Am 1. Oktober trat in Bayern ein umstrittenes Versammlungsrecht in Kraft, das noch von der allein regierenden CSU durchgesetzt worden war. Nun fordert Bayerns FDP-Chefin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger eine Änderung des Gesetzes. Die Liberalen könnten bald in Bayern mitregieren.
FREITAG: Herr Hahnzog, auch Sie kritisieren das neue Versammlungsrecht Bayerns, besonders seinen obrigkeitsstaatlichen Geist. Warum?
KLAUS HAHNZOG: Das Bundesverfassungsgericht hat 1985 in seiner Brokdorf-Entscheidung sehr deutlich gesagt, dass das Recht des Bürgers, sich an der Ausübung des Versammlungsrechts aktiv zu beteiligen, zu den unentbehrlichen Elementen eines demokratischen Gemeinwesens gehört. Das neue bayerische Versammlungsgesetz wirkt sich aber negativ auf die Entschlussfreudigkeit von Menschen aus, die demonstrieren wollen.
Das lässt sich an einer ganzen Kette von Einzelheiten festmachen. So müssen bei der Anmeldung einer Demonstration mehr Details angegeben werden, die Fristen wurden deutlich verlängert. Geschieht dies unvollständig oder nicht rechtzeitig, droht dem Veranstalter ein Bußgeld bis zu 3.000 Euro. Zusätzlich wurde die Zahl der zu stellenden Ordner spürbar erhöht, diese müssen außerdem eine Reihe von sehr persönlichen Daten angeben - und dann wird geprüft, ob sie geeignet sind, ob sie für den friedlichen Ablauf garantieren können.
Der Staat darf Ordner ablehnen?
Ja, zunächst einmal entscheidet die Versammlungsbehörde. Und wenn mehr Leute zur Demonstration kommen und an Ort und Stelle noch Ordner benannt werden müssen, die Polizei. Das Gefährliche dabei ist, dass die dabei erhobenen Daten eingesetzt werden, um zu überprüfen, ob dieser Mensch geeignet ist oder nicht. Es gibt zudem den Wunsch der Versammlungsbehörden, eine Art Register zu schaffen. Dabei werden dann natürlich auch von Staatsschutz und Verfassungsschutz Informationen zugeliefert. Das bleibt unkontrollierbar. Die betroffenen Leute werden auch nicht benachrichtigt. Außerdem darf nun bei Versammlungen verdeckt gefilmt werden - selbst in geschlossenen Räumen. Das hat es bisher noch nicht gegeben. Es fehlen zwingende Vorschriften, die die Speicherung und Löschung von Bildern und Daten sowie die Benachrichtigung der Betroffenen regeln. Das sind noch längst nicht alle der kleinen großen Nadelstiche.
Ziehen jetzt andere Länder mit ähnlich restriktiven Versammlungsgesetzen nach?
Ja, ich befürchte, dass andere Bundesländer mit CDU-geführten Mehrheiten dem Weg Bayerns folgen werden. Nicht umsonst reklamiert die CSU eine Vorreiterrolle Bayerns. Die neuen Länder werden nach meinen Informationen aber wohl immun bleiben. Bei ihnen sind die Erfahrungen der Montagsdemonstrationen und von "Wir sind das Volk" noch nicht verblasst. Weniger optimistisch bin ich hinsichtlich der Westländer mit CDU/FDP-Koalitionen - trotz des klaren Neins der FDP in Bayern gegen das bayerische Versammlungsgesetz. Das vom Bundesverfassungsgericht verworfene Online-Durchsuchungsgesetz stammte schließlich aus dem Haus des FDP-Innenministers in Nordrhein-Westfalen.
Für die CSU-Mehrheit war es ein Leichtes, das Gesetz durchzubringen. Gab es denn unter den von ihr benannten Sachverständigen keine verfassungsrechtlichen Bedenken?
Doch, durchaus. Es gibt einen Gutachter, der hat gleich sechs oder sieben Vorschriften für verfassungskonform auslegungsbedürftig erklärt. Der von der CSU benannte Verfassungsrechtler Dirk Heckmann kritisierte die "Formalisierung staatlichen Versammlungsmanagements". Er schrieb: "Es ist nicht ausgeschlossen, dass das Bundesverfassungsgericht ein solches Konzept für unvereinbar mit der grundrechtlich garantierten Versammlungsfreiheit erklärt."
Das könnte Ihnen doch Hoffnung machen. Sie gehören schließlich zu den Initiatoren einer Klage gegen das Gesetz vor dem Bundesverfassungsgericht.
Ich mache dies, weil ich leidenschaftlich für unsere Verfassung bin. Ich war drei Jahre lang wissenschaftlicher Mitarbeiter in Karlsruhe und bin seit 17 Jahren bayerischer Verfassungsrichter. Die SPD hat auf meinen Antrag einen Beschluss gefasst, gegen dieses Gesetz in Karlsruhe Beschwerde einzulegen. Die Klage wird von einem Bündnis getragen, dem Gewerkschaften, Attac und Parteien wie die Grünen, die FDP und die Linkspartei angehören. Auch das Bürgerforum Gräfenberg engagiert sich, in dem Ort finden regelmäßig Aufmärsche von Rechtsradikalen statt. Der frühere KZ-Häftling Max Mannheimer hat erklärt, dieses Gesetz behindert vor allem auch diejenigen, die sich gegen die Neonazis engagieren wollen.
Welche Chancen räumen Sie der Klage ein?
Ich bin zuversichtlich, dass das neue bayerische Versammlungsgesetz in Karlsruhe kassiert wird. Das Gesetz enthält eine Unmenge von Regelungen, die in ihrer Gesamtheit die Versammlungsfreiheit einschränken und nicht dazu führen, dass der Bürger dieses Grundrecht auch so unbefangen wahrnehmen kann, wie es das Bundesverfassungsgericht fordert. Es hat die Versammlungsfreiheit einmal als "ein Stück ursprünglicher ungebändigter unmittelbarer Demokratie" bezeichnet. Wir wollen, dass das so bleibt.
Das Gespräch führte Rolf-Henning Hintze
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