Die Unabhängigkeit der Gerichte ist ein hohes Gut. Der Fall Mollath zeigt jedoch, dass lang anhaltender öffentlicher Druck die Justiz beeinflussen kann. Das ist keine schlechte Nachricht – denn Unabhängigkeit zu wahren, verlangt nicht, sich von der Gesellschaft abzusondern. Im Gegenteil: Richter sind auch nur „Staatsbürger in Robe“.
Der Fall Mollath hat das Augenmerk der Öffentlichkeit auf die forensische Psychiatrie gelenkt. Auf jene Fälle, in denen Menschen nach Straftaten wegen verminderter oder fehlender Schuldfähigkeit in den Maßregelvollzug geschickt worden sind.
Dort verbringen sie dann wegen ihrer vermeintlichen Gefährlichkeit Jahre, nicht selten den Rest ihres Lebens in Unfreiheit. Wären sie schuldfähig, hätten sie für die gleichen Taten oft nicht mehr als eine Bewährungsstrafe kassiert.
Mehr Straftäter im Maßregelvollzug
Das Bundesjustizministerium hat vor kurzem aus Anlass der Debatten um den Fall Mollath viel zu wenig beachtete Eckpunkte für eine Reform des Maßregelvollzugsrechts vorgelegt und darauf hingewiesen, dass sich in den vergangenen 16 Jahren (bezogen auf die alten Bundesländer) die Zahl der im Maßregelvollzug untergebrachten Straftäter mehr als verdoppelt hat – und die Zahlen steigen weiter an.
Das Ministerium führt den steilen Anstieg der Unterbringungen auf weniger Entlassungsempfehlungen seitens der Sachverständigen, auf stärkeres Sicherheitsdenken und auf eine „punitive Grundstimmung in der Kriminalpolitik“ zurück. Das klingt plausibel – und wirft gleichzeitig die Frage auf, wieso der Fall Mollath in der ansonsten eher sicherheitsfixierten Öffentlichkeit, in der Toleranz gegenüber psychisch Kranken nicht gerade groß geschrieben wird, eine so vehemente Justiz- und Psychiatriekritik mobilisiert? Es waren wohl Mollaths Attacken gegen die „Schwarzgeldverschiebungen“ und die ungebrochene Gewissheit seiner Anhänger, dass ihr 56-jähriger Held zu Unrecht verurteilt wurde, die diese untypische Sympathie für einen Untergebrachten beförderten.
Auch schuldige Menschen werden Opfer
Auf Mollaths Täterschaft oder Unschuld sollte es in der gesellschaftspolitischen Diskussion aber nicht ankommen. Die meisten der Menschen, die im Maßregelvollzug landen, haben tatsächlich Vorschriften des Strafgesetzbuchs verletzt. Sie haben Sachen zerstört, Matratzen in Brand gesteckt, Menschen blutig geschlagen oder sogar getötet – und dennoch sind viele von ihnen Opfer von Justiz und Psychiatrie.
Sie bezahlen wegen angeblicher oder tatsächlicher psychischer Erkrankungen und der vertrackten Gefährlichkeitsprognose, der so ungeheuer schwer zu entkommen ist, einen weitaus höheren Preis für ihren Rechtsverstoß als Menschen, denen keine völlige oder verminderte „Schuldunfähigkeit wegen seelischer Störungen“ attestiert wird.
Wie diese „seelischen Störungen“ festgestellt werden, was heutzutage alles unter dem Etikett „psychische Erkrankung“ gefasst und wie bestürzend eng „Normalität“ gefasst wird, ist ein weiteres Thema, das nicht nur in der öffentlichen Debatte, sondern auch in den psychiatrischen und juristischen Fachdiskursen aufgegriffen werden sollte. Wenn das gelingt und wenn die gravierenden Benachteiligungen beseitigt werden, die die Unterbringung im Maßregelvollzug heute mit sich bringen, hat die Gesellschaft durch den Fall Gustl Mollath gelernt.
Kommentare 21
Was für ein selten seltsamer Artikel.
