Für die Welt hätte der 10. März ein wichtiger Tag werden sollen. Allgemein für die Menschenrechte, konkret für unterbezahlte Näherinnen in Bangladesch, arbeitende Kinder auf Kakaoplantagen in Ghana, durch Pestizide belastete Landarbeiter in Ecuador. Für diesen Tag nämlich hatten Bundesentwicklungsminister Gerd Müller (CSU) und Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) geplant, Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz zu präsentieren. Ein solches Gesetz soll Unternehmen verpflichten, bei Zulieferern rund um den Globus auf menschen- und umweltrechtliche Standards zu achten. Werden Waren etwa durch Kinderarbeit produziert, Dumpinglöhne gezahlt oder giftige Stoffe ohne ausreichenden Schutz eingesetzt, sollen hiesige Unternehmen als Abnehm
ehmer in Haftung genommen werden, wenn sie nicht sorgfältig geprüft haben, dass solche Zustände ausgeschlossen sind.Aus der Vorstellung der Eckpunkte aber wurde nichts, die Veranstaltung wurde kurzfristig abgesagt. Ob das Coronavirus und die Sorge über seine wirtschaftlichen Folgen dafür verantwortlich waren oder ob das Vorhaben aus politischen Interessen ausgebremst wurde, wird sich kaum klären lassen. Das Bundeswirtschaftsministerium selbst verweist auf den Zeitplan des „Nationalen Aktionsplans für Wirtschaft und Menschenrechte“ (NAP).Diesen hatte die Bundesregierung 2016 aufgrund von Vorgaben der Vereinten Nationen erstellt. Bereits damals wurde hart um die Frage gerungen, ob es verbindliche Regelungen geben solle oder lediglich eine „freiwillige Selbstverpflichtung“. Letztere setzte sich vorerst durch.Die Arbeitgeber ätzenNur falls „die wirksame und umfassende Überprüfung des NAP zu dem Ergebnis kommt, dass die freiwillige Selbstverpflichtung der Unternehmen nicht ausreicht, werden wir national gesetzlich tätig und uns für eine EU-weite Regelung einsetzen“, heißt es im Koalitionsvertrag.Eine erste Überprüfung der freiwilligen Selbstverpflichtung, das sogenannte Monitoring, fand 2019 statt. Anhand eines Fragebogens sollten Unternehmen mit mehr als 500 Mitarbeitern ihre Bemühungen zum Menschenrechtsschutz belegen. Die Ergebnisse liegen vor: Von 3.300 befragten Unternehmen haben 460 geantwortet – höchstens 19 Prozent davon haben die Kernelemente einer menschenrechtlichen Sorgfaltspflicht umgesetzt. Damit auf ein Gesetz verzichtet werden kann, sollen laut NAP aber mindestens 50 Prozent der Befragten die Anforderungen erfüllen.Im Dezember hatten Müller und Heil sich über diese Ergebnisse wenig erfreut gezeigt und Eckpunkte für ein Lieferkettengesetz angekündigt. Auf Anfrage hieß es nach der Absage des Vorstellungstermins aus dem Arbeitsministerium nun: „Sowohl Minister Müller als auch Minister Heil haben aufgrund der ernüchternden Ergebnisse aus der ersten Umfrage zum NAP unlängst angekündigt, sich Gedanken über Inhalte einer gesetzlichen Regelung zu machen. Diese Arbeiten dauern weiterhin an.“ Unklar ist, ob und wann die Vorstellung der Eckpunkte nachgeholt wird.Heils und Müllers Plan hatte Wirtschaftsverbände in Alarm versetzt. Die Bundesvereinigung der deutschen Arbeitgeberverbände (BDA) nannte ein Gesetz, mit dem der Wirtschaft Rechts- und Haftungspflichten auferlegt würden, „ungerecht“ und mutmaßte, es werde zu einem „Zusammenbruch des globalen Handels“ führen. Der Bundesverband der deutschen Industrie (BDI) warnte, „die Verlässlichkeit der Politik“ stünde infrage, falls „die Bundesregierung vor Abschluss der zweiten Runde eine Gesetzesinitiative starten“ sollte. Die Warnung hat sich das Wirtschaftsministerium offenbar