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Blinder Fleck Es ist viel Lobbyarbeit nötig, um Frauenrechte in der EU-Verfassung zu verankern
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Seit Juli liegt er vor, der EU-Konventsentwurf zu einer Verfassung für Europa, mit ihm soll die EU zu einer Rechtspersönlichkeit werden, die international handlungsfähig ist und Verträge abschließen kann.

In vier Teile gliedert sich der bis jetzt 263 Seiten dicke Entwurf, er umfasst unter anderem die in den Verhandlungen in Nizza 2000 deklarierte Charta der Grundrechte der Union. Als Quellen für die Grundrechte-Charta dienten hauptsächlich die nationalen Verfassungen, aber auch internationale Übereinkommen wie die UN-Menschenrechtserklärung, die Konventionen des Europarates und die Sozial-Chartas. Als Indikatoren für die Verfassung eines Landes gelten unter anderem die Demokratie und die Gleichstellung der Geschlechter. Demokratischer sei d