Im Fall Mollarth ist die Öffentlichkeit darauf aufmerksam geworden, dass a) in Bayern fast dreimal so viele Menschen zwangsweise in einer psychiatrischen Klinik untergebracht sein sollen. Nachdem dies "nur innerhalb der in den Gesetzen der Länder vorgesehenen Grenzen zulässig ist“, erwarte ich mir von einem journalistischen Artikel darüber Aufklärung, Nachhaken, Analyse, wenigstens Erwähnung!
Hinzu kommt, dass b) im Fall Mollarth Psychiater hinzugezogen wurden, die rein aufgrund von Aktenlage über dessen geistige Verfasstheit geurteilt haben, also ohne mit diesem (diesen????) Menschen geredet zu , ihn (sie???)-state oft the art- untersucht zu haben. Das hätte dem Gericht doch auffallen müssen. Oder? In dem Zusammenhang ist es dann seltsam, dass Thema auf eine eine Normalitätsdebatte eingedampft bzw. stammtischmäßig, à la BILD, ins Allgemeine hinein sinniert wird, wenn Sie schreiben: „Wie diese „seelischen Störungen“ festgestellt werden, was heutzutage alles unter dem Etikett „psychische Erkrankung“ gefasst und wie bestürzend eng „Normalität“ gefasst wird, ist ein weiteres Thema, (…)“ Aber klar, schreit da die Öffentlichkeit !!
Und doch - damit kriegen Sie dann nur scheinbar die Kurve: „sondern auch in den psychiatrischen und juristischen Fachdiskursen aufgegriffen werden sollte. Wenn das gelingt und wenn die gravierenden Benachteiligungen beseitigt werden, die die Unterbringung im Maßregelvollzug heute mit sich bringen, hat die Gesellschaft durch den Fall Gustl Mollath gelernt.“ Hä? Was für ein Widerspruch zu: „Auf Mollaths Täterschaft oder Unschuld sollte es in der gesellschaftspolitischen Diskussion aber nicht ankommen. Die meisten der Menschen, die im Maßregelvollzug landen, haben tatsächlich Vorschriften des Strafgesetzbuchs verletzt. Sie haben Sachen zerstört, Matratzen in Brand gesteckt, Menschen blutig geschlagen oder sogar getötet – und dennoch sind viele von ihnen Opfer von Justiz und Psychiatrie.“
Lieber Verfasser, jawohl!! Psychiatriekritik sollte ein Thema der Öffentlichkeit sein. Und nochmals, dafür sollten "Hinz und Kunz" schlau gemacht werden, was eine schöne Aufgabe auch für Journalisten sein könnte.
(Äh, wieso gehören eigentlich Richter, Psychiater nicht zur Öffentlichkeit)
dass wenn das Thema
Ich bin nicht in der forensischen Psychiatrie beschäftigt.
Darum geht es aber auch nicht, sondern um die Argumentationsweise in dem Artikel: "Auf Mollaths Täterschaft oder Unschuld sollte es in der gesellschaftspolitischen Diskussion aber nicht ankommen." Genau darum ging es aber denen in erster Linie, die sich für Mollarth stark machten und nicht um eine Psychiatriereform!
Wenn im Zusammenhang mit dem Fall Mollarth nun herausgekommen ist, dass in Bayern überproportional viele Zwangseingewiesen in Psychiatirschen Kliniken sitzen, dann darf das durchaus zum laut Nachdenken und Fragen anregen.
Nehmen Sie sich doch einfach mal die Zeit, einen Beitrag zum Thema zu schreiben.
Zwangseingewiesene
Schreiben Sie 10mal "Mollath"!
;)
Nee, ein Rundumschlag? Die Situation in der Psychiatrie sollte schon genau angesehen werden. Bloß nicht wieder so ne Normalitätsdebatte, wobei man sich von den konkreten und realen Problemen löst bzw. die erst gar nicht in Augenschein nimmt.
Die Forensische Psychiatrie gehört dann auch genau angeschaut, sofern das möglich ist- jenseits der Länderebene.
....je nach dem mit WEM man sich anlegt, geht es ganz ganz schnell REIN....und wenn überhaupt, ganz ganz langsam RAUS!!!....und deshalb stehen "unser" STAAT, insbesondere "RECHTSSTAAT" und mithin die gesamte GESELLSCHAFT "da" wo wir uns befinden......und wehe dem, der "da" etwas ändern will!!!....seinem AMT entsprechend gar MUSS!!! ....ich spreche "da" als Polizeibeamter aus eigener, jahrelanger, leidvoller ERFAHRUNG!!!...die ich hier in der Community kurz und bündig in/von "Diktatur der Angst und Einschüchterung" bis "STAATSNOTSTAND!!!" niedergeschrieben habe ..mit dem Resümee "SINN des LEBENS?!?"
