Bürgerkonferenzen und Ethikkommissionen Mit fragwürdigen Diskursverfahren sollen Bürger in die bioethische Debatte eingebunden werden - die Kontrolle der Forschung wird gleichzeitig dereguliert
"Denken, Reden, Einmischen" - mit diesen markigen Worten wird die "Bürgerkonferenz zur Stammzellforschung" im Internet gelabelt. Angesiedelt im Herzen der Berliner biomedizinischen Forschung, am Max-Delbrück-Centrum für Molekulare Medizin (MDC), ist sie Teil einer regelrechten Diskursoffensive. Seit 2002 fördert das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hier das Projekt "Bioethik und Wissenschaftskommunikation". Laut Selbstdarstellung geht es dabei um die "Erprobung" und den "gezielten Einsatz von Dialog- und Diskurs-Verfahren zum Thema Ethische Fragen der aktuellen Biomedizin". Neben der Bürgerkonferenz gehören dazu eine Reihe von öffentlichen Veranstaltungen und Workshops, eine Expertenbefragung und ein Online-Diskurs: Auf
uf der Website des Projektes sollen interessierte Bürger sich zu ethischen Fragen rund um die Biomedizin äußern.Allein zur Vorbereitung der Bürgerkonferenz Stammzellforschung wurden 14.000 Berliner und Brandenburger von der Arbeitsgruppe am MDC angeschrieben. Der Auftaktveranstaltung des Verfahrens wohnten ein Staatssekretär, ein ehemaliger Kulturminister und mehrere bekannte Professoren bei. Das Signal ist deutlich: Hier wird nichts unversucht gelassen, um möglichst viele Menschen in die Diskussion ethischer, rechtlicher und sozialer Fragen biomedizinischer Forschung einzubeziehen.Diskursive SpielwiesenAber was wird wozu diskutiert? Für die Bürgerkonferenz wurden aus den etwa 500 Antwortschreiben, die Interesse an dem Verfahren bekundeten, zwölf "Bürger" ausgelost. Sie befassten sich an drei Wochenenden intensiv mit der Stammzellforschung und befragten von ihnen ausgewählte Experten, um abschließend ein so genanntes Bürgervotum abzugeben. Wie kaum anders zu erwarten, beurteilten die Beteiligten die Stammzellforschung unterschiedlich, und so sind in dem auf einer Pressekonferenz Mitte März an Bundestagspräsident Wolfgang Thierse übergebenen Schriftstück lediglich die verschiedenen Ansichten zur Stammzellforschung, zum Status des Embryos und zur Gesetzgebung in der Bundesrepublik dargestellt. "Zwölf Teilnehmer einer solchen Konferenz bei einer Bevölkerung von 80 Millionen sind eine quantité négligable", sagt Christof Tannert, Leiter des Projektes. "Sie haben heftig gearbeitet, ich habe sie dafür bewundert, aber das Ergebnis reißt nicht vom Hocker. Man erfährt, dass die Leute verschiedener Meinung sind - und das war es auch schon." Nichtsdestotrotz wolle man "verschiedene Gremien mit dem Bürgervotum behelligen", so Tannert. Das Schriftstück werde an die Mitglieder der Bundestags-Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin" und die Mitglieder im Gesundheits- und im Rechtsausschuss des Parlamentes geschickt."Die Wirkungszukunft von Bürgerkonferenzen und -voten kann man jetzt noch nicht beurteilen", so Tannert. "Es sieht aber nicht so aus, als würde das Bürgervotum in politischen Entscheidungen eine Rolle spielen. Ich habe von Abgeordneten schon wörtlich gehört: Ihr könnt reden, was ihr wollt, aber wir entscheiden." Auch grundsätzlich bewertet Tannert das Projekt im Rückblick eher skeptisch. Fraglich sei zum Beispiel, ob sich "völlig zufällig ausgewählte Bürger und Bürgerinnen im Diskurs