Nicht mehr im Zeitplan

Antidiskriminierungsgesetz Ein neuer Bundestag wird das Projekt komplett neu beraten müssen
Exklusiv für Abonnent:innen

Die Chancen stehen schlecht, dass das zivilrechtliche Antidiskriminierungsgesetz, das die rot-grüne Koalition kurz vor ihrem absehbaren Abtritt noch durch den Bundestag gebracht hat, tatsächlich so in Kraft treten wird. Zwar ist das Paragraphenwerk keine Angelegenheit, die die Bundesländer angeht und somit im Bundesrat nicht zustimmungspflichtig - die Union hat dort aber trotzdem ihre Möglichkeit genutzt, den Vermittlungsausschuss anzurufen. Im Vermittlungsausschuss kann sie das Gesetz zwar nicht zu Fall bringen. Wenn sie aber auf Zeit spielt, wird es vor den Neuwahlen nicht mehr auf die Tagesordnung gesetzt werden, mit der Folge, dass ein neuer Bundestag das Projekt komplett neu beraten muss.

Das allerdings käme nicht nur vielen Wirtschafts-Lobbyisten zupass. Auch