Hm,
ich betrachte den Fall Mollath zunächst von außen und da ist mir a) wichtig bei diesem Einzelfall zu bleiben. Das hat Mollath verdient. Und in diesem Einzelfall liegen die Fakten nun auf dem Tisch. Keine ordentlichen Gutachten, die Schwazgeldanschuldigungen Mollaths sind längst bestätigt.
Es wird nun interessant, was in der Verhandlung rauskommt- auch hinsichtlich der Anschuldigungen der Ex-Ehefrau Mollaths, Petra, wobei Gewalt in der Ehe ja üblicherweise kein Grund für Zwangseinweisung ist.
Dann gibt es die Ebene –Zwangspsychiatrisierung- und die spezielle Situation, dass in Bayern wohl sehr viel Menschen zwangseingewiesen sind als anderswo. Woran liegt das? Haben die mehr Betten, ist es das besondere Klima, eine engmaschigeres Gesundheitssystem usw., usw.; dann die Diskussion um „Normalität“. Darauf hätte ich gern Antworten. Lieder liefert der Artikel diese nicht und das nach Wochen der Diskussion und Berichterstattung. . Nee!! Im Ergebnis ist das- gewollt oder ungewollt- ein Runterdampfen, ein sich dem Thema entziehen.
Bei allem Respekt vor Ihrem Einzelfall, ich möchte nicht in diese Diskussion einsteigen. Nur soviel, die psychiatrischen und psychischen Erkrankungen sind arg stigmatisiert in unserer Gesellschaft. Auch mit diesen Folgen wird Mollath künftig zu tun haben.
Ja, es muss jenseits des Einzelfalls Mollath um den Umgang mit psychisch Kranken und deren Rechte gehen, aber auch noch um zwei weitere Themen:
1. Inwiefern ist der Fall Mollath ueberhaupt ein Einzelfall bzw. woher sind wir uns so sicher, dass Psychiatrisierung von gesunden, aber gesellschaftskritischen Menschen bei uns nicht viel haeufiger als Mittel des Machterhalts und Ausschaltung von Dissens benutzt wird?
2. Wie kommt man wie Mollath zu dem "grossen Glueck", dass der eigene Fall bekannt wird? Welche persoenlichen Ressourcen, Beziehungen, Zufaelle, Eigenschaften sind hierfuer noetig? Umgekehrt gefragt, warum ist es in dieser Gesellschaft und mit diesen staatlichen Strukturen so schwer fuer Opfer, Gehoer zu finden, woran fehlt es bei den Menschen, die dies nicht schaffen und wie koennte man hier Abhilfe schaffen? Wohin sollen Menschen wie Mollath sich wenden fuer Beratung und Unterstuetzung? Wer vertritt ihre Rechte und macht Oeffentlichkeitsarbeit fuer sie?
"Und jetzt wird, weil Regeln verletzt wurden im Umkehrschluss unterstellt, Mollath sei quasi selbstverständlich gesund. Wissen Sies?"
Wer macht diesen Umkehrschluss? Soweit ich den Fall Mollath, der eigentlich ein Fall Brixner ist, kenne gibt es lediglich unbrauchbare Gutachten, die nach Aktenlage urteilen, ihn für krank erklären und brauchbare, die ihn gesehen haben, aber nicht vom Gericht angenommen wurden. Soweit ich weiß, wird es eine weitere gutachterliche Untersuchung nur auf Antrag geben und Strate als ein Anwalt Mollaths hat schon erklärt, dass er mit Sicherheit keinen Antrag stellt.
Mollath muss seine Gesundheit nicht beweisen. Sein letzter Gutachter, der mit ihm auch gesprochen hat, hält Mollath für gesund und findet auch: "Noch nicht ansatzweise aber wurde in den Medien angesprochen, welche in der Psychiatrie selbst liegenden Faktoren zu den Skandalen beigetragen haben, von denen der Fall Mollath wohl nur einer ist." »Das ist ein psycho-justitieller Treppenwitz«
in Junge Welt vom 15.6.13
My 2 cents.
