Als im April ein ICE bei voller Fahrt eine Tür verlor, schaltete sich umgehend das Eisenbahnbundesamt ein. Aufgabe dieser Behörde ist es, die technische Sicherheit nicht nur der Deutschen Bahn, sondern auch aller nicht-staatseigenen Bahnbetriebe zu beaufsichtigen. So legte die durch das Eisenbahnbundesamt angeordnete Sicherheitsüberprüfung der Berliner S-Bahn im Sommer 2009 zeitweise annähernd den gesamten Betrieb lahm.
Auch die technische Sicherheit von Atomkraftwerken wird in Deutschland selbstverständlich intensiv überwacht. Allerdings vor Ort nicht von Beamten, sondern von Experten aus dem privaten Gewerbe. Das Bundesumweltministerium hat zwar die oberste Aufsicht inne. Die einzelnen AKW unterstehen aber der Kontrolle der jeweiligen Länderminister
erministerien, die wiederum externe Gutachter schicken, um die Einhaltung von Sicherheitsstandards und die Wartung der Anlage zu überwachen. Der Bund kontrolliert also die Länder, die Länder kontrollieren mit Hilfe von Gutachtern die Betreiber.In 90 Prozent der Fälle werden die Technischen Überwachungsvereine betraut. Die privatwirtschaftlich operierenden TÜV-Gesellschaften beschäftigen etwa 1.000 Sachverständige im Bereich AKW-Sicherheit. Die Gutachter geben grünes Licht, wenn ein Reaktor wieder anfahren soll, und bestätigen das ordnungsgemäße Funktionieren. Auch wenige kleinere Ingenieurbüros und das Öko-Institut erhalten solche Kontrollaufträge.Über die Jahre arbeiten die Kontrolleure sehr routiniert mit Betreibern und Behörden zusammen. Sowohl von Seiten der Aufsichtsbehörde und der beauftragten Gutachterorganisation als auch von Seiten der AKW-Betreiber treffen zumeist immer dieselben Personen zusammen. Es kann sich hier schon mal ein kollegiales und sogar freundschaftliches Verhältnis entwickeln, das anfällig ist, die Neutralität der Kontrolle zu beeinträchtigen. Beim TÜV weist man diese Einschätzung zurück.Ganze Einheiten von hochspezialisierten Experten leben von den AKW-Gutachten – was nahe legt, dass diese nicht unbedingt ein Interesse am Atomausstieg haben. Jeder Reaktor bringt Gutachter-Einnahmen zwischen fünf und zehn Millionen Euro jährlich. Die Frage ist, ob unter der finanziellen Abhängigkeit der Gutachter (vorrangig des TÜV) in der Praxis auch tatsächlich die Prüfungen leiden.TÜV in der SchusslinieIn der Vergangenheit sind Kontrolleure wegen Ungereimtheiten bei Störfällen allerdings immer wieder in die Schusslinie geraten. So kam es zu dem Kurzschluss bei den Transformatoren im AKW Krümmel Anfang Juli 2009 womöglich auch deshalb, weil versäumt wurde, eine Messung vorzunehmen, die Aufschluss über den Zustand der Trafos hätte geben können. In Krümmel wurde der Betreiber vom TÜV zwar angewiesen, ein bestimmtes Messgerät einzubauen – tat dies aber nicht, weil die Zeit drängte, den Reaktor wieder anzufahren.Der in diesem Fall beteiligte TÜV Nord wollte sich schadlos halten, ging an die Öffentlichkeit und kritisierte Vattenfall: Die Betriebstüchtigkeit eines Trafos sei vom TÜV an die Bedingung geknüpft worden, eine neue Sicherheitseinrichtung zu installieren. Dass die Installation vom TÜV nicht kontrolliert wurde, kritisierte wiederum die Grünen-Politikerin Renate Künast: „Bei jeder TÜV-Prüfung von Autos gilt: TÜV-Plakette erst, wenn der Prüfer selbst gesehen hat, alle Mängel sind behoben.