mit Fachexperten, Medien und Begleitforschung wirklich informieren und emanzipieren können. Meiner Ansicht nach ist das nicht gelungen."Für das BMBF sind die Ergebnisse des Modellprojektes offensichtlich ein Signal zum Weitermachen. In der Ausschreibung des Ministeriums von 2001, in dessen Rahmen das Projekt gefördert wurde, werden die wesentlichen Stichworte noch deutlich genannt. Man wolle Vorhaben fördern, hieß es damals, die "Möglichkeiten von Diskursprozessen / gesellschaftlicher Konsensbildung" ausloten und "gesellschaftliche Akzeptanz" herstellen. Eine neue Ausschreibung des BMBF vom 5. Mai 2004 gibt nun die "Förderung von Diskursprojekten zu ethischen, rechtlichen und sozialen Fragen in der modernen Medizin und Biotechnologie" bekannt. Gefördert werden sollen Projekte, die insbesondere Schüler, Studenten und Auszubildende, aber auch Lehrer und Sozialarbeiter "in den Diskursprozess einbinden" und "zu einer qualifizierten Entwicklung und Verstetigung bioethischer Diskursprozesse beitragen". Die Arbeitsgruppe am MDC will sich dort mit einem neuen Vorhaben bewerben. "Die wollen, dass wir das machen. Die Ausschreibung ist uns ja sozusagen auf den Leib geschneidert worden", so Tannert.Intransparente ForschungskontrolleWährend sich der "Bürger" also auf weitere "Diskurse" zu den ethischen Problemen der neuen Technologien einstellen darf, zieht sich die Bundesregierung aus der Verantwortung für ethische Standards in der Forschung immer weiter zurück. Weil die EU-Richtlinie 2001/20 in diesem Jahr in nationales Recht umgesetzt werden muss, steht eine Änderung des Arzneimittelgesetzes an. Vordergründig geht es im Zwölften Gesetz zur Änderung des Arzneimittelgesetzes (BT-Drucksache 15/2109) um Ablauf und Kontrolle von Medikamentenstudien, neu geregelt wird aber auch die Funktion von Ethikkommissionen: Mit der Begründung, die Kontrolle der Forschung verbessern zu wollen, werden sie zu Genehmigungsinstanzen aufgewertet.Ethikkommissionen, angesiedelt an Universitätskliniken und Landesärztekammern, sind bisher Organe der ärztlichen Selbstverwaltung, die laut Ärztekammergesetzen zum einen "die Rechte, Sicherheit und das Wohlbefinden der Forschungsteilnehmer" und zum anderen "die Forscher und das Ansehen der medizinischen Forschung in der Bevölkerung schützen" sollen. Ihre Voten haben Empfehlungscharakter. Ärzte sind zwar gehalten, sich an diesen Empfehlungen zu orientieren, zwingend erforderlich ist ein positives Ethikvotum aber nur dann, wenn für ein Forschungsvorhaben öffentliche Gelder - etwa bei der Deutschen Forschungsgemeinschaft oder beim BMBF - beantragt werden.Entscheidungen von Ethikkommissionen unterliegen keinerlei öffentlicher Kontrolle. So ist eine Kommission nur dann zu einer schriftlichen Begründung verpflichtet, wenn sie ein Forschungsprojekt ablehnt. "Es ist also derzeit nicht nachvollziehbar, aus welchen rechtlichen beziehungsweise medizinisch-wissenschaftlichen Erwägungen heraus einer Studie zugestimmt wurde", heißt es in einer Stellungnahme des Geschäftsführers der Ethikkommission der Charité Berlin, Christian von Dewitz, für die Bundestags-Enquete-Kommission "Recht und Ethik der modernen Medizin". "Die Intransparenz der Entscheidungen und Entscheidungsmaßstäbe von Ethikkommissionen (...) entzieht die medizinische Forschung einer Kontrolle durch die Öffentlichkeit", kritisiert er.In der Praxis winken die Kommissionen die von Forschungsgruppen einer Klinik vorgelegten Anträge dann auch regelmäßig durch. Häufig kommt es dabei zu Verstößen gegen Bestimmungen des Daten- oder Strahlenschutzes oder gegen das Verbot der fremdnützigen Forschung. Das hat mehrere Gründe.Da sind zunächst Arbeitsweise und Besetzung der Kommissionen. