Päpstlicher Rigorismus

DIE KATHOLISCHE KIRCHE UND DIE ABTREIBUNG Wer Blut an den Fingern hat, sollte nicht anderen die Hände binden oder waschen wollen
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Die Geschichte ist alt; sie feiert gerade ihr siebzigjähriges Jubiläum, und sie wird sich solange wiederholen, wie die katholische Kirche mit staatlicher Unterstützung stark genug ist, staatliche Gesetze in Deutschland mitzubestimmen. Es geht um die Frage straffreier Abtreibung in einem begrenzten Zeitraum, es geht um die »Fristenlösung« mit Beratungspflicht im Paragraphen 218.

1928 bereits wollte man mehr. Damals hatte die Kommunistische Partei Deutschlands (KPD) im Reichstag einen Gesetzentwurf zur Abschaffung des Paragraphen 218 des Strafgesetzbuches eingebracht. Vier Jahre zuvor bereits hatte die Arztgattin Käthe Kollwitz das Plakat Gegen den Paragraphen 218 entworfen. Eine Mutter steht da, selbst noch ein Mädchen fast, kleinwüchsig, hilflos,