Leibeigenschaft auf Zeit

Katar Wie internationale Gewerkschaften versuchen, im Golfemirat Fuß zu fassen und etwas für die Wanderarbeiter zu tun
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 11/2016

Ein Parkplatz in Doha. Es ist Mitternacht, und in den Bürotürmen ringsherum brennt kein Licht mehr. An einem Fenster bewegt sich der jetzt unnötige Sonnenschutz. Ein Mann späht auf die Straße und lässt dann den auf dem Parkplatz Wartenden ins Gebäude eintreten. Der Gastgeber, in diesem Text Frank genannt, ist vorsichtig. Als Abgesandter der Internationalen Bauarbeitergewerkschaft BWI soll er vor Ort sondieren, wie Arbeitsmigranten in Katar inzwischen behandelt werden. Als Gewerkschafter in Erscheinung treten darf er nicht. Gewerkschaften bleiben in Katar grundsätzlich verboten. So hat Frank keine andere Wahl, als Community-Arbeit zu betreiben und mit Arbeitern zu reden, deren Löhne gekürzt oder verspätet ausgezahlt werden. Oder denen d