Im Ressortdenken der Einzelstaatlichkeit Kann ein Staat so souverän sein, dass er seine Abgeordneten übergehen darf? Zum Streit über das Verhältnis von Bundestag und Außenpolitik
Joschka Fischer ging vorige Woche sofort in medias res. Vor dem Bundesverfassungsgericht warnte er davor, dem Parlament ein zu großes Mitspracherecht in der Außen- und Sicherheitspolitik einzuräumen. Damit werde der Spielraum der Bundesregierung eingeengt. In der mündlichen Verhandlung ging es um die Frage, ob die Bundesregierung dem im April 1999 von der NATO beschlossenen neuen Sicherheitskonzept am Bundestag vorbei zustimmen durfte. Laut Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz hat das Parlament ein Mitspracherecht, wenn es um Verträge geht, "welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln".
Die Frage, ob das neue NATO-Sicherheitskonzept ein Vertrag im Sinne des Artikels 59 Grundgesetz ist, wird durch das Verfahren in Karlsruhe zu beantworten sein. Ganz anders steht
anz anders steht es, wenn man das Verhältnis von Parlament und Außenpolitik schlechthin ins Auge fasst. Unter diesem Gesichtspunkt sei dem Verfahren "allergrößte Bedeutung" zuzumessen, sagte Fischer. Da hat er sicherlich Recht, und genau deswegen darf seine Unterstellung, eine angemessene und verfassungsgemäße Mitsprache des Parlamentes gefährde Handlungsfähigkeit und Zuverlässigkeit der Außenpolitik, keinesfalls den Verfassungsrichtern überlassen bleiben, sondern muss eingehender Diskussion unterworfen werden. Dies schon deshalb, weil das gleiche Problem schon einmal von den Richtern behandelt werden musste - im Spätsommer 1990, als acht Abgeordnete - damals von der CDU/CSU-Fraktion - Organklage erhoben hatten, weil sie ihre Rechte angesichts der Aushandlung und Ratifizierung des Einigungsvertrages verletzt sahen. Und letztendlich hat auch die Bundestagsdebatte über die Verlängerung des KFOR-Mandates in der vorigen Woche gezeigt, von welcher Größenordnung die hier zu beantwortenden, aber zur Zeit gänzlich offenen Fragen sind.Der Bundesaußenminister hat in Karlsruhe unmissverständlich klargemacht, dass es ihm in Sachen Zuverlässigkeit zu allererst auf das Verhältnis zu den USA als der Führungsmacht der NATO ankommt. Die neue NATO-Strategie sei "der neuen Weltsicht auf der anderen Seite des Atlantik" geschuldet, und darum gelte es, sich auf sie einzustellen. So gewiss es zu den amtlichen Verpflichtungen eines Außenministers gehört, das Verhältnis zu Bündnispartnern - zumal so wichtigen wie den USA - stets im Blick zu behalten, so offenkundig hat die Bevölkerung Recht und Veranlassung, wissen zu wollen, ob denn die Außenpolitik der Bündnispartner - mit oder ohne neue Weltsicht - die Garantie für Sicherheit und Zuverlässigkeit bietet. Die Öffentlichkeit braucht diese Frage auch nicht nach Gefühl und Wellenschlag oder ins Blaue hinein zu stellen. Der Grundgesetzartikel 24 stellt sehr klare Kriterien zur Verfügung, an denen die Außenpolitik der Bundesrepublik zu messen ist. Danach kann die Bundesrepublik sich nicht nur vertraglich binden, sondern sogar Hoheitsrechte abtreten, wenn die Wahrung des Friedens und die Errichtung eines Systems der kollektiven Sicherheit das nötig machen sollten.Aber ich sehe nicht, wie die neue NATO-Strategie - die einer von der UNO nicht gedeckten Selbstmandatierung, des räumlich nicht festgelegten Intervenierens, einer zur Abrüstungspolitik im Widerspruch stehenden Erstschlagskapazität - der Wahrung des Friedens und der Errichtung beziehungsweise der Stabilisierung eines Systems der kollektiven Sicherheit dienlich sein sollte. Gerade Letzteres ist um so mehr zu unterstreichen, als das bereits existierende und wie die NATO eine transatlantische Dimension einschließende System kollektiver Sicherheit, nämlich die OSZE, durch die neue NATO-Strategie gerade in einem Moment ausmanövriert und blockiert wurde, als auf ein solches System alles ankam - in den Anfängen der Kosovo-Katastrophe Ende 1998/Anfang 1999.Und was hat die militärische Anwendung der "neuen Strategie" an Sicherheit und Zuverlässigkeit hervorgebracht? Eine Politik des Bombardierens, von der es hieß, sie verfolge den