Justiz-Show mit Verena Becker

RAF Der neue Buback-Prozess wird kaum Erkenntnisse bringen, nicht einmal hohe Strafen. Dass er stattfindet, ist reiner Selbstzweck

Das Oberlandesgericht Stuttgart hat die Anklage gegen Verena Becker zugelassen. Sie soll 1977 als Mittäterin an dem RAF-Attentat auf den damaligen Generalbundesanwalt Siegfried Buback beteiligt gewesen sein.

Der Sohn des Opfers, Chemieprofessor Michael Buback, hofft, dass nun endlich aufgeklärt wird, wer seinen Vater erschossen hat. Er glaubt, dass Becker die Schützin war und hat auch ein Buch darüber geschrieben. Doch die von ihm zusammengetragenen Indizien haben noch nicht einmal die Bundesanwaltschaft überzeugt. Sie hat Becker nicht angeklagt, weil sie damals gefeuert habe, sondern weil sie den Tatort ausgekundschaftet, Bekennerschreiben verschickt und das Mordkommando psychisch bestärkt habe. Wer wirklich geschossen hat, werden wir wohl erst erfahren, wenn Verena Becker oder andere Ex-RAFler ihr Schweige-Gelübde brechen. Doch damit ist im kommenden Prozess kaum zu rechnen.

Bubacks These, dass Becker seinen Vater erschossen hat, setzt letztlich voraus, dass Geheimdienste schon 1977 eine schützende Hand über Becker gehalten und die Ermittlungen manipuliert haben. Wenn Becker aber damals schon Spitzel war (und nicht erst Jahre später in der Haft mit dem Verfassungsschutz redete), dann wäre der Buback-Mord quasi mit Wissen des Staates erfolgt – eine gar zu gewagte Verschwörungstheorie, die nicht einmal Buback junior offensiv vertritt.

Allerdings würde es den Becker-Prozess ohne ihn und seine Recherchen wohl gar nicht geben. Die Bundesanwaltschaft hat die alten Bekennerschreiben nicht deshalb auf DNA-Spuren untersucht, weil sie unbedingt Verena Becker noch mal auf der Anklagebank sehen wollte. Vielmehr hat Bubacks Vorwurf, die Bundesanwaltschaft habe nicht alles getan, um den Mord an ihrem einstigen Chef aufzuklären, den Apparat neu ins Rollen gebracht.

Nun wird Verena Becker wohl doch noch als Mittäterin oder zumindest als Beihelferin des Buback-Mords verurteilt werden. Am Ende ist aber nicht einmal mit einer höheren Strafe zu rechnen. Das hat der BGH schon bei ihrer Entlassung aus der U-Haft im Dezember klargestellt. Schließlich liege die Tat schon 33 Jahre zurück, war Beckers Tatbeitrag eher gering und die bereits verbüßte langjährige Haft sei auch anzurechnen.

Eigentlich sollte so ein Prozess mit einer Absprache schnell beendet werden – kleines Geständnis gegen besonders milde Strafe. Die Justiz hat schließlich wichtigeres zu tun. Aber dann würde es doch wieder heißen, es gebe etwas zu vertuschen. Also muss der Prozess stattfinden. Damit er stattgefunden hat. Michael Buback wird dennoch unzufrieden sein.

Manchmal bringen einzelne unerschrockene Menschen die Wahrheit ans Licht. Manchmal sorgen sie auch nur für Turbulenzen.

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