Neues Einbürgerungsrecht: Verfassungstreue und Verwertbarkeit

Meinung Einbürgerungen sollen bald einfacher werden. Doch entscheidende Hürden bleiben. Statt sie abzubauen, verlangt man Lippenbekenntnisse zum Grundgesetz – und behandelt Einwanderer als Opfergaben für den Arbeitsmarkt
Exklusiv für Abonnent:innen | Ausgabe 21/2023
Die Anerkennungspraxis von Abschlüssen aus dem Ausland ist das größte Hemmnis für Einwanderung
Die Anerkennungspraxis von Abschlüssen aus dem Ausland ist das größte Hemmnis für Einwanderung

Foto: Peer Grimm/picture alliance/dpa

Deutschland bekommt ein neues oder zumindest verändertes Einbürgerungsrecht. Alle Vorzeichen deuten auf einen ordentlichen Wurf hin. Und doch gibt es Grund zur Sorge. Denn was wird sich verändern? Zum einen wird die Aufenthaltsdauer für das Erlangen der deutschen Staatsangehörigkeit generell reduziert: von acht auf fünf Jahre und in Ausnahmefällen sogar auf drei Jahre. Diese Reduzierung wird an die „Integrationsleistungen“ der Bewerbenden geknüpft. So muss das Sprachniveau auf der C1-Stufe liegen. Auch ehrenamtliches Engagement wirkt sich positiv aus. Negativ hingegen wirkt sich der Bezug von Sozialleistungen und die Verurteilung wegen Straftaten aus. Letzteres ist keine Neuerung, wird jedoch um weitere Straftaten erweitert.

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