Zweck, durch ein paar erfolgreiche Schläge einen unwilligen Partner an den Verhandlungstisch zurückzuzwingen. Was für ein unsinniges Vorhaben! Alle Welt wusste, dass es sich hier um jemanden handelte, der wegen dringenden Tatverdachtes des Völkermordes und der Menschenrechtsverletzungen vor das Haager Tribunal gehörte! Einen unwilligen Partner durch Bombeneinsätze zum Verhandeln zu zwingen - das ist ein eklatanter Verstoß gegen das Wiener Vertragsrechtsabkommen, das genau derartiges Vorgehen ausschließt.Die Bombardierungen wurden fortgesetzt, nachdem sie ihr erstes Ziel verfehlt hatten. Das Ergebnis kennt die Öffentlichkeit. Was man die Stabilisierung des Kosovo nennt, hat mittlerweile zu der vielseits prognostizierten Destabilisierung Mazedoniens geführt, eine Situation, die für den Norden des EU-Mitgliedslandes Griechenland hochriskant ist. Was hat das alles mit Stabilisierung und Zuverlässigkeit zu tun?Diese deprimierenden Ergebnisse der "neuen Weltsicht auf der anderen Seite des Atlantik" legen uns die Pflicht auf zu prüfen, wie neu sie eigentlich ist. Das Bedrängendste an den ethnischen Säuberungs- und Apartheidskriegen im Südosteuropa der neunziger Jahre ist doch, dass sie ein Szenarium wiederholen, das Hannah Arendt schon Anfang der fünfziger Jahre im Blick auf die Zeit nach dem Ersten Weltkrieg sagen ließ, alles reduziere sich darauf, das jeder jedermanns Feind sei.Ich führe diesen Zustand einer sich seit einem Menschenalter um sich selbst drehenden Politik darauf zurück, dass die angeblich neue Weltsicht in Wahrheit eine ganz alte ist. Aus fast allen Bereichen moderner Gesellschaften längst verschwunden hält sie sich noch immer hartnäckig in der Außenpolitik nicht nur der EU-Länder, sondern auch der NATO-Mitgliedsstaaten: Sie ist Lehre und Praxis einer Staatssouveränität, die allenfalls durch zwischenstaatliche Verträge, aber niemals durch überstaatliche Rechte und Autoritäten begrenzt werden kann - ganz so wie Hegels Staatsphilosophie lehrte, dass zwischen gleich starken Staaten als Kontrahenten nur das Gottesurteil des Krieges, aber kein denkbares Gericht entscheiden könne. Man könnte das Problem auch so formulieren: Wie muss eine Außenpolitik im Zeitalter der Globalisierung aussehen, wenn sie sich nicht durch veraltete Souveränitäts- und Sicherheitskonzepte blockieren will, weil sie im Ressortdenken der Einzelstaatlichkeit gefangen ist?Es gibt zwei Antworten auf diese Frage: die eine ist die UNO-Charta, die den Gewaltgebrauch auf das Interesse der Völkergemeinschaft und zeitlich bis zum Wirksamwerden der UNO-Hilfe legitime Selbstverteidigungsrecht des Einzelstaats begrenzt; die andere ist die Errichtung eines Raumes ohne Binnengrenzen als Vorstufe eines ganz Europa umfassenden Friedensraumes gegeneinander kriegsunfähig gewordener Völker in Gestalt der EU. Beide Antworten sind der bisherige Inbegriff eines wirklich neuen Denkens, das in einer nach wie vor in etatistischen Horizonten befangenen Außen- und Sicherheitspolitik erst noch durchgesetzt werden muss. Und zu der Richtung, in der diese Durchsetzung stattfinden kann, gibt es keinerlei Alternative. Sie wird vorgegeben durch die denkwürdigen Sätze der Charta von Paris vom 25. November 1990: "Europa befreit sich vom Erbe der Vergangenheit. Durch den Mut von Männern und Frauen, die Willensstärke der Völker und die Kraft der Ideen der Schlussakte von Helsinki bricht in Europa ein neues Zeitalter der Demokratie, des Friedens und der Einheit an." Dies waren nicht mehr die Schlagworte des Kalten Krieges mit ihren mythologischen Vorstellungen vom "Reich des Bösen"; die Grundworte der neu angebrochenen Zeit lauteten Glasnost und Perestroika, Transparenz und Umgestaltung.Und was heißt das für das Verhältnis von Parlament und Außenpolitik? Im Zeichen der neuen Transparenz, im Zeitalter der Globalisierung auch der Außenpolitik zu einer "Weltinnenpolitik", müssen alle Formen der Geheimdiplomatie ein genau solches Ende finden wie die Geheimdiplomatie der Staatssicherheit der DDR und ihrer von der friedlichen Revolution geöffneten Akten. Das heißt: Die Mitsprache der Parlamente in der Außenpolitik darf nicht