Paradoxe Zweitstimmung

Der Fall Dresden Die nachzuholende Abstimmung offenbart Schwächen unseres Wahlrechts
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"Zweitstimme: FDP. - Ihre CDU." - oder: "Die 2. am 2. Oktober: CDU! - Ihre SPD." - so dürften die Wahlempfehlungen der großen Parteien an die Wählerinnen und Wähler für die Nachwahl im sächsischen Wahlkreis Dresden I lauten. Die Verschiebung der Stimmabgabe ist nötig, weil die Direktkandidatin der NPD, Kerstin Lorenz, vergangene Woche gestorben ist. Der Clou: Das vorläufige amtliche Endergebnis aller anderen 298 Wahlbezirke steht dann schon fest, und die Parteien könnten versucht sein, sich das komplexe Wahlrecht strategisch zunutze zu machen, um sich selbst weitere Mandate gerade dadurch zu sichern, dass Wähler sie nicht wählen. Paradox, aber geltendes Recht.

Möglich macht es das so genannte personalisierte Verhältniswahlrech