"Zweitstimme: FDP. - Ihre CDU." - oder: "Die 2. am 2. Oktober: CDU! - Ihre SPD." - so dürften die Wahlempfehlungen der großen Parteien an die Wählerinnen und Wähler für die Nachwahl im sächsischen Wahlkreis Dresden I lauten. Die Verschiebung der Stimmabgabe ist nötig, weil die Direktkandidatin der NPD, Kerstin Lorenz, vergangene Woche gestorben ist. Der Clou: Das vorläufige amtliche Endergebnis aller anderen 298 Wahlbezirke steht dann schon fest, und die Parteien könnten versucht sein, sich das komplexe Wahlrecht strategisch zunutze zu machen, um sich selbst weitere Mandate gerade dadurch zu sichern, dass Wähler sie nicht wählen. Paradox, aber geltendes Recht.
Möglich macht es das so genannte personalisierte Verhältniswahlrech
iswahlrecht ohne Ausgleichsmandate. Erststimme für den Direktkandidaten des Wahlkreises, Zweitstimme für die Landesliste einer Partei. Die Zweitstimmen werden dann zunächst auf Bundesebene hochgerechnet und dann wieder auf die Landeslisten verteilt. Gewinnt eine Partei in einem Land mehr Wahlkreise direkt, als ihrer Landesliste auf Grundlage der Zweitstimmen zustünden, verbleiben ihr diese so genannten Überhangmandate. Ausgleichsmandate, um das Verhältnis zwischen den Parteien wieder gerade zu rücken, gibt es für die anderen Parteien jedoch nicht.Genau das wird bei der CDU in Sachsen voraussichtlich der Fall sein. Für die Wahl der Direktkandidaten ist nicht die absolute Mehrheit erforderlich, die relative reicht aus. Die SPD ist in Sachsen ohnehin schwach und teilt sich die Stimmen links von der Mitte mit der Linkspartei, weshalb die CDU bei den Direktwahlen die Nase vorn hat. 2002 gewann sie 13 der 17 Wahlkreise, am Sonntag dürften es ebenso viele werden - wenn nicht sogar alle. Sie hätte dann überhaupt kein Interesse mehr an Zweitstimmen in Dresden I, die ihr sogar schaden könnten: Weil sich die Fraktionsstärke aufgrund der Hochrechnung der Zweitstimmen am Gesamtergebnis auf Bundesebene orientieren, könnte ein hohes Zweitstimmenergebnis der CDU in Dresden I sie die Berücksichtigung eines Listenplatzes in einem anderen Bundesland kosten, weil der Sitz dann quasi auf Sachsen angerechnet wird, er aber schon von einem Direktkandidaten "verbraucht" ist. Gewinnt die CDU in Sachsen also viele Direktmandate, sollte sie bei der Nachwahl in Dresden I zur Wahl ihres potenziellen Koalitionspartners FDP aufrufen.Anders die SPD: Überhangmandate wird sie keinesfalls erreichen und je nach genauer Wahlarithmetik kann es für sie günstiger sein, der CDU durch eine Zweitstimmenkampagne zu schaden, als selbst weitere Zweitstimmen einzusammeln. Besonders prekär wird die Situation, wenn FDP oder Grüne - wovon derzeit nicht auszugehen ist - knapp unter der Fünfprozenthürde bleiben und natürlich dann, wenn es auf wenige Stimmen ankommt, um die Frage der Kanzlerschaft zu entscheiden. Nachdem die Umfrageergebnisse jedenfalls eine absolute schwarz-gelbe Mehrheit unsicher erscheinen lassen, könnte das durchaus sein. Wobei natürlich die Frage offen bleibt, inwiefern die Wähler in Dresden sich zur Schlachtbank der Verwirrung treiben lassen.Der Fall "Dresden I" offenbart zwei kaum akzeptable Fehler des deutschen Wahlrechts. Der eine: Stirbt in einem Wahlbezirk vor der Wahl der Direktkandidat, ändert dies nichts an der Möglichkeit der Wähler, ihre Zweitstimme für die Landeslisten abzugeben. Eine getrennte Abstimmung - Zweitstimme am 18. September, Erststimme am 2. Oktober - wäre zwar aufwändiger, aber durchaus möglich und würde Manipulationsmöglichkeiten minimieren. Die Linkspartei hatte dieses Vorgehen vorgeschlagen, ist aber bis Redaktionsschluss auf taube Ohren bei den verantwortlichen Wahlleitern gestoßen, die sich an das geltende Recht gebunden sehen. Der andere Fehler ist grundsätzlicher Natur: Anders als in manchen Landeswahlgesetzen, sieht das Bundeswahlgesetz keine Ausgleichsmandate vor, um Überhangmandate zu kompensieren. Schon dies ein verfassungswidriger Verstoß gegen den liberalen Grundsatz "one (wo)man, one vote". Der sich in diesem Fall grotesk fortsetzt: Allein die Überhangmandate machen das oben beschriebene Szenario erst möglich. Indes: Eine Klage gegen die Überhangmandatsregelung selbst ist erst wieder statthaft, wenn der Gesetzgeber das Wahlrecht ändert. Und das kann dauern.Noch ist offen, wie der Bundeswahlleiter mit der Situation umgeht. Zwar hat er bereits angekündigt, ein vorläufiges Ergebnis zu veröffentlichen, sich aber noch vorbehalten, wie. Er steht vor einem Dilemma: Ist das Ergebnis auch ohne das Ergebnis aus Dresden eindeutig, kann er es veröffentlichen. Veröffentlicht er es aber nur teilweise - etwa ohne die genauen Wahlkreisergebnisse aus Sachsen -, liegt der Verdacht nahe, dass es in der beschriebenen Weise auf den Wahlkreis ankommt. In dem dann ein Wahlkampf der ganz eigenen Art ausbrechen dürfte. Nur eines steht schon jetzt fest: Die vorgezogene Neuwahl ist ein Konjunkturprogramm für Wahlrechtler.