Nicht nur aus Solidarität

Bäuerliche Rechte Der Weltagrarbericht stellt fest, dass Kleinbauern noch immer das Rückgrat der Welternährung bilden. Sie brauchen Unterstützung
Ausgabe 38/2018
Was er wohl von den „grundlegenden Bedenken“ des Auswärtigen Amtes hält?
Was er wohl von den „grundlegenden Bedenken“ des Auswärtigen Amtes hält?

Foto: Sia Kambou/AFP/Getty Images

Vor 17 Jahren hat die ugandische Armee etwa 4.000 Menschen aus ihren Häusern und von ihren Feldern vertrieben, weil die Regierung ihr Land an die Hamburger Neumann Kaffeegruppe verpachtet hatte. Bis heute warten die Bewohner von vier Dörfern auf eine Entschädigung.

Diese Ungerechtigkeit ist nur einer von vielen Gründen, warum sich die Menschenrechtsorganisation FIAN zusammen mit anderen für eine UN-Erklärung für die Rechte von Bäuerinnen und Bauern weltweit einsetzt. Überall auf der Welt werden Kleinbauern vertrieben, auf schlechte Böden abgedrängt oder gleich in die Elendsviertel der großen Städte. Seit Investoren Agrarland als Geldanlage entdeckt haben, steigt der Druck auf ihre kleinen Äcker. Wer sich dagegen wehrt, riskiert oft sein Leben. In Brasilien wurden 2017 Hunderte von Aktivisten auf dem Land ermordet.

Der Weltagrarbericht hat festgehalten, dass – aller Agrarindustrialisierung zum Trotz – noch immer die Kleinbauern das Rückgrat der Welternährung bilden. Sie sind es, die in vielen Ländern der Welt die Städter mit Lebensmitteln versorgen. Gleichzeitig leiden ausgerechnet auf dem Land überproportional viele Menschen an Hunger. Millionen von Bauernfamilien fehlt es an allem: am Zugang zu Land, zu Wasser, zu Saatgut, zu Agrartechnik und zu Bildung. Und es fehlt vielen an einem fairen Rechtssystem, das sie vor Vertreibung schützen könnte. Eine Erklärung der Vereinten Nationen, die das zusichert, könnte da helfen.

Deshalb fordert ein breites zivilgesellschaftliches Bündnis Unterstützung von der Bundesregierung. Auch die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft ist dabei – nicht nur aus Solidarität mit dem globalen Süden. Landgrabbing und Rechtsfragen bei der Patentierung von Saatgut werden auch für sie immer wichtiger.

Ja, sagt das Auswärtige Amt, ein wichtiges Anliegen. Es gebe aber „grundlegende Bedenken“. Warum Sonderrechte für eine eingeschränkte Personengruppe?, fragt das Auswärtige Amt. Naja, eben weil die eingeschränkte Personengruppe so eingeschränkt wird? Und weil sie gegen weitere Einschränkungen durch die global agierenden Agrarkonzerne besser gewappnet sein muss? Um überleben zu können?

Erst wenn das endgültige Papier vorliegt, will Deutschland entscheiden, wie es abstimmt.

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