Was in Deutschland unter der Rubrik "Vergangenheitsbewältigung" abgehandelt wird, beschäftigt Polen seit über 150 Jahren regelmäßig und könnte vom Wesen des Vorgangs her "Abrechnung mit der Vergangenheit" genannt werden, eine stets patriotisch gefärbte Suche nach Schuldigen für nationale Niederlagen, nach Verrätern an der Sache Polens und nach politischen Verbrechern - eine Tradition der Leidenschaft. Jede Generation nach den verlorenen Freiheitskämpfen des 19. Jahrhunderts bereicherte diese Kontinuität mit eigenen Doktrinen: die "Warschauer Schule" ebenso wie die nach Krakau benannte. Im 20. Jahrhundert setzten das die "Aktivisten" wie "Passivisten" bis zu den um Marschall Pilsudski (*) gescharten "Sozialisten" fort. Alle bedienten si
Leidenschaft "Abrechnung"
POLEN Die Gerichte bleiben mit Fällen aus der staatssozialistischen Ära noch auf Jahre versorgt
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sich einer ideologischen, zumeist pathetischen Terminologie zur Bewertung des Gewesenen, um daraus den Anspruch auf "Abrechnung" ableiten zu können.Nach 1945 wurde nicht anders verfahren. Ein Dekret des Moskau hörigen Polnischen Komitees der Nationalen Befreiung (PKWN) vom 31. August 1944 lieferte die quasi-rechtliche Grundlage zur Ahndung der am polnischen Volk begangenen Verbrechen. Die daraus resultierende Rechtsauffassung, zum größten Teil durch die vom PKWN eingesetzten Oberstaatsanwälte und Militärrichter exekutiert, umfasste nicht nur Tatbestände aus der Okkupationszeit (Kollaboration mit dem Naziregime), sondern auch Delikte wie die Errichtung des Konzentrationslagers Bereza Kartuska im Vorkriegspolen, die Verfolgung der Opposition nach dem Pilsudski-Staatsstreich von 1926 oder die Exzesse der profaschistischen Falanga in den dreißiger Jahren, auch den "feindlichen Untergrund gegen die Volksmacht" nach 1945. Nicht alle dabei als Verbrechen eingestufte Taten wurden verfolgt. Boleslaw Piasecki etwa, der Führer der Falanga, konnte dank seiner Kooperationsbereitschaft mit dem sowjetischen Geheimdienst NKWD die alternative katholische PAX-Bewegung ins Leben rufen und über den "Polnischen Oktober" 1956 (s. Übersicht) hinaus eine wichtige politische Rolle in der Volksrepublik spielen.1948/49 und die "Nationalistische Abweichung des Gomulkismus"Noch im Herbst 1989 - in der Endphase der Volksrepublik - hatte Tadeusz Mazowiecki als deren erster nichtkommunistischer Premier zunächst die Absicht verkündet, "einen dicken Strich unter der Vergangenheit" ziehen zu wollen. Später wurde dies als eine Art Generalablass für die "Sünden der Kommune" missverstanden. Mazowiecki meinte jedoch - im Unterschied zu dem, was ihm seine Gegner von rechts bis heute vorwerfen - den Bruch mit politisch-ökonomischen Abhängigkeiten Polens von der Sowjetunion sowie mit dem staatssozialistischen System überhaupt, nicht aber die in dieser Zeit begangenen Verbrechen. Deren Verfolgung wurde der Hauptkommission zur Erforschung Nazistischer Verbrechen übertragen, einer bereits seit 1945 fungierenden Institution des Justizministers. Offiziell hatte sie sich seit 1990 der Aufklärung von "Verbrechen gegen das polnische Volk" zu widmen - sekundiert von dem 1955 gebildeten und mit weitreichenderen Kompetenzen ausgestatteten Institut des Nationalen Gedächtnisses. Beide Gremien wie das gesamte Justizsystem werden sich vermutlich noch über Jahre mit Tatkomplexen aus der jüngsten Vergangenheit beschäftigen - bezogen auf schwere Menschenrechtsverletzungen, Vergehen des Geheimdienstes, von Armee und Polizei, auf Freiheitsberaubung und Rechtsbeugung.Aus der Geschichte der Volksrepublik Polen1945 Am 1. Januar wird eine provisorische Regierung in Lublin als Gegengewicht zur Exilregierung in London gebildet.1951 Vereinigung zwischen der Sozialistischen Partei (PPS) und der kommunistischen Polnischen Arbeiterpartei (PPR) zur Polnischen Vereinigten Arbeiterpartei (PVAP), die bis 1989 als Staatspartei die Geschicke des Landes bestimmt.1948 - 1951 Mit dem Vorwurf der Rechtsabweichung gegen eine Gruppe um den 1. Sekretär der PVAP und