Nicht sehr teuer

1952 Mit dem Luxemburger Abkommen von 1952 sollen die in der NS-Zeit verfolgten und ausgeplünderten Juden entschädigt werden. Die Zustimmung im Bundestag fällt knapp aus
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Wie viel bekommen wir für Oma und Opa?“– sollen einige Israelis nach dem Abschluss des Luxemburger Abkommens vom 10. September 1952 gefragt haben. Das war ziemlich zynisch. Oma und Opa waren tot. Ermordet von den Deutschen. Sie waren Opfer eines Massenmordes, für den das NS-Regime die zynische Bezeichnung „Endlösung der Judenfrage“ erfunden hatte. Noch zynischer war, dass die Deutschen die „Endlösung“ wiedergutmachen wollten. Diesem Zweck und Ziel diente der im Herbst 1952 mit Repräsentanten des Staates Israel und der Jewish Claims Conference geschlossene Vertrag.

In der Bundesrepublik Deutschland wurde danach ausschließlich vom „Wiedergutmachungsabkommen“ gesprochen, mit dem Israel die Zahlung von 3,5 Milliarden