“Einen drastischen Fall von kollektivem Versagen der Atomaufsicht erlebte Baden-Württemberg im Jahr 2001. Im AKW Philippsburg kam es zu gravierenden Sicherheitsproblemen, die drei Tage lang unentdeckt blieben und zu einer Pannenserie führten, bei der schwach radioaktives Wasser in den Rhein gelangte. Die Störfälle zeigten, wie kläglich die Kontrolle durch die Atomaufsicht versagen kann. Im Kreuzfeuer der Kritik stand damals vor allem das Landesumweltministerium: Fax-Meldungen über Störfälle wurden dort einfach weggeworfen, ganze Referate hatten bei der Einschätzung von Pannen und den notwendigen Konsequenzen versagt. Ein Untersuchungsausschuss wurde eingerichtet, und der Landesumweltminister Ulrich Müller (CDU) musste schließlich seinen Hut nehmen.Im Zuge dieser Affäre geriet auch der TÜV in die Kritik. Ein Expertengutachten der Kienbaum Unternehmensberatung erbrachte, dass die Aktivitäten der Gutachter nicht gesteuert oder kontrolliert wurden. Dem TÜV und dem Kraftwerksbetreiber EnBW konnten im Untersuchungsausschuss grobe Fehler nachgewiesen werden. Für Aufsehen hatte gesorgt, dass ein TÜV-Prüfer erklärte, die leuchtenden Kontroll- und Warnanzeigetafeln auf der Schaltwarte im AKW Philippsburg seien ihm vorgekommen wie ein „Christbaum“, den er nicht überblicken könne. Der damalige Bundesumweltminister Jürgen Trittin kritisierte, dass der TÜV Süd an der Vertuschung bei den Vorgängen in Philippsburg mitgewirkt und „auf ganzer Linie versagt“ habe. Dem Unternehmen wurde damals ein Teil der Aufträge durch das baden-württembergische Umweltministerium entzogen.Das Atomgesetz soll zwar international ein hohes Sicherheitsniveau garantieren, weil es fordert, beim Betrieb immer den jeweiligen Stand von Wissenschaft und Technik als Maßstab anzusetzen. Doch exakt definiert ist der Stand von Wissenschaft und Technik nicht. So besitzen ältere Anlagen naturgemäß ein geringeres Sicherheitsniveau als neuere. Stephan Kohler, Chef der Energie-Agentur Dena hat es kürzlich auf den Punkt gebracht: „Keiner der deutschen Reaktoren würde heute eine neue Betriebsgenehmigung erteilt bekommen.“Wenn nach einer routinemäßigen Wartung eine Aufsichtsbehörde ihr Einverständnis für den Weiterbetrieb gibt und den erforderlichen Sicherheitsnachweis als erbracht anerkennt, ist dies immer auch eine politische Entscheidung. Dies wird besonders deutlich, wenn etwa außer acht gelassen wird, dass eine Anlage nicht ausreichend gegen Flugzeugabstürze geschützt ist, was man beispielsweise vom AKW Krümmel und den meisten anderen Anlagen in Deutschland weiß. Dass terroristische Angriffe dieser Art nicht vollends auszuschließen sind, haben die Bundesinnenbehörden bereits eingeräumt. Derzeit laufen vor deutschen Gerichten mehrere Klagen von AKW-Anwohnern, die dieses Risiko nicht mehr hinnehmen wollen.Bock als GärtnerWenn eine Atomaufsichtsbehörde allerdings eine Genehmigung zum Weiterbetrieb zu lange verzögert, riskiert sie durchaus, vom Betreiber verklagt zu werden. Sollte etwa ein Gericht im Nachhinein feststellen, dass eine behördliche Stilllegungsverfügung unrechtens war, ist die Aufsichtsbehörde zu Schadenersatz verpflichtet. Bei etwa einer Million Euro Ausfall pro Tag summiert sich das schnell zu horrenden Summen, die die Behörden fürchten.In Sachen Atomaufsicht hat die amtierende Bundesregierung bereits mit der Bestellung einer Personalie Zeichen gesetzt. Mit Gerald Hennenhöfer als Chef für Reaktorsicherheit wurde ein bisheriger Lobbyist der Atomindustrie damit betraut, künftig die Sicherheitsvorgaben für Atom-Anlagen weiterzuentwickeln und ihre Einhaltung zu kontrollieren. Die Opposition kommentierte knapp: Bundesumweltminister Röttgen habe mit Hennenhöfer den „Bock zum Gärtner gemacht“.