Es gibt diesen schwarzweißen Filmschnipsel, den der Jenaer Jugendklubleiter Thomas Grund 1991 aufgenommen hatte. Ein fröhliches Mädchen ist darauf zu sehen, 16 Jahre jung, mit wallendem Haarschopf und großen Ohrringen. Sie sitzt in der Sonne, raucht hastig und ungeschickt, kichert verlegen und schaut verliebt auf einen Jungen neben ihr.
Das lebenslustige junge Mädchen, dem damals buchstäblich die ganze Welt offenstand, ist Beate Zschäpe gewesen. Heute, 24 Jahre später, kann man sich das kaum mehr vorstellen. Die 40-Jährige, die seit nunmehr zwei Jahren Woche für Woche im Saal A 101 des Münchner Oberlandesgerichts auf der Anklagebank sitzt, sieht müde aus, ihre Augen sind glanzlos, die Körperhaltung drückt Erschöpfung
#246;pfung und Resignation aus. Dreieinhalb Jahren ist es nun her, dass sie sich am 8. November 2011 nach viertägiger Flucht in Jena der Polizei stellte. Seitdem sitzt sie im Gefängnis, und so wird es wohl auch auf lange Zeit hinaus bleiben. Denn obgleich der Münchner NSU-Prozess längst nicht alle offenen Fragen zu den Taten und möglichen weiteren Mittätern der rechten Terrorgruppe „Nationalsozialistischer Untergrund“ klären wird, gilt eine Verurteilung der Hauptangeklagten zu einer lebenslangen Haftstrafe nahezu als sicher. Wenn das Gericht bei seinem für Anfang kommenden Jahres erwarteten Urteil noch dazu eine besondere Schwere der Schuld feststellen sollte, was Prozessbeobachter für sehr wahrscheinlich halten, dann kann es gut sein, dass Zschäpe erst nach insgesamt 20 Jahre wieder aus dem Gefängnis freikommen wird. 2031 wäre das – 40 Jahre nachdem sie in Jena vor der Kamera in der Sonne saß, dort, wo alles begann.Das größte Rätsel jedoch hat der Münchner NSU-Prozess bislang nicht mal ansatzweise lösen können: Die Frage, wie aus dem unbeschwerten Teenager von 1991 eine eiskalte Terroristin und Mörderin werden konnte, die zusammen mit ihren Jugendfreunden Uwe Mundlos und Uwe Böhnhardt zehn Menschen ermordet haben soll. Was vor allem an Zschäpe selbst liegt, die vieles dazu erklären könnte, aber eisern schweigt. Und so bleibt dem Gericht nur der Ausweg, sich auf indirekte Weise ein Bild zu machen von dieser Frau, indem es Menschen befragt, die sie in der Vergangenheit getroffen und erlebt haben. Ein mühsames Unterfangen, wie der bisherige Prozessverlauf zeigt. Denn die Aussagen der bisherigen Zeugen lassen bestenfalls schemenhafte Konturen einer auf rätselhafte Weise zerrissenen Persönlichkeit erahnen.Nun aber gibt es Hoffnung, dass sich Beate Zschäpe vielleicht doch noch öffnen könnte. Sie hatte es ja schließlich auch angekündigt: Als sie am 8. November 2011 in Begleitung eines Anwalts bei der Jenaer Polizei erschien, erklärte sie in der ersten Vernehmung, sie habe sich nicht gestellt, um nicht auszusagen. Zwar verweigerte sie seitdem jede Auskunft, was ihr Recht als Beschuldigte in einem Strafverfahren ist. Inzwischen aber scheint sie immer weniger mit diesem von ihren Verteidigern verordneten Schweigegelübde klarzukommen. Und so könnte der Zeitpunkt heranrücken, an dem sie ihre Zusage von Jena einlöst.Fassade der AnwälteDiese Hoffnung nährt ein psychiatrisches Gutachten, das der Sachverständige Norbert Nedopil Anfang März von Zschäpe erstellt hatte. Dazu führte Nedopil am 3. März ein knapp zweistündiges Gespräch mit der Hauptangeklagten. In diesem Gespräch gab sie an, dass es ihr „zunehmend schwerfalle, die Fassade aufrechtzuerhalten, die sie sich mit ihren Anwälten für den Gerichtssaal vorgenommen hatte, nämlich unbeteiligt und gleichmütig zu erscheinen“, wie es in dem Gutachten heißt. Scheinbar ungerührt dazusitzen oder sich hinter dem Laptop zu verstecken, bereite ihr demnach insbesondere dann große