Mollath hat nicht nur Pech gehabt, sondern es wird weiter nachgetreten. Der eine heißt Martienssen und bloggt hier im Freitag darüber Mollath taugt nicht zum Helden.
Der andere heißt Sixt und Süddeutsche Zeitung und sie bringen eine Anzeige, die Mollath ungefragt in einer Werbeanzeige einsetzen. Als Unterschrift unter seinem Bild, "Wenn hier jemand verrückt ist, dann der Sixt mit seinen Preisen - Gustl Mollath -".
Ich verlinke nicht darauf, weil ich nicht auf Dreck verlinke.
So ist es. Das Seltsame ist ja, das Urteil „wahnhaft“ aufgrund des inzwischen bestätigten Schwarzgeldvorwurfs zusammengebrochen ist.
Über den Fall Mollath hinaus, muss auch weiterhin gesprochen werden wegen der Zustände in der Psychiatrie, insofern lohnt es, diesen Journalisten von Report nochmals zuzuhören auch wenn Mollathinzwischen, wie er sagt, „semi-frei“ ist.
http://mediathek.daserste.de/sendungen_a-z/310120_report-mainz/14826108_autorengespraech-der-fall-mollath
Anders als Jakob Augstein in seiner Kolumne In den Fängen des Paragrafen 63 , schreibt sich Lakotta beim Spiegel in Rage. Sie hat bis heute nicht erklärt, woher sie weiß, dass Mollath vor sieben Jahren gemeingefährlich war. Auch wenn die Äußerungen des Schöffen Westenrieder zum Vorwurf „durchschnittene Motoradreifen daneben sind, so sagt er doch Wichtiges gegenüber >>Report Mainz<< zum Thema Befangenheit, sodass es schwierig wird, noch den Aussagen der Ex-Frau Mollaths zu folgen. Mollath hat übrigen bei Beckmann „heftige Streitereien“ eingeräumt und durchblicken lassen, dass es zu Gewalttätigkeiten gekommen ist.
& @ Wolfram Heinrich
Ein anderes Licht wirft der Fall Mollath auf die Gutachterszene. Glaubt man der PsychiaterinHanna Ziegert, die seit 30 Jahren sie als Gutachterin arbeitet, dann ist die Szene für Strafftaten, wie sie Mollath vorgeworfen werden, übersichtlich und begrenzt. Ziegert stellt in der Beckmann-Sendung zudem die Unabhängigkeit der Gutachtet in Frage und präzisiert, was andere bereits „andeutend“ in den Raum stellten: Diese lebten mehrheitlich von ihrer Gutachtertätigkeit, so Ziegert. Das führe schließlich zu einer gegenseitigen Abhängigkeit. Während das Gericht auf den vermeintlichen Sachstand angewiesen sei, außerdem je nach Falllage, jene Gutachter auswählten, die in ähnlichen Fällen bereits entsprechende Gutachten abgeliefert hätten, sind die ausschließlich von ihrer gutachterlichen Tätigkeiten lebenden Psychiater von Anschlussaufträgen abhängig.
Ein weiterer Skandal ist, der durch Zieglers Schilderung im Raum steht, wie die Gutachten zustande kommen. Es ist offenbar Standard nach Aktenlagen zu urteilen und nicht Praxis, den Angeklagten, die Kranken zu untersuchen resp. mit ihm/ihnen eingehende Gespräche zu führen, Tests durchzuführen. Nur so erklärt sich, warum Juristen, die es offenbar nicht anders gewohnt sind, sich so aufregen, dass sich Leute gegen diese Zustände verwahren und öffentlich protestieren.
Auch so erklärt es sich wiederum, warum die Psychiaterin Ziegert, Mollath darin bestätigte, sich Gesprächen und Untersuchungen verweigert zu haben. Was paradox klingt, erhellt sich auf dem Hintergrund der Zustände und Usancen.
Warum das nun fett rüber kommt, hm??
@ Lieber Wolfram
also, hat das Tradition in Bayern? Oder was willst Du damit sagen:
Wahnsinn als Folklore?
