Kulturgut für alle

Gesetzesnovelle Monika Grütters will den Kulturschutz neu regeln, Baselitz droht seine Gemälde aus Deutschland abzuziehen. Aber wer entscheidet eigentlich, was nationales Kulturgut ist?
Ausgabe 29/2015
Nationales Kulturgut? Der griechische Pergamonaltar in Berlin
Nationales Kulturgut? Der griechische Pergamonaltar in Berlin

Foto: Sean Gallup/Getty Images

Die Staatsministerin für Kultur und Medien, Monika Grütters, will den Kulturschutz neu regeln. Ihre Vorlage will unter anderem den Verkauf außer Landes beschränken. Güter von allgemeinem Interesse sollten davor geschützt werden, in die Hände von Händlern zu fallen, die sie am Ende irgendwo in Safes oder Lagerhäusern verstecken. Das ist der Teil an dem Gesetzentwurf, der durchaus Sinn macht. Dass der Markt und seine Vertreter, Sammler und Galeristen, wenig davon halten, war zu erwarten. Auch dass der Maler Georg Baselitz seine Gemälde deshalb aus Deutschland abziehen will, lässt sich durchaus verschmerzen. Eher stellt sich die Frage, warum sie überhaupt als nationales Kulturgut gelten.

Womit wir bei der Rückseite des Gesetzes sind: Wer entscheidet, was nationales Kulturgut ist? Handeln wir uns mit dem Vorhaben eine monströse staatliche Kulturkontrollbürokratie ein – deren Kosten letztlich den Mitteln für Kultur entzogen werden? Das wäre ein sehr unschöner Nebeneffekt.

Damit fangen die Probleme allerdings erst an. Macht das Konzept des „nationalen Kulturguts“ überhaupt noch Sinn? Vor gut 200 Jahren haben die Nationalstaaten sich durch Kultur legitimiert und dazu all die großen Institutionen wie Museen, Opern oder Theater aufgebaut. In Zeiten des globalen Standortwettbewerbs ist die identitätsstiftende Rolle dieser Kultur zusehends einer nüchternen Kalkulation des Marketings gewichen. So jedenfalls wird Kultur von staatlicher Seite zusehends behandelt, und es ist davon auszugehen, dass es darum letztlich auch dem Gesetz geht. Korrekt sollte es daher „Gesetz zur Enteignung von Standortmarketing-Assets“ heißen. Generell wäre gegen Enteignung wenig einzuwenden, wenn sie dem Gemeinwohl dient.

Das führt allerdings unmittelbar zu der Frage, was denn mit all den Kulturgütern geschieht, die vor und während der kolonialistischen Zeit aus allerlei Ländern der Erde zusammengerafft wurden. Demnächst sollen sie als Weltkultur das neupreußische Stadtschloss schmücken. Aber ehrlicherweise müsste, was wir für unser Standortmarketing fordern, auch anderen Plätzen zugestanden werden. Der Pergamonfries zurück nach Ionien (das es nicht mehr gibt) und die blauen Löwen zurück nach Babylon, wo niemand ihre Sicherheit garantie-ren kann.

Womit wir wieder beim Konzept der Nationalkultur wären. Vielleicht liegt der größte Fehler des Gesetzes in den grundsätzlichen Begriffen, wie dem Konzept einer nationalen Kultur, und überhaupt im Eigentum von Kulturgütern. Wenn wir schon den Hang zum Nationalen überwunden haben, was ja nur gut ist, warum dann nicht im Interesse der Weltöffentlichkeit einige wenige Kunstwerke von Bedeutung für die Allgemeinheit öffentlich ausstellen und zugänglich halten, egal woher sie kommen und wem sie gehören. Der Rest darf dann gerne an den Märkten gehandelt und in Freilagern versteckt werden – vielleicht mit etwas mehr Transparenz, wegen der am Kunstmarkt grassierenden Geldwäsche.

Nur das Problem der Megakulturgutschutzbürokratie ist damit noch nicht gelöst. Vielleicht ließe sich das über Crowd-Culture-Saving ganz behörden- und expertenlos und demokratisch erledigen. In dem Fall würden sicher einige überraschende Einträge auf die Liste kommen, was den Vorteil hätte, Kultur tatsächlich wieder zu einem Gut öffentlichen Interesses zu machen.

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