Künftig viel Arbeit für Carla Del Ponte

STRASSBURGER ENTSCHEIDUNG ZUM "FALL KRENZ" Konsequenzen für eine juristische Ahndung des NATO-Krieges gegen Jugoslawien oder anderer Formen staatlicher Kriminalität sind offensichtlich
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Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat im Streit um die Strafbarkeit wegen der Tötung von Flüchtlingen an der Grenze der DDR zur BRD einen juristischen Schlusspunkt gesetzt. Egon Krenz, Heinz Keßler und Fritz Streletz blieb mit ihren Beschwerden gegen rechtskräftige Verurteilungen durch bundesdeutsche Gerichte der Erfolg versagt. Diese Urteile verstoßen nach Auffassung des EGMR nicht gegen die Europäische Menschenrechtskonvention, wonach niemand wegen einer Handlung verurteilt werden kann, die zur Zeit ihrer Begehung nach inländischem oder internationalem Recht nicht strafbar war.

Die Straßburger Entscheidung überrascht vor allem in ihrer Begründung. Nach dem Verständnis des EGMR ist Recht im Sinne von Art.