Kindeswohl geht vor Elternrecht

Verfassungsauftrag Kinderschutz Das sollte sich eine Demokratie schon noch leisten können
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Auf dem "Kindergipfel" kurz vor Weihnachten vereinbarte die große Koalition einen Aktionsplan in Sachen Kinderschutz. Damit seien "Maßstäbe gesetzt" verkündete Kanzlerin Merkel. Gemeint ist ein "Netz der Hilfe", bei dem es verbindliche Einladungen zu Vorsorgeuntersuchungen geben soll. Nicht gemeint und weiterhin umstritten ist die Verankerung des Kinderschutzes als Staatsziel im Grundgesetz.

"Aber natürlich müssen Kinderrechte in die Verfassung. Da gehören sie hin." Für Ursula Hörnlein, Fachmedizinerin für Pädiatrie, ist das keine Frage, sondern eine Selbstverständlichkeit. Die niedergelassene Kinder- und Jugendärztin in Berlin nimmt sich Zeit für unser Gespräch über ihre Erfahrungen. Es mache sie traurig, dass