Probleme, „wenn Bekannte aus früheren Zeiten über sie reden würden und sie nicht in der Lage sei, etwas richtig zu stellen oder zu erklären, dass sich etwas geändert habe“.Erstmals besonders auffällig war dies zu erkennen, als der Gründer und Anführer des „Thüringer Heimatschutzes“, Tino Brandt, im Sommer vergangenen Jahres als Zeuge in München aussagte. Brandt, selbst jahrelang V-Mann des Thüringer Verfassungsschutzes, gab sich vor Gericht als besonnener Neonazi, der in den 1990er Jahren angeblich mäßigend auf die zunehmende Radikalisierung der Thüringer Szene und solcher Leute wie Mundlos und Böhnhardt eingewirkt haben will. Zschäpe erboste diese – tatsächlich unzutreffende – Darstellung damals sichtlich, sie redete erregt auf ihre Anwälte ein, drängte offenbar auf kritische Nachfragen an den Zeugen. Doch die Verteidiger folgten ihr nicht. In einer Verhandlungspause äußerte Zschäpe daraufhin gegenüber einem Justizbeamten, sie habe das Vertrauen zu ihren Anwälten verloren. Mit einer von ihr beantragten Ablösung der Pflichtverteidiger scheiterte sie später dann allerdings vor Gericht.Der Bruch vom Sommer 2014 ist offenbar nicht verheilt. In ihrem Gespräch mit dem psychiatrischen Gutachter Nedopil räumte Zschäpe jetzt „Reibungsverluste“ im Verhältnis zu ihren Verteidigern ein. „Es gebe gewisse unterschiedliche Meinungen zwischen ihr und den Anwälten, wodurch auch das Misstrauen erklärlich sei“, wird sie in dem Gutachten wiedergegeben.Bei Zeugenauftritten ist zuletzt häufiger zu erkennen, dass Zschäpe zunehmend emotional reagiert. Allerdings nie, wenn es um Opfer der NSU-Straftaten geht, sondern immer nur dann, wenn frühere Bekannte über ihre Sicht auf die Angeklagte berichten. Sie selbst beschreibt es Nedopil gegenüber so, dass sie mit Mimik und Gestik auch Ablehnung und Zustimmung signalisiere, was sie zu Beginn des Verfahrens noch habe vermeiden können. Ganz offensichtlich, so stellte es jetzt der Gutachter fest, setze Zschäpe in diesen Situationen die „Verteidigungsstrategie des Schweigens“ besonders stark zu. Eine solche Strategie sei mit einem fassadenhaften Rollenspiel verbunden, welches eine enorme Belastung bedeute, „da die üblichen Methoden zum Belastungsabbau wie das Offenlegen und die Lösung eigener Probleme und Gemütszustände, die Erlangung mitmenschlicher Solidarität, das Verständnis anderer für die eigene Situation oder auch das einfache ‚nur darüber reden̒ was einen subjektiv belastet, nicht möglich ist“. Bei Zschäpe führe dies zu Konzentrationsstörungen, Antriebsverlust, Erschöpfung, chronischen Kopfschmerzen. Sie habe sich selbst als zermürbt und „am Ende“ bezeichnet, so der Gutachter. Aus psychiatrischer Sicht sollten Zschäpe und ihre Anwälte daher „überlegen, ob die nachvollziehbare, extrem kraftraubende Verteidigungsstrategie in Relation steht zu den gesundheitlichen Beeinträchtigungen, die damit verbunden sind“, empfiehlt Nedopil.Eine Verhandlungsunfähigkeit konnte der Gutachter bei der Angeklagten dennoch ebenso wenig konstatieren wie Anzeichen für eine Depression oder Suizidalität. Im Gegenteil: Zschäpe verfüge „über durchaus bemerkenswerte psychische Ressourcen und auch über eine erhebliche psychische Stabilität“. Und sie ließ offenbar auch keinen Zweifel daran erkennen, den Prozess durchstehen zu wollen. Wörtlich soll sie laut dem Gutachten gesagt haben: „Ich möchte mein Ziel erreichen, ich möchte durchhalten und abschließen.