Vizepremier Wladislaw Gomulka beginnt eine Phase stalinistischer Repressionen. Gomulka verliert alle Ämter und wird im Juli 1951 verhaftet, ebenso andere Politbüro-Mitglieder. Zusammen mit Gomulka waren sie gegen die Ächtung Titos und für mehr Unabhängigkeit gegenüber Moskau eingetreten.1956 Die "Unruhen von Poznan" ("Polnischer Oktober") leiten ökonomische Kurskorrekturen und eine Entstalinisierung von PVAP und Staat ein. Gomulka wird rehabilitiert und wieder Parteichef.1970 Proteste in Küstenstädten und Industriezentren gegen die Wirtschaftspolitik der PVAP werden blutig unterdrückt (40 Tote). Gomulka muss zurücktreten - die Ära des neuen Parteichefs Edward Gierek beginnt.1971 - 1980 Gierek leitet eine reformorientierte Wirtschaftspolitik ein, die auf bessere Sozialleistungen setzt, aber ab 1975/76 zu einer erheblichen Auslandsverschuldung führt. Mit den Wirtschaftsreformen wächst das Bedürfnis nach politischer Liberalisierung.1980 - 1981 Die Wirtschaftslage(Preissteigerungen) führt landesweit zu Streiks, die Entwicklung kulminiert mit dem Ausstand auf der Gdansker Lenin-Werft, aus dem die unabhängige Gewerkschaft Solidarnosc´ hervorgeht. Gierek tritt ab, nach einem Interregnum von Stanislaw Kania übernimmt Verteidigungsminister Jaruzelski das Amt des Regierungs-, wenig später auch das des Parteichefs.1981 - 1983 Phase des Kriegsrechts (seit Ende 1981), in der führende Solidarnosc´-Mitglieder interniert und die Bürgerrechte eingeschränkt werden. Eine politische Entspannung bleibt aus.1985 - 1989 Es gelingt zwar, durch Umschuldungsverhandlungen die wirtschaftliche Lage zu konsolidieren, doch gerät die PVAP zusehends unter Reformdruck im Lande.1989/90 Im Frühjahr 1989 beginnen Verhandlungen mit der Opposition am Runden Tisch, die zunächst zu einer schrittweisen Machtteilung, bis Ende 1989 zur vollständigen Entmachtung der PVAP führen. Im September 1989 wird erstmals in der Geschichte der Volksrepublik eine Koalitionsregierung unter dem nichtkommunistischen Premier Mazowiecki gebildet.Zwar gab es vor 1989 - verursacht durch die Entlarvungen stalinistischer Verbrechen - bereits Prozesse, bei denen Untersuchungsrichter und Geheimdienst-Beamte wegen "erwiesener Übergriffe beim Vollzug sozialistischer Gerechtigkeit" zwischen 1945 und 1955 zu Gefängnisstrafen verurteilt worden sind, doch wurde dabei in der Regel mehr vertuscht als aufgeklärt. Vorgesetzte der Verurteilten im Zentralkomitee oder Innenministerium blieben als Schreibtischtäter unbehelligt. Sie konnten nach dem "Polnischen Oktober" 1956 (s. Übersicht) beispielsweise als Verlagslektoren (Jakub Berman, Lidia Prestiger) einer zivilen Beschäftigung nachgehen. Verbrechen aus der schlimmsten "Stalinzeit" zwischen 1948 und 1953 führten nur dann zu Anklagen, wenn es sich um Vergehen in Verbindung mit der "Nationalistischen Abweichung des Gomulkismus" handelte. Seit 1948 waren der PVAP-Politiker Wladislaw Gomulka und seine Anhänger (darunter General Spychalski) sui generis als polnischer Slansky für einen großen Schauprozess vorgesehen. Dazu kam es zwar nicht - Gomulka und die mit ihm des Verrats Beschuldigten mussten 1955/56 aus der Haft entlassen werden -, doch bei der Vorbereitung des Prozesses gegen Spychalski wurden in "abgetrennten Verfahren" etwa 40 hohe Generalstabsoffiziere durch Folterungen zu Geständnissen gezwungen und zum Tode verurteilt. 21 von ihnen starben am Galgen, darunter der legendäre General der polnischen Volksarmee aus der Zeit der Okkupation, Emil Fieldorf. Die Vorsitzende des Gerichts, das ihn hängen ließ, Maria Gurowska, verstarb 1999, kurz vor der Eröffnung ihres Prozesses - eine Mitverantwortliche, Helena Wolinska, die den Haftbefehl ausstellte, lebt heute in Oxford.1981 und das "kleinere Übel" des KriegsrechtsIm zurückliegenden Jahrzehnt gab es zunächst vor allem Prozesse gegen ehemalige Beamte des Staatssicherheitsdienstes, denen Verbrechen während der Jahre 1949 bis 1956 vorgeworfen wurden. Besonderes Aufsehen erregte dabei 1996 die Strafsache gegen Oberst Adam Humer und elf weitere Beschuldigte. Der