Menschenrechte einmal anders

Zwangsarbeiter-Entschädigung Die deutsch-amerikanische Regierungsvereinbarung fußt auf einer alten Nationalstaats-Doktrin, während staatliche Souveränität zunehmend in Frage gestellt wird. Doch das ist nur scheinbar ein Anachronismus
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Die beabsichtigte große Geste sei im Gezerre um juristische Fragen fast untergegangen, schreibt der Berliner Tagesspiegel. Das ist nicht nur wahr, sondern auch erfreulich. Denn infolge des "Gezerres" kam die in die Geste eingewickelte Realität zum Vorschein.

Die juristische Konstruktion war doch hochinteressant: Die Wirtschaft zahlt nur aus, wenn "Rechtssicherheit" besteht. Die ist gegeben, wenn die betroffenen Unternehmen "darauf bauen können", dass Klagen vor amerikanischen Gerichten in Zukunft abgewiesen werden. Wann können sie es? Wenn die Gerichte sich für unzuständig erklären, indem sie auf die deutsch-amerikanische Regierungsvereinbarung verweisen. Man hoffte also, sie würden sich dieser Vereinbarung unterordnen. Wie verträgt sich das mit