Mit Sicherheit frei

Schnüffelei Wer Geld verliert, hat manchmal die falschen Freunde. Aber darf man soziale Netzwerke durchleuchten, wie die Schufa es wollte? Ein Plädoyer für die Unbefangenheit

"Wissen darf nicht Macht sein" – mit diesem Satz wirbt die ins Gerede gekommene Schufa auf ihrer Webseite um Vertrauen. Schön wäre es, diese Maxime würde eines Tages gesellschaftliche Realität. Sie ist es nicht, das zeigt der Satz, den die Schufa dem Bekenntnis folgen lässt: „Dass [sic!] bedeutet für uns, dass wir Ihre Daten nicht an unberechtigte Dritte weitergeben oder für Marketingzwecke verwenden.“ Denn natürlich verwendet die Schufa die Daten für eigene Zwecke – das Geschäft der Bonitätsprüfung, die im Übrigen ein Machtverhältnis begründet. Die Schufa steht mit ihrer Praxis nicht allein. Tausende Unternehmen, Behörden und sogar Individuen wollen wissen: Mit was für einem Menschen habe ich es zu tun? Gelingt es, irgendwie ein Profil der Person zu erstellen, können sie ein Urteil über diese fällen.

Nun sind solche Urteile nicht per se verboten oder schlecht. Wir alle fällen täglich Urteile über andere. Der öffentliche Datenraum des Internets gibt diesem Vorgang jedoch eine neue, beunruhigende Qualität: Er vergisst nicht, und er lässt sich maschinell auswerten.

Das Bundesverfassungsgericht hat 2010 in seinem Urteil zur Vorratsdatenspeicherung vor den „Missbrauchsmöglichkeiten“ von Datensammlungen gewarnt und hinzugefügt: „Zumal die Speicherung und Datenverwendung nicht bemerkt werden, ist die anlasslose Speicherung von Telekommunikationsverkehrsdaten geeignet, ein diffus bedrohliches Gefühl des Beobachtetseins hervorzurufen, das eine unbefangene Wahrnehmung der Grundrechte in vielen Bereichen beeinträchtigen kann.“

Die Richter sind keine weltfremden „Internet-Ausdrucker“ . Auswertungsverfahren wie das Reality Mining versuchen, aus den Orts- und Gesprächsdaten von Handys Verbraucherprofile zu erstellen. In den USA wird das bereits – legal – praktiziert, um passgenaue Anzeigen einblenden zu können. Profildaten in sozialen Netzwerken, Kommentare in Online-Foren und andere Äußerungen im Netz erweitern diesen Datenvorrat noch erheblich.

Durch die Maschine gedreht

In vielen Ländern und erst recht in Deutschland hat das „Beobachten“ eine unselige Geschichte. Millionen Menschen sind aufgrund des „Beobachteten“ umgebracht, Millionen Existenzen vernichtet worden. Das Recht auf freie Entfaltung der Persönlichkeit (Artikel 2 Grundgesetz), auf Nicht-Benachteiligung aufgrund von Herkunft, Geschlecht oder Weltanschauung (Art. 3), auf freie Meinungsäußerung (Art. 5) und auf das Fernmeldegeheimnis (Art. 10) sollen dem Beobachten durch einen ungezügelten Machtapparat einen Riegel vorschieben. Es gibt keinen Grund, warum diese Rechte sich der Entwicklung der Technik beugen sollten. Sie sind eine Antwort auf historische Erfahrungen, die sich wiederholen können. Die Terrorparanoia nach 9/11 und die neuen ökonomischen Zwangsregime der gegenwärtigen Krise sollten jeden Zweifel beseitigt haben, dass sie sich wiederholen können.

Hinzu kommt: Jede Beobachtung ist fehleranfällig. Wer auf einer Plattform wie Yasni den eigenen Namen eingibt und dabei nur einen Buchstaben ändert, wird erstaunt sein, welche Netzfragmente ihm plötzlich zugeschrieben werden. Nun gibt es sicher bessere Analyseverfahren als die von Yasni. Eine 100-prozentige Genauigkeit gibt es jedoch nicht, wie auch biometrische Verfahren immer wieder zeigen. Fehlerhafte Profile können fatale Konsequenzen haben. Deshalb müssen alle eindeutig personenbezogenen Daten – und damit auch Kommentare oder „Freundschaftsbeziehungen“ in Netzwerken – vor der ungefragten, maschinellen Verwertung geschützt werden. Big Government, der Staat, darf sie vielleicht in begründeten Fällen durchsetzen. Im Big Business sollten wir sie nicht durchgehen lassen.

Unternehmen und staatliche Institutionen sollten den Betroffenen gegenüber lückenlos sämtliche Daten dokumentieren können, die sie gesammelt haben, und diese auf Verlangen nachweisbar löschen. Gegen kriminelle Energie mag das ein schwacher Schutz sein. Für diejenigen aber, die sich noch an das Recht gebunden fühlen, ist es ein Anreiz, die maschinelle Datenerhebung auf ein Minimum zu beschränken.

Niels Boeing schreibt im Freitag regelmäßig über politische Fragen von Wissenschaft und Technik

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