Hauptangeklagte - zwischenzeitlich bei zwei Verfahren zu insgesamt neun Jahren Gefängnis verurteilt - war Direktor der "Untersuchungsabteilung" im Sicherheitsamt des Geheimdienstes und als solcher persönlich an Verhören beteiligt, die mit körperlichen Misshandlungen verbunden waren. Vier der Verurteilten aus dem Humer-Prozess sitzen derzeit noch ihre Strafe ab - die anderen blieben größtenteils aus gesundheitlichen Gründen verschont. Gegen Tadeusz Szymanski, einen weiteren Täter aus dem Sicherheitsdienst und einstigen Chef des für "schwere politische Verbrechen" bestimmten X-Pavillons im Warschauer Rakowiecki-Gefängnis, beginnt der Prozess in diesen Tagen. Auch ihm wird die Folterung "abtrünniger" ZK-Mitglieder zur Last gelegt. Einer von etwa 100 Fällen, bei denen noch Ermittlungen gegen Geheimdienst-Beamte im Gange sind oder bereits Anklage erhoben wurde.Zur juristischen Aufarbeitung der stalinistischen Repressalien aus den frühen Jahren der Volksrepublik kommen jene Tatkomplexe, die sich auf die siebziger und achtziger Jahre beziehen. Sie betreffen vor allem die Ereignisse vom Dezembers 1970, als in den polnischen Küstenstädten eine Arbeiterrevolte niedergeschossen wurde (einer der politisch Verantwortlichen war seinerzeit - als Verteidigungsminister - General Wojciech Jaruzelski), und die gewaltsame Erstickung des zivilen Widerstandes während des Kriegsrechts nach dem 13. Dezember 1981. Im März 1996 begann zunächst in Gdansk ein Prozess gegen Jaruzelski und elf weitere Angeklagte wegen der Ereignisse (Dezembertragödie) von 1970, doch bereits einen Monat nach Eröffnung der Hauptverhandlung wechselte das Gericht nach Warschau, um auch eine Präsenz der aus Gesundheitsgründen nicht reisefähigen Angeklagten vor Gericht zu erwirken - das Verfahren ist bis heute nicht abgeschlossen. Im Oktober des gleichen Jahres scheiterte übrigens im Sejm ein Antrag des bürgerlichen und Solidarnosc´-Lagers Jaruzelski sowie 17 weitere Mitglieder der früheren Staatsführung wegen der Verhängung des Kriegsrechts vor den Staatsgerichtshof zu stellen. Die augenblicklich zu dieser Periode noch stattfindenden Ermittlungen gelten unter anderem dem Einsatz von Schusswaffen gegen streikende Bergarbeiter der Wujek-Grube am 16. Dezember 1981, als neun Menschen getötet wurden.Bei alldem stellt sich immer wieder eine Schlüsselfrage, die auch nach mehrjährigen Untersuchungen durch die von Professor Jerzy Wiatr geleitete Sonderkommission des Sejm nicht eindeutig beantwortet werden konnte: Hat der Ausnahmezustand als das "kleinere Übel" Polen vor einer sowjetischen Intervention und damit vor einem blutigen Bürgerkrieg bewahrt? Oder sind das Ausflüchte der damaligen Regierung? Dieser Frage zugeordnet ist eine andere, mit der sich gerade das Warschauer Bezirksgericht bei einem Verfahren gegen den damaligen Innenminister General Kiszczak beschäftigt: Hat der zur Tragödie an der Wujek-Grube durch einen zweideutigen Schießbefehl "nur" beigetragen oder das Blutbad direkt verursacht? Wujek war übrigens nicht der einzige Ort, an dem Streikende sogar mit Panzern traktiert wurden. Doch sowohl bei einem zur Zeit in Katowice wieder aufgerollten Prozess gegen Mitglieder einer polizeilichen Einsatztruppe wie auch bei den Verfahren gegen Milizionäre, die 1970 in Lublin mit tödlichen Folgen auf Arbeiter gefeuert hatten, konnten bislang Täter nicht eindeutig ermittelt werden. Die Gerichte dürften sich mit diesen Vorgängen noch etliche Zeit beschäftigen, so dass ein Schlussstrich nicht in Sicht scheint. Da dies mit Unzulänglichkeiten und Unvollkommenheiten verbunden ist, wird die polnische Gesellschaft politisch weiter gespalten bleiben - und die eingangs erwähnte Tradition durch viele Episoden ergänzt. "Abgerechnet" werden muss - Gerechtigkeit und Moral verlangen es. Die Welt würde ja sonst einstürzen ...(*) Pilsudski inszenierte 1926 einen Staatsstreich und errichtete ein autoritäres Regime, das er von Oktober 1926 bis Juni 1928 sowie August bis Dezember 1930 als Ministerpräsident führte.
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