“Damit scheint wenigstens schon einmal die Befürchtung entkräftet, Zschäpe werde versuchen, wegen Verhandlungsunfähigkeit den Münchner Prozess platzen zu lassen. So einfach wäre das ohnehin nicht zu bewerkstelligen. Durchaus wahrscheinlicher ist es dagegen, dass Zschäpe gemeinsam mit ihren drei Verteidigern an einer umfangreichen Einlassung tüftelt, die sie demnächst im Prozess verlesen lassen könnte. Unterstützung könnte sie dabei auch von einem vierten Anwalt erhalten, der sie angeblich regelmäßig in der JVA München besucht und juristisch berät. Bereits im vergangenen Sommer hatte Zschäpe Kontakt zu einem Mannheimer Anwalt aufgenommen, nachdem sie mit dem Versuch gescheitert war, sich von ihren drei Pflichtverteidigern zu trennen.Immer mehr IndizienWas aber würde Zschäpe eine solche Einlassung vor Gericht bringen? Fakt ist, dass zu einem solch fortgeschrittenen Zeitpunkt eine Aussage sehr detailliert und umfangreich sein müsste, um das Gericht noch zu beeindrucken. Ein bloßes Abstreiten aller Anklagevorwürfe der Bundesanwaltschaft reicht da nicht mehr aus, da die Indizienlage inzwischen deutlich gegen Zschäpe spricht. Ihr einzig aussichtsreiches Ziel könnte es daher lediglich noch sein, die drohende Feststellung einer „besonderen Schwere der Schuld“ abzuwenden. Das aber würde – wenn überhaupt – nur gelingen können, wenn sie die durch die bisherige Beweisaufnahme bereits weitgehend gefestigte Überzeugung des Gerichts, sie sei an den NSU-Morden beteiligt gewesen, nachhaltig zu erschüttern vermag. Sollte dies gelingen, blieben als Tatvorwurf nur noch die Mitgliedschaft in einer kriminellen Vereinigung sowie die gefährliche Brandstiftung in der Zwickauer Frühlingsstraße mit versuchtem Mord an der Nachbarin übrig – in diesem Fall könnte sie sogar mit einer Höchststrafe von 15 Jahren Gefängnis davonkommen und der möglichen Option einer vorzeitigen Haftentlassung bei guter Führung und günstiger Sozialprognose.Die Chancen dafür aber scheinen angesichts des bisherigen Prozessverlaufs lediglich theoretischer Natur. Zschäpe müsste schon sehr genau, ausführlich und vor allem nachvollziehbar das Zusammenleben des Trios in der Illegalität beschreiben. Sie käme dabei nicht umhin einzuräumen, von den Banküberfällen ihrer Freunde gewusst und diese logistisch unterstützt zu haben. Wenn sie dann aber eine Mitwisserschaft oder gar Mittäterschaft an den Morden bestreiten wollte, die Böhnhardt und Mundlos begangen haben sollen, dann müsste sie auch erklären, wie und warum ihre beiden Lebensgefährten ausgerechnet diese Taten vor ihr verheimlicht haben sollen.Und noch etwas kommt hinzu: Wenn sich Zschäpe zu einer Aussage durchringt, die das Gericht beeindrucken soll, dann muss sie auch Rede und Antwort stehen zum Unterstützerkreis des Trios. Mit Name und Anschrift müsste sie all die Kontakte und Verbindungen offenlegen, die sie und ihre beiden Lebensgefährten durch die Jahre der Illegalität begleitet haben. Ob Zschäpe aber dazu bereit wäre, ist mehr als fraglich. Einen solchen „Verrat“ würde die Szene, die sich bislang distanziert und abwartend gegenüber dem NSU-Trio verhält, kaum goutieren. Es wäre aber die Nagelprobe für die Angeklagte in der für ein Urteil wichtigen Frage, ob sie sich noch immer als Teil der rechtsextremen Szene sieht oder sich daraus gelöst hat.Auf eine mögliche Aussage Zschäpes werden aber nicht nur ehemalige und möglicherweise noch unbekannte Mitstreiter aus der Naziszene mit Sorge schauen. Auch in den Regierungen von Bund und einigen Ländern dürfte die Nervosität wachsen. Weiß doch niemand genau, ob durch die Angaben Zschäpes nicht noch weitere Informanten und verdeckte Ermittler von Geheimdiensten und Polizei als NSU-Komplizen auffliegen könnten. Das aber würde einmal mehr die längst nicht abgeschlossene Diskussion über eine staatliche Mitverantwortung für die Terrortaten des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ befeuern.
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