eingeschränkt, sie muss im Gegenteil erweitert werden. Welch eine Aufgabe, angesichts der derzeitigen beinah kläglichen Situation der Parlamente und ihrer auf einem historischen Tiefpunkt angelangten Autorität!Ich halte es für nötig, einige Beispiele für diese beinah klägliche Situation aus meiner eigenen Erfahrung in drei Parlamenten anzuführen. Wer sich die in der frei gewählten DDR-Volkskammer verabschiedeten Gesetze einmal ansieht, wird nicht nur eine Fülle von Ungereimtheiten hinsichtlich des Inkrafttretens feststellen, sondern sich noch viel mehr darüber zu wundern haben, dass sie in zahlreichen Fällen Aufträge erteilen, die von der DDR und in ihr zu realisieren waren. Aber der 3. Oktober 1990 ließ alle diese Aufträge illusorisch werden. Was war nun eigentlich ernst gemeint - die zahlreichen Gesetzgebungsverfahren und ihre Aufträge oder das Verschwinden der DDR so schnell wie möglich?In besonders schlechter Erinnerung ist mir der Vorgang, wie die durch eine vollkommen unvorhergesehene Einberufung der Volkskammer durch Ministerpräsident de Maizière in der Nacht vom 22. zum 23. August 1990 der Beitritt zur Bundesrepublik beschlossen wurde. Zweifellos überhaupt der wichtigste Beschluss dieses merkwürdigen Parlamentes einer der allermerkwürdigsten Legislaturperioden der deutschen Geschichte.Aber wie kam dieser Beschluss zustande? Durch ein von außen gesteuertes Parlament mit einer so unklaren Tagesordndung, dass die größte Fraktion - die der CDU - ihren eigenen Antrag für das Beitrittsdatum während der Sitzung zurückzog und durch einen neuen, eben den 3. Oktober, ersetzte!Die schmählichste Erfahrung in diesem Parlament, zu dessen Vizepräsidenten ich gehörte, aber war die Art und Weise, wie die Volkskammer am Ende ihrer Tätigkeit veranlasst wurde, den Tagungsort zu wechseln und aus dem Raum, in dem sie ihre wichtigsten Beschlüsse gefasst hatte - unter anderem den oben genannten Beitrittsbeschluss! - umzuziehen an den Ort der Parteiversammlungen der SED. Begründung: Die Asbestausstattung des Palastes der Republik stelle eine Gefahr für die Gesundheit der Abgeordneten dar! Eine erstaunliche Einsicht, nachdem die Abgeordneten monatelang dieser Gefährdung ausgesetzt waren. So wurde dieses Parlament wie eine Schulklasse hin- und hergeschickt und musste es sich gefallen lassen.Über die Machtlosigkeit des Europäischen Parlamentes zu reden - das gehört zu den Stereotypen der veröffentlichten Meinung. Mit welchem Recht, das soll hier nicht untersucht werden. Aber richtig ist: Während alle Welt über die Folgen des irischen "Nein!" zum Nizza-Vertrag diskutiert, findet das Votum des Europäischen Parlamentes, eine Empfehlung zur Ratifikation des Vertrages von Nizza erst dann abzugeben, wenn der Rat bereit ist, der Einsetzung eines europäischen Verfassungskonventes zuzustimmen, kaum öffentliche Erwähnung, geschweige denn, dass dieses Votum diskutiert würde.Und der Deutsche Bundestag? Steht es besser um seine Autorität und die seiner Abgeordneten? Wie gerne würde ich diese Frage bejahen! Aber das Bild des derzeitigen Untersuchungsausschusses, dem die Vorgeladenen alle Auskünfte verweigern, um anschließend im Foyer um so wortreichere Erklärungen bei den anwesenden Journalisten abzuliefern: Sieht so das Bild des höchsten Gremiums unserer Demokratie aus?Um es ohne Umschweife zu sagen: Alles sollte getan werden, was der Institution, mit der unsere Demokratie steht und fällt, wieder dazu verhilft, auch der Außenpolitik gegenüber jene Stellung einzunehmen, wie sie der Gewaltenteilung entspricht. Was der Außenminister in Karlsruhe vertreten hat, das ist die alte Gewaltenteilung, in der Großmächte ein demokratisch nie legitimierbares globales Gewaltmonopol beanspruchen. Was wir brauchen, das ist die Gewaltenteilung der Transparenz befriedeter Völker und befriedeter Regionen.
×
Artikel verschenken
Mit einem Digital-Abo des Freitag können Sie pro Monat fünf Artikel verschenken.
Die Texte sind für die Beschenkten kostenlos.
Mehr Infos erhalten Sie
hier.
Aktuell sind Sie nicht eingeloggt.
Wenn Sie diesen Artikel verschenken wollen, müssen Sie sich entweder einloggen oder ein Digital-Abo abschließen.