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich und werden nach dem Prinzip der Kollegialberatung ausgewählt: Sie kommen nahezu ausschließlich aus den Abteilungen der Klinik selbst. Sie unterlägen deshalb "einem nicht unerheblichen Loyalitätsdruck und einem Konflikt mit ihren eigenen Forschungs- und Finanzierungsinteressen oder denen befreundeter Kollegen, Abteilungen und Firmen", so von Dewitz in seiner Stellungnahme. Das führe "zu fehlender Bereitschaft der Mitglieder, die Interessen von Forschungsteilnehmern in dem rechtlich geforderten Maß bei der Beurteilung eines Vorhabens zu berücksichtigen oder gar gegenüber den Kollegen durchzusetzen."Hinzu kommt der enorme Zeitdruck. Durchschnittlich rund 240 Forschungsvorhaben muss eine Ethikkommission im Jahr bewerten. "Ich war gerade gestern wieder auf so einer Sitzung", erzählt von Dewitz im Gespräch, "wir hatten in vier Stunden 17 Forschungsanträge zu begutachten. Von einer sorgfältigen Prüfung kann da aufrichtigerweise niemand sprechen."Die SpielmacherDiese Situation wird sich mit der geplanten Gesetzesnovelle der rot-grünen Regierung noch verschärfen. Denn sie sieht unter anderem vor, dass Ethikkommissionen innerhalb von 60 Tagen ein Forschungsvorhaben bewerten. Das Gutachten ist rechtsverbindlich und damit auch juristisch anfechtbar. Mehr noch als der Zeitdruck und die Zwänge der Kollegialität dürfte aber die im Gesetz vorgesehene Haftung der Kommissionen für nachweislich aufgrund der Begutachtung entstandene finanzielle Schäden von Unternehmen die Sorgfalt einschränken: Die Mitglieder der Ethikkommissionen werden rechtliche Auseinandersetzungen mit pharmazeutischen oder biomedizinischen Unternehmen tunlichst zu vermeiden suchen.Denn die Industrie sitzt am langen Hebel. Weil sich Staat und Krankenkassen aus der Krankenversorgung zurückziehen, hängt der Klinikbetrieb immer stärker von der Finanzierung durch Drittmittel ab. Ethische Standards zu beachten kann da leicht zum Standortnachteil werden. Ein Beispiel: Persönliche Daten müssen in Studien anonymisiert werden. "Ich habe das selbst erlebt", erzählt Christian von Dewitz. "Da stellt sich der Vertreter einer Pharmafirma vor die Ethikkommission einer Klinik und sagt ganz einfach: Wenn wir verschlüsseln sollen, machen wir diese Studie eben woanders. Und die Kommission nimmt ihre Einwände zurück." Vor diesem Hintergrund sei es unlauter, die geplante Gesetzesnovelle als Instrument einer besseren Forschungskontrolle darzustellen. "Nach außen hin sagt man dem Bürger: Wir schaffen enge gesetzliche Voraussetzungen für die Genehmigung von Forschungsvorhaben", moniert Dewitz. "Tatsächlich geht es aber nur um eine möglichst weit gehende Deregulierung der Forschung".Wo gesellschaftliche Kontrolle von Forschung weder stattfinden kann noch soll, muss sie eben simuliert werden. Es beruhigt ungemein, wenn wenigstens in "bioethischen Diskursen" über Forschung und ihre Folgen nachgedacht und geredet werden kann. Nur mit der Einmischung wird es etwas schwierig werden.
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