie werden für vogelfrei erklärt. Das ist die Kapitulationserklärung der westlichen Wertegemeinschaft. Sie begibt sich auf die Ebene der Terroristen, indem sie die hehren Prinzipien, mit denen sie sich von der Welt der Terroristen abgrenzen will, in stürmischen Zeiten verrät. So siegen die Terroristen.Wer meint, die Politik in der Bundesrepublik Deutschland habe die Idee des Feindstrafrechts verworfen, weil unser Grundgesetz so etwas untersage, ignoriert den Charakter der Gesetzesverschärfungen, die seit dem 11. September 2001 verabschiedet worden sind. Wenn Angela Merkel, Horst Seehofer, Sigmar Gabriel oder Thomas Oppermann den Rechtsstaat rühmen und im gleichen Atemzug Gesetze beschließen, die darauf hinauslaufen, eben diesem Rechtsstaat den Garaus zu machen, dann wird deutlich, dass sie entweder Zyniker sind oder zwar das Wort Rechtsstaat richtig buchstabieren können, aber dessen Inhalt nicht verstanden haben.Unser Grundgesetz ist eine Antwort auf die menschenverachtenden Verbrechen der Nazizeit. Es war wohl überlegt, nicht die Regelungen über die Staatsform und den Staatsaufbau an den Anfang unseres Grundgesetzes zu stellen, sondern die Grundrechte. Sie sind Abwehrrechte gegen einen unvernünftigen Staat, der seine Machtmittel zulasten der Bürger missbraucht. Sie institutionalisieren also das Misstrauen der Menschen gegen den Staat. Die Vorratsdatenspeicherung zum Beispiel verkehrt dieses Prinzip in sein Gegenteil, indem es das Misstrauen des Staates gegen seine Bürger institutionalisiert.Genau darum geht es: Nicht der Staat steht im Mittelpunkt politischen Handelns, sondern der Mensch. Seine Würde muss unter allen Umständen – auch in schwierigen Zeiten – gewahrt bleiben. Allein diese Begründung war tragend für die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts, mit dem es eine rechtliche Grundlage für den Abschuss eines entführten Passagierflugzeugs für verfassungswidrig erklärte.Seit dem 11. September 2001 hat das Verfassungsgericht mehr als ein Dutzend Gesetze aus dem Bereich der inneren Sicherheit ganz oder teilweise als verfassungswidrig gebrandmarkt. Dennoch haben sich die Herren Schäuble, de Maizière und Oppermann beharrlich geweigert, die Rügen aus Karlsruhe zur Kenntnis zu nehmen. Mit hartnäckigem Trotz haben sie immer wieder neue Gesetze eingebracht, um den Widerstand aus Karlsruhe zu brechen.Diese Strategie des fortgesetzten Anrennens gegen die Karlsruher Rechtsprechung zeitigt mittlerweile Erfolge. In die Bastion des Rechtsstaats sind große Breschen geschlagen worden. Die juristisch befremdlichen Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts zu den NSA-Selektoren und zum BKA-Gesetz zeugen von der Kapitulationsbereitschaft des Gerichts.Der Tag ist sicherlich nicht fern, an dem das Hirngespinst von Herrn Schäuble – einem offenkundigen Anhänger des Feindstrafrechts – von einem „Grundrecht auf Sicherheit“ zumindest mittelbar mit dem Segen des Bundesverfassungsgerichts zum Leitfaden verfassungsrechtlicher Maßstäbe pervertiert. Wer dies als Alarmismus abtut, verweigert sich der Realität. So soll demnächst im Bundestag ein Gesetz beraten werden, mit dem „Gefährder“ – also Menschen, denen die Polizei zutraut, dass sie einen Anschlag begehen könnten – zum Tragen einer elektronischen Fußfessel verpflichtet werden. Ein solches Gesetz wäre noch vor wenigen Jahren – übrigens genauso wie die in der letzten Woche durchgeführten Planspiele über den Einsatz der Bundeswehr im Innern zur Abwehr eines Terrorangriffs – als ein undenkbarer Tabubruch gegeißelt worden.Es soll also allein die Vermutung der Polizei, dass eine Person einen Terrorakt begehen könnte, genügen, um eine gravierende Freiheitseinschränkung zu rechtfertigen. Unabhängig davon, ob so etwas mit dem rechtsstaatlichen Prinzip der Verhältnismäßigkeit in Einklang zu bringen ist, leidet die Regelung allein schon daran, dass sie nicht geeignet ist, einen Terroranschlag zu verhindern.Dilemma für den RichterDenn Träger von Fußfesseln haben bereits Terrorakte verübt. Im französischen Rouen ermordete ein Islamist, der eine Fußfessel trug, einen Priester. In Berlin griff im September 2015 ein Islamist eine Polizistin mit dem Messer an. Er hatte sich zuvor seiner elektronischen Fußfessel entledigt. Auch der Anschlag von Berlin hätte nicht verhindert werden können, wenn der Täter eine Fußfessel getragen hätte.Eine besonders krasse Enthemmung im Bereich der inneren Sicherheit hat in diesen Tagen Bayern demonstriert. Die CSU verabschiedete ein Gesetz, das es ermöglichen soll, „Gefährder“ vorbeugend zu inhaftieren. Haftdauer? Ungewiss. Das Feindstrafrecht lässt grüßen.Über Inhaftierung und Haftfortdauer soll richterlich entschieden werden. Der inhaftierte „Gefährder“ befindet sich in einem unentrinnbaren Dilemma: Mit welchen „neuen“ Tatsachen soll er den Richter davon überzeugen, dass er nicht mehr gefährlich ist, wenn ihm durch die Inhaftierung die Möglichkeit genommen wird, dies zu beweisen? Der Richter teilt sein Dilemma. Aufgrund welcher Tatsachen will er rechtfertigen, den Inhaftierten freizulassen? Die Süddeutsche Zeitung hat diese bayrische Variante des Feindstrafrechts bissig kommentiert: „Mi san Guantanamo.“