zu Herzen genommen. „Auch gegenüber den Unternehmen wäre es eher schwer zu vermitteln, dass wir eine offenes Verfahren haben und eine zweite Befragung starten, aber bereits ein Gesetz vorliegt, das die Entscheidung vorwegnimmt“, ließ es verlauten.Befürworter eines Lieferkettengesetzes kritisieren nun, dass die Bundesregierung vor den Wünschen der Wirtschaftsverbände einknicke, ohne dabei eine wirksame Regelung im Blick zu haben. „Freiwilligkeit funktioniert nicht“, meint etwa Franziska Humbert von der Menschenrechtsorganisation Oxfam. Sie schöpft aus eigener Erfahrung, hat Ananas-Plantagen in Costa Rica besucht, die im Rahmen freiwilliger Zertifizierung durch sogenannte Auditoren auf die Einhaltung von Menschenrechten kontrolliert wurden. „Da hat sich seit Jahren nichts gebessert, weder wurde ein existenzsichernder Lohn eingeführt noch der Einsatz von Pestiziden eingestellt“, sagt Humbert. „Das Einzige, was wirkt, sind Gesetze. Schließlich bittet der Staat seine Bürger auch nicht freundlich darum, auf Ladendiebstahl und Steuerbetrug zu verzichten, ohne bei Zuwiderhandlung Konsequenzen anzudrohen.“Überraschend viele Unternehmen, darunter die Textilkonzerne Kik und Primark, sehen das ähnlich und fordern ein Gesetz, das menschen- und umweltrechtliche Standards für alle Firmen vorschreibt. Mittlerweile 50 Unternehmen unterstützen ein entsprechendes Positionspapier. Sie argumentieren vor allem mit Rechtssicherheit und Wettbewerbsgleichheit. Denn jene, die bereits jetzt vorbildlich agieren, erleiden Kostennachteile gegenüber jenen, die nicht tätig werden. Sie favorisieren daher eine Regelung auf EU-Ebene, wofür sich auch Minister Müller im Rahmen der EU-Ratspräsidentschaft Deutschlands ab Sommer dieses Jahres einsetzen will.Die NGOs wartenMüller blickt auf eine globalere Ebene: „Das Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung setzt sich dafür ein, die WTO zu einer Fair-Handels-Organisation zu entwickeln“, erklärt eine Sprecherin. Das WTO-System solle im Einklang mit den UN-Nachhaltigkeitszielen der Agenda 2030 stehen und die tatsächlichen Bedürfnisse von Entwicklungsländern berücksichtigen. Die Agenda 2030 wurde 2015 auf einem Gipfel der Vereinten Nationen verabschiedet und definiert 17 Ziele für eine nachhaltige Entwicklung. Auch in EU-Handelsabkommen solle darauf geachtet werden, dass „grundlegende internationale Sozial-, Arbeits- und Umweltstandards enthalten“ sind und „zum Klimaschutz beitragen“, heißt es dazu aus dem Entwicklungsministerium.Nichtregierungsorganisationen warten nun auf die Umsetzung. Eine Alternative gebe es ohnehin nicht; Franziska Humbert von Oxfam verweist auf ein Rechtsgutachten im Auftrag der Initiative Lieferkettengesetz: „Es ist unter Völkerrechtlern zunehmend Konsens, dass es einen allgemeinen Menschenrechtsvorbehalt gibt, dass Menschenrechte in völkerrechtlichen Verträgen also höher zu bewerten sind als etwa rein wirtschaftliche Erwartungen von Unternehmen.“ Ob das durchsetzbar ist, wird sich wohl im weiteren Ringen um das Lieferkettengesetz entscheiden.Laut Auswärtigem Amt soll das zweite Monitoring Ende April abgeschlossen werden. Die Unternehmen sollen jedoch bis Anfang 2021 Zeit haben, ihre Vorkehrungen nachzubessern. Bis zur nächsten Bundestagswahl sind es dann nur wenige Monate – kaum Zeit, ein Gesetz zu entwerfen und zu verabschieden. Wenn das Gesetz aber in dieser Legislaturperiode ausbleibt, ist der Koalitionsvertrag hinfällig. Was danach kommt, ist ungewiss.Placeholder authorbio-1
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