Parlament unter Kuratel

Im Ressortdenken der Einzelstaatlichkeit Kann ein Staat so souverän sein, dass er seine Abgeordneten übergehen darf? Zum Streit über das Verhältnis von Bundestag und Außenpolitik
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Joschka Fischer ging vorige Woche sofort in medias res. Vor dem Bundesverfassungsgericht warnte er davor, dem Parlament ein zu großes Mitspracherecht in der Außen- und Sicherheitspolitik einzuräumen. Damit werde der Spielraum der Bundesregierung eingeengt. In der mündlichen Verhandlung ging es um die Frage, ob die Bundesregierung dem im April 1999 von der NATO beschlossenen neuen Sicherheitskonzept am Bundestag vorbei zustimmen durfte. Laut Artikel 59 Absatz 2 Grundgesetz hat das Parlament ein Mitspracherecht, wenn es um Verträge geht, "welche die politischen Beziehungen des Bundes regeln".

Die Frage, ob das neue NATO-Sicherheitskonzept ein Vertrag im Sinne des Artikels 59 Grundgesetz ist, wird durch das Verfahren in Karlsruhe zu beantworten sein. Ganz anders steht