"Jetzt können Sie noch auswählen"

Schon vor dem 1. Januar wird zum Ein-Euro-Job gerufen Wie Geschäftsführer Teufel und Frau Satan in das Dasein des Herrn W. einbrachen

Am 1. Mai 2004, dem Feiertag der Arbeit, beging Herr W. ein anderes Jubiläum, sein Jubiläum - es jährte sich zum zehnten Mal der Tag, an dem er erwerbslos ward. Man darf sich nämlich Herrn W. nicht als unglücklichen Menschen vorstellen. Tag für Tag tut er, was ihm sinnvoll erscheint, und pflegt seinen Körper, seinen Geist und seinen Garten. Deshalb kann sich Herr W. noch herzeigen in seinem heruntergekommenen Haus, in seinem ärmlichen Kiez.

Herr W. lebt unauffällig und still. Er liest keine Zeitung, geht nicht fort und sieht nicht fern - aber er hört Radio, vor allem klassische Musik und Kultur. Nur ab und zu erfährt er Nachrichten, wenn er nicht schnell genug den Sender verstellt. Was draußen vorgeht, interessiert ihn nicht. Umso gewissenhafter erfüllt er seine Pflichten, die er als Erwerbsloser hat. Er hängt an seinen ArbeitsvermittlerInnen und ist immer traurig, wenn sie wechseln.

Doch immer, wenn sein Pflichttermin nahte, überkam Herrn W. eine große Unruhe, obwohl er eigentlich gar keinen Pflichttermin hatte. Es gab nur einen Meldezeitraum von fünf bis sechs Monaten, innerhalb dessen er bei seiner Arbeitsvermittlerin vorstellig werden musste. Herr W. erfand sozusagen seinen Pflichttermin und legte ihn immer auf den vorletzten Tag des Meldezeitraums. So hatte er noch einen Reservetag für den Fall, dass etwas Unerwartetes in sein Dasein hereinbrechen sollte. Wer den Meldezeitraum verstreichen ließ, wurde nämlich bestraft. Lange saß er in der Wartezone, aber irgendwann rief seine Arbeitsvermittlerin ihn beim Namen, und dann erzählte er ihr von dem, was sie "Eigenbemühungen" nannte. Immer lobte sie ihn und ließ ihn gewähren.

Herr W.s ureigenster Jahres-Höhepunkt war nicht Weihnachten, sondern der Tag der Einreichung seines Urlaubsantrags. Jahr für Jahr beantragte er 14 Tage Urlaub und bekam sie immer problemlos. Er hätte auch drei Wochen beantragen können; aber die dritte Woche ließ er verfallen, er schenkte sie dem Amt.

Im Frühsommer hörte er in den unvermeidbaren Nachrichtenfetzen zum ersten Mal den Begriff "Hartz IV". Er klang dumpf und bedrohlich. Es klang nach radikaler Änderung und radikaler Kürzung. Herr W. war Kürzungen gewohnt: Seit zehn Jahren sank seine Arbeitslosenhilfe ab, Jahr für Jahr um acht Euro pro Woche, immerhin 1,15 Euro pro Tag, und dazu fraß noch die Inflationsrate am Wert der Zahlung. Doch kam er irgendwie zurecht, und sein Urlaub blieb unbedroht. Die gesetzlichen Änderungen gingen unmerklich an ihm vorbei oder sie erreichten ihn nicht. Er zuckte, als er hörte: "schmerzhafter Einschnitt".

Am 26. Juli lag ein dicker Umschlag in seinem Briefkasten - so schwer war er wie in zehn Jahren kein anderer. Das Gewicht kam von 16 Seiten Papier - der Antrag auf Arbeitslosengeld II. Er las alles sorgfältig durch und legte den Packen schweigend weg. Im Gedächtnis hängen blieb das Wort "Erwerbsfähiger Hilfebedürftiger". Das Amt teilte ihm mit, er wäre jetzt nicht mehr der erwerbslose Hauptsachbearbeiter a.D., der früher im Betrieb genauso geachtet und beliebt war wie auf dem Arbeitsamt. Das Amt sagte, Herr W. wäre ab sofort ein anderer, ein Hilfebedürftiger.

"Darf ich auch nächstes Jahr Urlaub beantragen?"

