Mindestlohn statt Tarifbezahlung

Öffentliche Beschaffung Arbeitsmarktregulierung ist wieder im Kommen. Ein langer Hebel sind da die Aufträge der öffentlichen Hand. Wie weit das trägt ist jedoch ungewiss
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Geschichte, heißt es zuweilen in Schwerin, wiederholt sich: Sie gibt es einmal als Tragödie – und einmal in Mecklenburg-Vorpommern. Erst kürzlich war die Pointe wieder einmal angebracht, als die Schweriner Landesregierung nach jahrelanger Debatte ein Landes-Vergabegesetz verabschiedet hatte, das niemand wirklich wollte. Die Idee: Wenn öffentliche Aufträge vergeben werden, sollen die an soziale und ökologische Mindestbedingungen geknüpft sein.

Den einen geht jegliche Regel ohnehin zu weit – und den anderen fehlt der entscheidende Zahn im Gesetz: ein „vergabespezifischer Mindestlohn“, wie er in Berlin, Bremen und Rheinland-Pfalz beschlossen wurde. Und wie er, was die SPD sogleich betonte, nach der Landtagswahl im September auch in Mec