Erschreckend wenig NS-Verbrechen sind aufgeklärt und entsprechend wenig Schuldige verurteilt worden. Dafür sind nicht alleine die hohen juristischen Hürden des Rechtsstaates verantwortlich. Die Wirkungsmacht der NS-Vergangenheit in Justiz und Politik über 1945 hinaus ist das eigentliche politische Thema. Dies zeigen beispielhaft aktuelle Vorgänge in Nordrhein-Westfalen, wo mit wissenschaftlicher Unterstützung beide "Zentralstellen für die Bearbeitung von NS-Massenverbrechen" pauschal von allen Vorwürfen und Zweifeln freigesprochen wurden. Ein verheerendes Signal für die deutsche Rechtskultur insgesamt.
Wir kommen an der Tatsache nicht vorbei, dass die erdrückende Mehrzahl von NS-Verbrechen ungesühnt bleiben wird. Die Frage nach den Ursachen dieses Versagens ist erst in den letzten Jahren allmählich ins Blickfeld der Politik gerückt, da die juristische Verfolgung in absehbarer Zeit abgeschlossen wird. Dabei ist die Arbeit der Justiz verstärkt öffentlich hinterfragt worden. Beispielhaft dafür stehen die Diskussionen um die Arbeit der beiden nordrhein-westfälischen "Zentralstellen für die Bearbeitung von nationalsozialistischen Massenverbrechen" bei den Staatsanwaltschaften Dortmund und Köln. Ihre Tätigkeit war in den letzten Jahren Gegenstand öffentlicher Kritik, parlamentarischer Anfragen und Debatten und zuletzt eines aus Landesmitteln geförderten Forschungsprojekts "Die nordrhein-westfälische Justiz und ihr Umgang mit der nationalsozialistischen Vergangenheit", dessen Abschlussbericht seit dem Frühjahr 2000 vorliegt.
Peter Finkelgruens massive Kritik an den unzulänglichen Ermittlungen der Dortmunder Zentralstelle gegen Anton Malloth, ehemaliger Aufseher in der Kleinen Festung Theresienstadt, veranlasste 1994 die Landtagsfraktion der Grünen in Düsseldorf, die Arbeit der beiden Zentralstellen auf ihre politischen und juristischen Hintergründe, Zusammenhänge und Wirkungen in einer Großen Anfrage zu problematisieren. Die Antwort des damaligen SPD-Justizministers Krumsiek 1995 bot ein erstes umfassendes Bild der spezifischen Aufklärungsarbeit im Bereich der NS-Strafverfolgung in NRW.
Krumsiek blieb allerdings für die Landesregierung eine Antwort schuldig: Wie war es möglich, dass sich ausgerechnet in den Zentralstellen unter den Staatsanwälten und deren Dienstvorgesetzten bis in die 1980-er Jahre zahlreiche ehemalige NSDAP-Mitglieder, SA-Angehörige oder auch ein NS-Führungsoffizier wie Werner Pfromm befanden, der 1944 mit der ideologischen Festigung der Wehrmacht betraut worden war? Eventuelle Auswirkungen dieser Stellenbesetzungen auf die strafrechtliche Verfolgung von NS-Verbrechen durch die Zentralstellen wurden seitens des Ministers und der Landesregierung nicht einmal ansatzweise in Erwägung gezogen.
Während der Justizminister auf eine entsprechende Frage schlicht befand, dass die Ernennung von Werner Pfromm zum Generalstaatsanwalt Köln keinerlei Auswirkungen für die Strafverfolgung von NS-Verbrechen gehabt hätte, blieben doch allzu berechtigte Zweifel an der Glaubwürdigkeit dieser pauschalen Feststellung. Nicht zuletzt durch Rolf Holtfort, der als ehemaliger Staatsanwalt in der Zentralstelle Köln öffentlich erklärte, dass er 1980 durch selbigen Dienstvorgesetzten Werner Pfromm an der Aufklärung des Gesamtkomplexes der Judendeportationen in Frankreich gehindert worden war.