Vierzehn Tage danach verspürte Herr W. ein verstörendes Bedürfnis. Er suchte in seinem alten Radio etwas, was er nie zuvor suchte: eine Informationssendung. Man konnte anrufen und sich beteiligen. Doch niemand fragte: "Darf ich auch nächstes Jahr Urlaub beantragen?" Herr W. griff zum Telefon. Die Dame am anderen Ende der Leitung nahm seine Frage zur Kenntnis. Aufgeregt wartete Herr W. - aber seine Frage fand im Äther kein Gehör. Drei Tage später sprach die Dame auf seinen Anrufbeantworter: "Wir bedanken uns für ihr Interesse", und buchstabierte noch eine Internetadresse. Das war ihm keine Antwort und keine Hilfe.

Herr W. ängstigte sich, als er im August seinen Urlaub beantragen wollte. Zum ersten Mal zitterte seine Stimme, denn er befürchtete als Antwort: "Urlaub? Machen Sie Witze? Was erlauben Sie sich?!" Aber die Kollegin war so freundlich wie immer, nur zurückmelden sollte er sich nicht mehr. Das verstand er nicht - wie sollte sonst das Amt kontrollieren können, ob er pünktlich zurückkäme? Im Übrigen meldete er sich gern zurück, weil die Anmeldung immer fragte, ob es schön war, und dass sie auch bald in Urlaub fahren werde und sich darauf freue. Im Betrieb hatte er sich schließlich auch stets zurückgemeldet - bei seinem Abteilungsleiter, der auch immer fragte, ob es schön war. Ja, es war immer schön und warm und sonnig.

Wegen ihrer aufgeräumten Freundlichkeit wagte er zu fragen, ob sich etwas ändern werde am Urlaub - wegen Hartz IV? Die Kollegin lachte laut los: Niemand wisse irgendetwas, und jeden Tag höre sie etwas Neues. Er müsse sich gedulden wie sie und andere auch.

Zurück aus dem Urlaub, lag eine Mahnung im Briefkasten: Er solle endlich - nach sieben Wochen - seinen Antrag zurückgeben, sonst könne das Amt die Auszahlung seines Arbeitslosengeldes II nicht gewährleisten. Herr W. legte die Mahnung zum Antrag und lebte sein Leben wie immer. Wochen vergingen und nichts geschah. Dann kam sein selbstgesetzter Pflichttermin. Solange er zurückdenken konnte, saß am Anmeldeschalter eine Frau und forderte ihn auf, Platz zu nehmen und auf den Aufruf seiner Arbeitsvermitttlerin zu warten. Jetzt saß dort ein Mann und sprach: "Für Sie ist kein Beratungstermin eingetragen." Er gab ihm ein Formular, worauf geschrieben stand, dass er nur vorsprechen solle, wenn sein Anliegen nicht auf telefonischem Wege erledigt werden könne. Herr W. hatte kein Anliegen. Sie ließen ihn nicht durch; sie wollten ihn nicht mehr sehen. Herr W. bat die Anmeldung, wenigstens zu vermerken, dass er da war, damit nichts passiere. Der Mann schaute erstaunt-belustigt - es passiere bestimmt nichts -, tat es aber ihm zuliebe.

"Übermorgen ist Gruppeninformation - kommen Sie bitte."

Herr W. war gewohnt, monatelang nichts vom Amt zu hören, und wenn, dann kam ein Brief. Deshalb erschrak er, als die Stimme des Amts aus dem Telefonhörer drang - er solle seinen Antrag abgeben: "Kommen Sie einfach vorbei.". Tags drauf lag auch noch die Vorladung zur Gruppeninformation im Briefkasten. Thema: Antrag AlG II. Tags drauf klingelte das Telefon erneut: "Übermorgen ist Gruppeninformation - kommen Sie bitte." - "Ja, ich weiß, ich komme." Wenig später wieder ein Brief, mit vertrautem A-Stempel, aber im Adressfeld stand "bbw-Akademie". Herr W. dachte bei sich: Akademie verheißt höhere Bildung. Aufgeregt riss er den Brief auf. Es schrieb ihm ein Klaus-Dieter Finke, im Namen des Geschäftsführers Teufel, als Ansprechpartnerin wurde Frau Satan genannt (s. Abbildung). Sie boten ihm keine Bildung an, dafür aber eine Stelle im "gemeinnützigen Bereich": 1,50 Euro pro Stunde, 30 Wochenstunden, neun Monate lang. Ihm fiel ein, dass manche Leute Scherze treiben, indem sie gefälschte Amtsschreiben versenden. Er musste aber nicht lachen, und es war auch kein Scherz.

