Mit den Wölfen heulen

Überwachung Die SPD ist bei der Vorratsdatenspeicherung eingeknickt. Sie hätte aus ihrer eigenen Geschichte wissen können: Das lohnt sich nicht
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 26/2015
Große Meinungsvielfalt: Bundesjustizminister Heiko Maas
Große Meinungsvielfalt: Bundesjustizminister Heiko Maas

Foto: Adam Berry/Getty Images

Die Vorratsdatenspeicherung ist der kleine Wiedergänger der Notstandsgesetze. Damals, im Mai 1968, wurde die Verfassung ohne jede Not geändert, mit den Stimmen einer großen Koalition, gegen den Widerstand großer Teile der Gesellschaft. Die Republik brauchte die Notstandsgesetze nicht. Aber die alliierten Siegermächte verlangten sie, zu ihrer eigenen Sicherheit. Die Gesetze sollten vorsorglich regeln, was im Spannungs- oder Verteidigungsfall zu tun wäre, und welche Grundrechte man dann suspendieren müsse. Es waren Gesetze auf Vorrat, für den hoffentlich nie eintretenden Ernstfall.

Dass sie so mutwillig durchs Parlament gepeitscht wurden, weckte bei vielen Kritikern damals große Befürchtungen. Vom Ende der Freiheit war die Rede und von der Wie