Im Oktober entschied das Oberverwaltungsgericht in Koblenz, dass zwei Beamte der Bundespolizei einen schwarzen Studenten illegalerweise wegen seiner Hautfarbe einer Kontrolle unterzogen hatten. Der Koblenzer Fall ging unter dem Stichwort „Racial Profiling“ durch die Medien. Racial Profiling definierte die Weltrassismuskonferenz in Durban im Jahr 2001 als „die Praxis der Polizei und von anderen Strafverfolgungsbehörden, die – in welchem Maß auch immer – auf der Rasse, Hautfarbe, Abstammung oder der nationalen oder ethnischen Herkunft beruht und als Basis dazu dient, Personen zum Gegenstand ermittelnder Aktivitäten zu machen oder festzustellen, ob ein Individuum in kriminelle Aktivitäten involviert ist“.
Die beiden Bundespolizisten hatten den Studenten auf einer Zugfahrt kontrolliert. In einem anschließenden Strafverfahren gegen den Studenten wegen Beleidigung hatte einer der Polizisten zugegeben, dass er den jungen Mann aufgrund dessen Hautfarbe kontrolliert hatte. Der Student klagte hiergegen vor dem Verwaltungsgericht Koblenz, das seine Klage ablehnte. Die Richterin der Berufungsinstanz war jedoch der Auffassung, Kontrollen nach Hautfarbe verstießen gegen den in Artikel 3 des Grundgesetzes verankerten Gleichbehandlungsgrundsatz. Am Ende des durch die Medien begleiteten Falles räumte die Bundespolizei ein, dass die Kontrolle rechtswidrig war und entschuldigte sich bei dem Studenten „im Namen der Bundesrepublik Deutschland“.
Menschen, die sich von Polizisten diskriminiert fühlen, dringen mit ihren Beschwerden selten durch. Thomas Wüppesahl, Vorsitzender der Bundesarbeitsgemeinschaft kritischer Polizistinnen und Polizisten, meint, es gebe „insgesamt in den Polizeien einen krassen Rassismus“. Die Bundespolizei sei „immer noch mehr Truppenverband als zivilgesellschaftliche Polizei“. Die Probleme mit Rassismus seien „bis hoch in die Hierarchien bekannt“ und würden „letztlich geduldet“.
Eine Aufstellung der Bundespolizei, die dem Freitag vorliegt, listet insgesamt 57 Fälle auf, in denen sich Personen seit August 2009 beschwerten, weil sie sich durch Bundespolizisten rassistisch behandelt fühlten (siehe Grafik). Menschen mit afrikanischer, asiatischer oder türkischer Abstammung beklagten sich demnach über Racial Profiling oder rassistische Äußerungen. Ob damit alle Vorkommnisse erfasst sind, ist jedoch fraglich: Der Koblenzer Fall zum Beispiel fehlt in der Tabelle.
Nur in zwei der 57 Verfahren räumte die Bundespolizei Fehler ein. Die aufgelisteten Fälle betreffen acht der neun Bundespolizeidirektionen. Die meisten Beschwerden verzeichnete mit zwölf Fällen die Direktion Pirna. Sie ist für Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen zuständig.
Marvin Oppong ist ein Journalist, der mit Hilfe des Informationsfreiheitsgesetzes Fehlverhalten von Behörden aufdeckt
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