Forschungsprojekt mit abenteuerlichem Geschichtsbild
Insgesamt war der Eindruck von der Erfolglosigkeit der NS-Strafverfolgung nach 1945 so deprimierend, dass sich im Landtag eine breite politische Unterstützung für eine intensivere Beschäftigung mit der Arbeit der NRW-Justiz im Umgang mit NS-Verbrechen durchsetzen konnte. Sie bestand darin, ein Forschungsprojekt mit insgesamt zehn Mitarbeitern an der Universität Münster unter der Leitung des Historikers Prof. Hans-Ulrich Thamer und des Juristen Prof. Rainer Schulze mit 600.000 Mark zu fördern (Oktober 1996 bis März 2000). Gegenstand waren insbesondere einzelne Stationen der Entnazifizierung bei Richtern und Staatsanwälten; die "Praxis der Wiedergutmachung nationalsozialistischen Unrechts"; die "Entschädigung für Opfer der nationalsozialistischen Verfolgung nach dem Bundesentschädigungsgesetz" sowie die "Tätigkeit der Zentralstellen Dortmund und Köln". Insgesamt lag der Schwerpunkt auf den fünfziger und sechziger Jahren.
Wie sehr aber eine vorgeblich "wertfreie objektive Wissenschaft" an einem abenteuerlichen Geschichtsbild strickt und dabei zu Bewertungen gelangt, die auch noch den letzten Verdacht gegenüber den ehemaligen, nach 1945 (wieder) eingesetzten NS-Eliten auszuräumen bemüht sind, zeigt der Abschlussbericht des Forschungsprojekts aus Münster.
Es dürfte sich inzwischen herumgesprochen haben, dass auch solche Eliten wie die Juristen zu den tragenden Säulen des NS-Systems bei der Entrechtung, Verfolgung und Ermordung gehört haben. Für die Münsteraner dagegen handelt es sich bei den Juristen, die 1945 in den drei Oberlandesgerichtsbezirken (Düsseldorf, Hamm, Köln) des späteren Bundeslandes Nordrhein-Westfalen Planstellen inne hatten, um solche, von denen "sich der überwiegende Teil" mit dem NS-Regime nur "arrangiert" habe und eben deshalb "freiwillig der NSDAP" beigetreten sei.
Ein Nationalsozialist war auch der inzwischen verstorbene, 1974 zum Generalstaatsanwalt der Kölner Zentralstelle ernannte Werner Pfromm in den Augen des Münsteraner Historikers Hans-Eckhard Niermann nicht: "Sein frühes Engagement in der Hitler-Jugend" erklärt sich für Niermann dadurch, dass der 1933 Siebzehnjährige sich "von der nach außen hin getragenen jugendlichen Dynamik der Hitler-Bewegung angesprochen fühlte ohne die politisch-ideologischen Eckpfeiler des Nationalsozialismus vollständig zu verinnerlichen". Woher weiß Herr Niermann dies bei einem Mann, der bereits 1934 der NSDAP beitrat und sich eigenen Aussagen zufolge erst dann vom NS-Staat distanzierte, als ihm das "militärische Desaster deutlich geworden sei"? Indem er die Rolle Pfromms im NS-Staat derart herunterspielt, erscheint auch dessen spätere staatsanwaltschaftliche Tätigkeit der Verfolgung von NS-Verbrechen von vornherein über jeden Verdacht erhaben. Ohne die von Pfromm geführten oder beaufsichtigten Strafverfahren im Detail auf Begünstigung von Beschuldigten untersucht zu haben, empört sich der Historiker darüber, dass "heute noch Verbindungslinien zwischen seiner nationalsozialistischen Vergangenheit und der Kölner Zentralstelle konstruiert" würden. Zudem überrascht es, dass im Hinblick auf Pfromm pauschal eine "positive Integration" der ehemaligen Nationalsozialisten in die frühe Bundesrepublik konstatiert wird, wenn man weiß, dass und wie in dieser Zeit auch unter Mitwirkung von Juristen das Gedankengut der Nazis weitergetragen wurde.
Kein Interesse an Aufklärung
Als am 11.2.1980 das Landgericht Köln die Angeklagten Lischka, Hagen und Heinrichssohn im Zusammenhang mit der sogenannten "Endlösung der Judenfrage in Frankreich" wegen Beihilfe zum Mord verurteilte, war dieses Ergebnis auf die exzellente Arbeit des ehemaligen Staatsanwalts Rolf Holtfort von der Kölner Zentralstelle zurückzuführen. Sein Engagement bewertete Werner Pfromm als Dienstvorgesetzter allerdings anders. Pfromm hatte ihn nach der Urteilsverkündung angerufen und mitgeteilt: "Der Prozess ist jetzt gelaufen, jetzt ist es aber genug" - eine Äußerung, die sich auf anhängige Verfahren gegen weitere hochrangige Beschuldigte bezog. In der Folge wurden diese Verfahren von der Kölner Zentralstelle abgetrennt und an regionale Staatsanwaltschaften übergeben, die über weitaus weniger oder gar keine Kenntnisse der Situation im besetzten Frankreich verfügten. Rolf Holtfort bezeichnet diese Abtrennung der Verfahren als einen unüblichen Vorgang, der von Pfromm betrieben wurde, um die erfolgreiche Durchführung der Strafprozesse gegen besagte NS-Verbrecher zu verhindern. Tatsächlich kamen sämtliche Beschuldigten mit Freispruch oder Verfahrenseinstellung davon.