LG,a m
"Allerdings würde ich hier nur sehr begrenzt eine tatsächliche Verschwörung vermuten, es ist vielerorts einfach die Bequemlichkeit, sich auf eine andere Instanz (nicht im Sinne gerichtlicher Instanzen) verlassen zu können. Dem wäre mit einem PsychKG, das auch dem Inhalt nach ein solches ist, vorzubeugen.“
Von einer Verschwörung spricht Zillert nicht: von Bequemlichkeiten, vielleicht, vor allem von Abhängigkeiten. Was das PsychKG anbelangt, teile ich Ihre Meinung. Insbesondere weisen Sie nochmals auf die unterschiedliche Handhabe und Rechtslage in einzelnen Bundesländern hin, was es schwierig macht sich ein umfassendes Bild zu machen.
Diese Sprachregelung habe ich nicht mehr für möglich gehalten "Gesetz über die Entziehung der Freiheit geisteskranker, geistesschwacher, rauschgift- oder alkoholsüchtiger Personen" (HFEG).
Das verstehe ich nicht: Man kann bei einer Landtagsfraktion für eine Gesetzesnovellierung werben, wenn gerade aus den Reihen der am direktesten Betroffenen nur Gegenwehr erfolgt.
Wen meinen Sie da?
LG, am
Danke für Ihre Präzisierung.
"NRW hat übrigens eines der modernsten PsychKG", deshalb bin ich auch so entsetzt über Hessen oder Bayern, Ich kenne die Usancen in NRW ganz gut- wohl gemerkt nicht in der Forensischen Psychiatrie. Dörner habe ich gelesen- war ja eine Standard-Lektüre-Empfehlung der Generation meiner Professoren.
LG, am
Hier nun die ganze Sendunghttps://www.youtube.com/embed/EfqMumP0ODs
LG, am
"Der Fall Mollath hat hier die Sicht kurzzeitig im Sinne betroffener Patienten verschoben, die Chance wird aber wieder ungenutzt verstreichen."
Ich hoffe doch nicht.
Die Deutsche Gesellschaft für Psychiatrie und Psychotherapie, Psychosomatik und Nervenheilkunde (DGPPN mit 7000 Mitgliedern bezieht dazu gerade Stellung:
"Der Fall Mollath verdeutlicht Reformbedarf des Maßregelrechts: DGPPN ruft die Initiative Maßregelreform ins Leben"
mit Informationsveranstaltung am 11. September 2013 für Journalistinnen und Journalisten:
"Presseworkshop: Der Fall Mollath – öffentliche Wahrnehmung und Realität der forensischen Psychiatrie"
Ich hoffe auch, hier wird darüber berichtet.
Tut mir leid, der Link zu dem .PDF-Dokument ist broken, deswegen nochmal: "DGPPN ruft die Initiative Maßregelreformins Leben"
Zitat:" Der Fall Gustl Mollath hat nun den dringenden Reformbedarfs der rechtlichen Rahmenbedingungen der Behandlung im Maßregelvollzug deutlich gemacht. Bereits 2011 hat die DGPPN eine entsprechende Forderung an die Politik adressiert. Die Bedeutung einer korrekten Begutachtung und Behandlung – zum Beispiel in Hinblick auf Diagnose, Gefährlichkeitsprognose und Risikoabschätzung – erfordert zwingend die Beteiligung forensisch-psychiatrischer Experten an den notwendigen Reformen. Deshalb ruft die DGPPN die Initiative Maßregelreform ins Leben. Diese soll unter Einbezug der politischen, juristischen und fachärztlichen Experten auf die Reform des Maßregelrechts hinarbeiten – mit dem Ziel die rechtlichen Rahmenbedingungen einer Behandlung im Maßregelvollzug rasch anzupassen und die medizinische Behandlung von psychisch kranken Straftätern zu gewährleisten. Das konstituierende Auftaktgespräch findet am 11. September 2013 in Berlin statt. "
Das Thema wird auch im Beck-Blog von Prof. Müller aufgegriffen:
Zur notwendigen Reform des § 63 StGB - Unterbringung in einem psychiatrischen Krankenhaus
Siehe auch die Diskussion dazu, auf teilweise inhumane Unterbringung und Gängelung der "Klienten" muss auch immer wieder hingewiesen werden.