Mehr Licht

Anhörung Anfang 2017 soll das novellierte Filmförderungsgesetz in Kraft treten. Wir haben drei Sachverständige um ihre Expertise zum laufenden Verfahren gebeten
Ausgabe 25/2016
Wissen Sie eigentlich, was das kostet?
Wissen Sie eigentlich, was das kostet?

Foto: Lem/Imago

Höherer Anteil

Die Richtlinien des Filmförderungsgesetzes besagen, dass künstlerisch wertvolle und wirtschaftlich erfolgreiche Filme gefördert werden sollen. Über Kunst lässt sich streiten, und weil keiner weiß, was wirtschaftlich erfolgreich sein wird, wird häufig nach altbewährten Standards entschieden. Hier fallen Frauen oft durchs Raster, ihre Projekte werden nicht selten als weniger interessant erachtet: Mit einer Regisseurin ist es schwieriger, die Finanzierung zu stemmen, die Absichtserklärungen eines Fernsehsenders zu bekommen, Verleiher ins Boot zu holen.

Schon weit vor der Einreichung eines Projektes bei der Filmförderung wird entschieden, ob es unterstützenswert ist. Der Anteil der Sendungen unter weiblicher Regie liegt im ZDF bei acht Prozent, bei der ARD bei elf. Eine gerechte Beteiligung an den gesellschaftlichen Ressourcen ist eine Grundforderung der Demokratie, die paritätische Besetzung der Gremien sowie ein Paragraf zur Geschlechtergerechtigkeit sind ein erster Schritt in die richtige Richtung, rühren aber nicht am Kern des Problems. Pro Quote Regie fordert daher, durch gesetzliche Zielvorgaben Anreize zu schaffen, sich für eine Regisseurin oder für Geschichten zu entscheiden, für die Frauen kreativ verantwortlich sind. Eine Zielvorgabe würde den Anteil an Einreichungen von Frauen erhöhen und zu mehr Diversität in der deutschen Kinolandschaft führen – eine Chance, mehr künstlerisch wertvolle und wirtschaftlich erfolgreiche deutsche Filme zu sehen.

Die Autorin

Bettina Schoeller-Bouju ist Regisseurin und im Vorstand von Pro Quote Regie

Größere Fairness

Jetzt wird es ernst: Mehr Geschlechtergerechtigkeit, kleine, rotierende Gremien und etwas Transparenz hat Kulturstaatsministerin Monika Grütters der Filmförderung auf Bundesebene verordnet. Der große, schwerfällige Panzer – für den stehen 32 männliche und 4 weibliche Vertreter aus Verbänden, Kirchen, Gewerkschaften und Politik, die gemeinsam den Verwaltungsrat der Filmförderungsanstalt (FFA) stellen. Der Panzer soll agiler, weiblicher, fairer werden. Nach zehn Jahren verschleppter Reformen wurde das Filmförderungsgesetz, das etwa die Hälfte der Bundesmaßnahmen regelt, endlich neu aufgesetzt. Bevor es zum 1. Januar 2017 in Kraft treten kann, berät es der Bundestag. Gerade wurden dort betroffene Verbände angehört. Große Teile der Branche hatten sich eine Automatisierung der Vergabe gewünscht. Grütters hat sich nicht nur dagegen entschieden, sondern will auch Privilegien für große Firmen einschränken. Nicht hoch genug zu schätzen ist, dass mit dem Gesetz erstmals eine (fast) umfassende Berichtspflicht kommt. Sonnenlicht ist das beste Desinfektionsmittel, heißt es. Der Widerstand dagegen, offenlegen zu müssen, wie viel Projekte kosten und wie rentabel sie sind, sollte Argument genug dafür sein.

Der Autor

Frédéric Jaeger ist geschäftsführender Vorstand des Verbands der deutschen Filmkritik (VDFK) und hat als wissenschaftlicher Mitarbeiter für Tabea Rößner, MdB, B‘90/Die Grünen, die Reform des Filmförderungsgesetzes begleitet

Kürzere Fenster

Nach zuletzt eher moderaten Anpassungen erfährt das Filmförderungsgesetz (FFG) nun einschneidende Änderungen. „Weniger ist mehr“, lautet ein Mantra, das sich wie ein roter Faden durch den Ent-wurf zieht. Schon das Ziel, Mittel künftig stärker auf „besonders erfolgversprechende Filmvorhaben“ zu konzentrieren, ist durchaus umstritten. Besonders intensiv diskutiert wird indes, was sich nicht ändern soll: die Sperrfristen; die Zeiträume also, die zwischen dem Kinostart und weiteren Verwertungen verstreichen müssen. Die Regierung habe die Zeichen der Zeit nicht erkannt, heißt es mitunter; von „Kinohörigkeit“ ist die Rede.

In der Tat darf man sich fragen, ob der Regelfall eines sechsmonatigen „Kinofensters“, in dem ein Film ausschließlich der Auswertung auf der großen Leinwand vorbehalten ist, noch der Nutzungsrealität im Jahr 2021 entsprechen kann. Doch ganz so starr, wie dies vereinzelt suggeriert wird, ist die geltende Regelung nicht. Neben regelmäßig in Anspruch genommenen Fristverkürzungen ist sogar der völlige Verzicht auf Fristen seit 2014 möglich – wenngleich die Hürde hoch ist. Vor Augen halten sollte man sich zudem: Das Filmförderungsgesetz regelt die Verteilung von Branchengeldern – die zum Großteil von den Kinos abgeführt werden. Deren Bedenken Rechnung zu tragen, ist also zumindest eines: nachvollziehbar.

Der Autor

Marc Mensch widmet sich als verantwortlicher Redakteur beim Fachmagazin Blickpunkt: Film dem deutschen Film- und Kinomarkt. Als Jurist gilt sein besonderes Augenmerk nicht zuletzt dem Förderrecht

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