Die Münsteraner Wissenschaftler haben an keiner Stelle diese Zusammenhänge hinreichend befragt, wie es die Aufgabenstellung erfordert hätte. Am Ende des Abschlussberichtes heißt es: "Keine Hinweise haben sich in den Akten darauf gefunden, dass die Zentralstellen ihrerseits in unrechtmäßiger Weise Aussagen beeinflusst haben oder bewusst den Beschuldigten belastenden Umständen nicht nachgegangen sind."
Für den Düsseldorfer Oberverwaltungsrichter Dr. Dieter Deiseroth stellen die Arbeitsergebnisse der Historiker und Juristen einen "verklausulierten Persilschein" für die Staatsanwälte dar. Seinen kritischen Ausführungen am 30.5.2001 bei einem von der Fraktion der Grünen ausgerichteten Kolloquium zur "Bedeutung des Forschungsprojekts" schlossen sich sämtliche der zahlreich erschienenen Juristen grundsätzlich an.
Der derzeitige Justizminister des Landes, Jochen Dieckmann, geht bis heute nicht auf kritische Distanz zu dem Forschungsbericht. Ist die Landesregierung nicht an Aufklärung interessiert, sondern lediglich an einem "Persilschein" für die Zentralstellen, um unliebsame zeitgeschichtliche Vorgänge abzuhaken?
Dass tatsächlich kein Interesse an Selbstaufklärung über den Stand der Dinge in der nordrhein-westfälischen Justizpolitik existiert, zeigt der Fall Malloth überdeutlich. Hatte schon Justizminister Krumsiek keinen Grund gesehen, die Ermittlungstätigkeit des damals für den Fall zuständigen Oberstaatsanwalts Klaus Schacht zu beanstanden, so war dies kaum anders unter seinem Nachfolger Fritz Behrens. Selbst als ein von Schacht formulierter Aktenvermerk ziemlich unverhohlen das Desinteresse des leitenden Oberstaatsanwalts an den Ermittlungen gegen Anton Malloth aufdeckte, wurde dies nicht als deutlicher Hinweis auf eine zumindest zweifelhafte Amtsausübung bewertet.
Mit dem Erscheinen eines neuen Zeugen bekam die Münchner Staatsanwaltschaft im Jahr 2000 wegen des Wohnorts des Beschuldigten die Zuständigkeit zugesprochen, das von Dortmund eingestellte Ermittlungsverfahren gegen Malloth wieder zu eröffnen. Für diese Entscheidung kann man heute nur dankbar sein. Denn dem Münchner Staatsanwalt Kuchenbauer gelang in kürzester Zeit, was die Zentralstelle in Jahrzehnten nicht schaffte, nämlich eine solide Anklageschrift gegen Malloth zu erstellen. Wie wir wissen, wurde Anton Malloth am 30.5.2001 des Mordes für schuldig befunden und zu einer lebenslangen Freiheitsstrafe verurteilt. Zwei der drei Zeugen waren bereits vom ehemaligen Dortmunder Oberstaatsanwalt Klaus Schacht folgenlos vernommen worden. Seitdem steht der gegen ihn gerichtete Vorwurf der Strafvereitelung im Amt ungeklärt im Raum.
Die Grünen stellten dazu lediglich eine Kleine Anfrage und wurden vertröstet. Bei der SPD, der CDU und der FDP, die sich bis zuletzt zu keiner Stellungnahme bereit fand, gibt es offensichtlich kein Interesse an diesem Thema. Inzwischen ist der fatale Eindruck entstanden, dass die Strategie "Jetzt ist es aber genug" auch heute bei den politisch Verantwortlichen in ungebrochener Kontinuität fortbesteht.
Andreas Disselnkötter, Kulturwissenschaftler an der Uni Dortmund, und Brigitte Schumann, 1990-2000 Landtagsabgeordnete der Grünen in NRW, verfolgen seit Jahren die Aufarbeitung der Versäumnisse und des Versagens in der NS-Strafverfolgung durch die (west-)deutsche Justiz.
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