Tags drauf stand er vor einer Bürotür, an der geschrieben stand: "Maßnahmen für Jugendliche mit abgeschlossener Ausbildung". Als 56-Jähriger zählte er sich nicht mehr zu den Jugendlichen, und zwei abgeschlossene Ausbildungen hatte er auch schon. Herr W. trat ein und sprach: "Ich fühle mich durch Ihr Stellenangebot gedemütigt." Stille. Darauf Frau Satan: "Sie müssen nicht. Alles ist freiwillig. Jetzt können Sie noch auswählen - später nicht mehr. Ab 1. Januar müssen Sie nehmen, was Sie kriegen." Die Atmosphäre war so ganz anders als im Amt. Herr W. fragte, zwischen welchen Stellen er sich entscheiden solle. Zur Wahl stand Altenpflege, Jugendliche betreuen, technische Anlagen in Schuss bringen, Fußballfelder wässern. Herr W. sagte Nein und ging. Im Hinausgehen hörte er noch, dass er in den Stellenpool der Akademie aufgenommen werde; wenn er selbst etwas finde, möge er anrufen.

Später, bei der Gruppeninformation, wurden Adressen von anderen Akademien und Vereinen verteilt. Sie alle boten Arbeiten für 1,50 Euro in der Stunde an. Das sei keine Lohnzahlung, sondern eine Mehraufwandsentschädigung, meinte die Leiterin der Gruppeninformation. Einer fragte, wer die Fahrtkosten erstatten würde. Die Leiterin errötete etwas. Die Antwort - "Niemand" - war ihr peinlich. Die Fahrtkosten waren nämlich genau der Mehraufwand, um den es ging, und ebenso die zusätzlichen Essenskosten.

Herr W. rechnete. Wenn er fünf Stunden arbeitete, bekäme er 7,50 Euro und hätte Kosten von zwei mal zwei Euro für die Fahrkarten hin und zurück. Wenn er nicht Essen ginge und dafür seine Stulle und seine Thermosflasche mitnähme, lägen abends 3,50 Euro im Geldbeutel - für fünf Stunden Arbeit plus An- und Abfahrtszeit.

Danach schritt Herr W. zur Sonderzone für die Abgabe des Antrags auf ALG II. Dort musste er alles vorzeigen, und alles, was er zeigte, wurde kopiert - sein geliebtes Sparbuch, seine Kontoauszüge, sein Mietvertrag. Seine Wohnung war 3,5 Quadratmeter zu groß, aber nicht zu teuer. Die Kollegin beteuerte, dass er nicht umziehen müsse, dass er nichts zu befürchten habe, dass alles in Ordnung sei. Der Antrag war nun abgegeben, und die Verwandlung des Herrn W. in einen Hilfebedürftigen konnte vollzogen werden. Alles ging schnell über die Bühne, und alle beteiligten SachbearbeiterInnen behandelten ihn freundlich und zuvorkommend. Und dennoch war nichts so wie vorher.

Fortsetzung wird folgen: Gibt es ein Entkommen für Herrn W.?


Der digitale Freitag

Mit Lust am guten Argument

Die Vielfalt feiern – den Freitag schenken. Bewegte Zeiten fordern weise Geschenke. Mit dem Freitag schenken Sie Ihren Liebsten kluge Stimmen, neue Perspektiven und offene Debatten. Und sparen dabei 30%.

Print

Für 6 oder 12 Monate
inkl. hochwertiger Weihnachtsprämie

Jetzt sichern

Digital

Mit Gutscheinen für
1, 6 oder 12 Monate

Jetzt sichern

Dieser Artikel ist für Sie kostenlos. Unabhängiger und kritischer Journalismus braucht aber Unterstützung. Wir freuen uns daher, wenn Sie den Freitag abonnieren und dabei mithelfen, eine vielfältige Medienlandschaft zu erhalten. Dafür bedanken wir uns schon jetzt bei Ihnen!

Jetzt kostenlos testen

Was ist Ihre Meinung?
Diskutieren Sie mit.

Kommentare einblenden