FREITAG:Im Gegensatz zu Untersuchungsrichter Baltasar Garzón handeln Sie nicht im Namen des spanischen Staates, sondern unterhalten eine private Kanzlei. Wie lässt sich Ihre Funktion im Fall Pinochet beschreiben?
JUAN GARCES: In Spanien kann ein Opfer mit Hilfe eines Anwalts und des Bevollmächtigten eines Gerichts eine Klage mit denselben Rechten wie ein Staatsanwalt anstrengen. Das heißt, das Opfer einer Straftat kann somit eine Verhaftung oder sogar ein bestimmtes Strafmaß beantragen. Ich vertrete die Interessen solcher Opfer.
Der chilenische Außenminister Gabriel Valdés meinte kürzlich, er sei zuversichtlich, dass Pinochet Ende des Jahres zurück in Chile sei. Was erwarten Sie?
Es handelt sich mit dem derzeit laufenden Auslieferungsverfahren um
erzeit laufenden Auslieferungsverfahren um einen Vorgang ausschließlich juristischen Charakters. Wie immer bei derartigen Prozessen kann man deren Ausgang nicht vorhersagen und schon gar nicht deren Dauer. Ich kann Ihnen allerdings versichern, dass das Auslieferungsgesuch unter rechtlichen Gesichtspunkten ein äußerst solides Fundament hat. Wir erwarten daher, dass das britische Gericht einer Auslieferung zustimmt.In letzter Zeit konnte man in Spanien zunehmend den Eindruck gewinnen, Politiker wollten das Verfahren beeinflussen. Nicht nur der konservative Premier Aznar - auch Felipe González hat sich mehr oder weniger offen zugunsten Pinochets ausgesprochen. Hintergrund ist der erkennbare Versuch der chilenischen Regierung, das Verfahren nicht nur zu beeinflussen, sondern aktiv in die spanische Justiz einzugreifen. Hier in Spanien käme niemand auf die Idee, in die chilenische Justiz einzugreifen, wenn diese Pinochet verurteilen wollte. Es würde ausreichen, wenn Chile dessen Auslieferung beantragt. Doch das hat bis heute kein chilenisches Gericht getan. Die Regierung in Santiago hat offiziell darum gebeten, das Auslieferungsgesuch zurückzunehmen. Die britischen und spanischen Gerichte halten sich jedoch streng an internationale Verträge, die sie dazu verpflichten, die Verbrechen des Pinochet-Regimes strafrechtlich zu verfolgen.Es war aber auch immer wieder die Rede davon, dass Chiles Außenminister Valdés und sein spanischer Kollege Matutes gemeinsam nach einer außergerichtlichen Lösung suchen ... Ja, aber das ist Ausdruck des Versuchs der chilenischen Regierung, in die spanische Gerichtsbarkeit einzugreifen, doch wird sie den spanischen Gerichten ihre Zuständigkeit in einem bereits laufenden Verfahren nicht entziehen können.Wie bewerten Sie die Drohung des chilenischen Präsidenten Frei und seines argentinischen Kollegen Carlos Menem, im Falle der Auslieferung den iberoamerikanischen Gipfel demnächst in Havanna zu boykottieren? Ein Einschüchterungsversuch, von dem sich schwer sagen lässt, welche Früchte er tragen wird. Eduardo Frei - der Vater des heutigen Präsidenten - war 1973 Vorsitzender des chilenischen Senats und einer der politisch Hauptverantwortlichen, die dem Putsch im September jenes Jahres Tür und Tor geöffnet haben. Sein Sohn wird nun seine Amtsperiode in freundschaftlicher Umarmung mit Pinochet beenden.Zwischenzeitlich diskutierte man darüber, ob Pinochet freiwillig nach Spanien gehen wolle. Es fällt recht schwer sich vorzustellen, warum er das tun sollte. Sowohl die spanischen als auch die britischen Gesetze erlauben einer Person grundsätzlich, einer erzwungenen Auslieferung freiwillig zuvor zu kommen und selbst vor einem Richter zu erscheinen. Pinochet wurde am 16. Oktober 1998 in London verhaftet. Er könnte also schon längst in Madrid sein, wenn er es gewollt hätte oder es ihm irgendwie opportun erschienen wäre. Es ist offenbar seine freie Entscheidung gewesen, der spanischen Gerichtsbarkeit bis jetzt noch nicht zur Verfügung zu stehen.Der Sohn des Ex-Diktators hat kürzlich gegenüber der chilenischen Presse erklärt, man bringe seinen Vater allmählich um. Könnte Pinochets Gesundheitszustand im Auslieferungsverfahren eine Rolle spielen? Dies fällt in die Zuständigkeit seiner Ärzte. Wir befassen uns hier in Madrid überhaupt nicht mit diesem Thema und wissen auch nichts darüber.Neben seiner Gesundheit lautet das Hauptargument zu Pinochets Gunsten: Mit dem Prozess wird die Demokratisierung in Chile gefährdet. Präsident Frei kündigte bereits an, man müsse für den Fall, dass die Auslieferung stattfinde, die Linke in Chile vor Attentaten schützen. Wie beurteilen Sie die innere Situation des Landes? Wenn ein international gesuchter Drogenhändler in seinem Heimatland nicht belangt wird, weil man ihn dort als eine Art Heiligtum betrachtet, dann ist es ja wohl denkbar, dass dieser Drogenhändler verhaftet wird, sobald er ins Ausland reist. Da wirken bestehende internationale Verträge zur Bekämpfung des Drogenhandels. - Pinochet ist für weit schlimmere Verbrechen als Drogenhandel angeklagt: Völkermord, Terrorismus und Folter. Deshalb erlaubt es das internationale Recht nicht, dass ein Land, das einem solchen Heiligtum als Rückzugsgebiet dient, Blockaden errichtet, wenn in anderen Ländern Recht gesprochen wird. Auf solche Argumente, wie das von Präsident Frei, kann deshalb keine Rücksicht genommen werden.Gab es Schwierigkeiten, Zeugen für die Pinochet angelasteten Verbrechen zu finden? Das Verfahren in Spanien wurde schon am 4. Juli 1996 eröffnet. In den zurückliegenden Jahren konnten wir zahlreiche Zeugen finden, deren Aussagen deutlich besagen, Pinochet trägt persönliche Verantwortung für die in unserer Anklage angeführten Verbrechen. Natürlich auch weitere Militärs, gegen die bereits ermittelt wird - sie tragen die Schuld an der Ermordung oder am Verschwinden von mehr als 3.000 definitiv identifizierten Menschen und an schwerster physischer und psychischer Folter. Nebenbei bemerkt: Es wurden zu Zeiten der Diktatur etwa zehn bis zwölf Prozent der gesamten erwachsenen Bevölkerung Chiles gefoltert.Im August hat die Familie des chilenischen Sängers Víctor Jara, der im September 1973 im Zentralstadion von Santiago ermordet wurde, Klage gegen Pinochet eingereicht. Welche Chancen räumen Sie derartigen privaten Klagen in Chile ein? Wir in Spanien haben eine einzige Klage erhoben, die sich auf die begangenen Morde und die Verschwundenen bezieht. So decken wir mit einer einzigen Klageschrift alles ab. Ich finde es sehr positiv, dass nun auch die chilenischen Gerichte ermitteln. Am liebsten wäre uns gewesen, wenn das erste Gericht, das einen Haftbefehl gegen Pinochet erlassen hätte, ein chilenisches gewesen wäre. In diesem Fall hätte ich nicht zu ermitteln begonnen.Das Gespräch führte Michael Goebel