Kampf um die Allerkleinsten

Frühgeborene Ein Landessozialgericht entscheidet zugunsten der Kliniken, die zwar wenige Fälle versorgen, aber trotzdem weiter Frühchen behandeln wollen. Experten verstehen das nicht
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Einen bösen Rückschlag erlitten vergangene Woche die Befürworter einer Mindestmengen-Regel für die Versorgung von Frühgeborenen.

Seit Jahren kämpfen Ärzte und Geburtshelfer in Deutschland dafür, dass Frühchen nur noch in Kliniken behandelt werden, die eine bestimmte Mindestzahl an Fällen und damit die nötige Expertise vorweisen können. Zum 1. Januar sollte nun eine Regelung in Kraft treten, die diese Mindestmenge auf 30 festsetzte. Doch das Berliner Landessozialgericht kippte die Vorschrift des Gemeinsamen Bundesausschusses (GBA): Kliniken mit weniger als 30 Fällen, die gleichwohl gute Arbeit leisteten, würden zu stark benachteiligt.

Denn die Versorgung eines Frühchens bringt einem Krankenhaus bis zu 100.000 Euro. Dut