Lieber nicht auf die Richter setzen

Vorratsdaten Es ist unwahrscheinlich, dass das neue Gesetz wieder vom Bundesverfassungsgericht gekippt wird
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 43/2015

Kaum war das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung beschlossen, kündigten seine Gegner auch schon Verfassungsbeschwerden an. Das war im November 2007, als die Große Koalition mit erdrückender Mehrheit die erste flächendeckende und anlasslose Massenüberwachung der bundesrepublikanischen Gesellschaft beschlossen hatte. Jetzt, im Herbst 2015, ist es wieder so. Mit dem einzigen Unterschied, dass die Wut über jene Teflonpolitiker, an denen jedes Argument abprallt, noch größer geworden ist. 2007 handelten die Politiker möglicherweise nur fahrlässig, weil sie von der EU zu einer Pauschalüberwachung gedrängt wurden. 2015 jedoch handelten sie vorsätzlich. „Diesmal kann sich kein Befürworter herausreden“, sagte der Gr