Noch immer gültig

"Rassisch minderwertig" 70 Jahre "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"
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Wenige Monate nach der Machtergreifung der Nationalsozialisten, am 14. Juli 1933, erließ das Kabinett Hitler das "Gesetz zur Verhütung erbkranken Nachwuchses"(GVeN). Rund 400.000 Männer und Frauen sind aufgrund dieses Gesetzes zwangsweise unfruchtbar gemacht worden. Dazu mussten sie noch nicht einmal selbst "erbkrank" - das heißt "schwachsinnig", "schizophren" oder "schwerer Alkoholiker" - sein, es genügte, wenn die Familiengeschichte nach damaligen Kriterien "rassisch minderwertig" klang. Die Amtsärzte waren verpflichtet, Auffällige anzuzeigen. Das in der Regel daraufhin folgende Verfahren vor dem "Erbgesundheitsgericht" endete fast immer mit einem Urteil zur Sterilisation. Für ungefähr 6.000 Menschen endeten die Operationen tödlich, circa