„Wohlstand für alle“ ist ein zentrales, aber nicht eingelöstes Versprechen der sozialen Marktwirtschaft. Die Vermögensungleichheit bleibt groß. Da die Masseneinkommen in den letzten Jahrzehnten nicht mehr stark wuchsen und die Einkommensverteilung ungleicher wurde, ist die Vermögensbildung für die arbeitende Mitte schwerer geworden. Die stark gestiegenen Vermögenspreise und die sinkenden Renditen tun ihr Übriges. Das entwertet Vorsorgesparen und Altersvorsorge. Und junge Familien können sich Eigenheim oder Eigentumswohnung in Ballungsräumen nur noch leisten, wenn sie erben.
Die sehr ungleiche Vermögensverteilung wird generationell weitergegeben. Die meisten erben wenig oder nichts. Nur 25 bis 30 Prozent erhalten Beträge über 100.000 Euro, meist erst in höherem Alter. Nur wenige erhalten bereits in jungen Jahren größere Beträge, und sehr wenige bekommen sehr viel. Das reduziert Chancengleichheit und Meritokratie innerhalb einer Generation beträchtlich.
Hier setzt das Grunderbe an. Alle jungen Erwachsenen bekommen Startkapital vom Staat – nicht „cash auf die Kralle“, sondern gebunden für Aus- und Weiterbildung, Erwerb von Wohneigentum, Unternehmensgründungen, Finanzvermögensbildung oder Altersvorsorge. Bei 20.000 Euro pro Kopf würde das 15 Milliarden pro Jahr kosten.
Das ist finanzierbar, naheliegend durch eine Erhöhung der Steuern auf hohe Vermögen und Immobilien. Die sind in Deutschland relativ gering, während Erwerbseinkommen sehr hoch belastet werden. Gerade große Erbschaften und Schenkungen ab dem zweistelligen Millionenbereich werden häufig nur gering besteuert, da Privilegien ausgenutzt werden – etwa für Unternehmensnachfolgen. Ein Abbau dieser Vergünstigungen könne das Aufkommen an Erbschaftsteuern längerfristig nahezu verdoppeln. Effektiver besteuern sollte man auch die Immobilienvermögen bei der Grundsteuer und die Veräußerungsgewinne bei der Einkommensteuer. Bei der Grunderwerbsteuer sollten Gestaltungsmöglichkeiten per „share deals“ abgeschafft werden. Im Gegenzug kann man einen Freibetrag für den Ersterwerb von Wohneigentum einführen, wie es die Ampel auch plant. Auch eine Wiedereinführung der Vermögensteuer sollte nicht tabu sein – für Superreiche, ab etwa persönlichen Vermögen von 20 Millionen.
Grunderbe und Vermögensteuern würden die Vermögensungleichheit in Deutschland spürbar verringern. Der Gini-Koeffizient – die statistische Einheit für Vermögensungleichheit – sänke um fünf bis sieben Prozent. Das ist sehr viel für dieses Maß.
Natürlich soll der Staat auch die laufende Vermögensbildung der Mittelschichten effektiver fördern. Neben der Reform der Grunderwerbsteuer sollten Spar- und Wohneigentumsförderung ausgeweitet und besser auf die relevanten Schwellenhaushalte zugeschnitten werden. Die betriebliche und private Altersvorsorge sollte erleichtert und kostengünstiger gemacht werden oder der Sparerfreibetrag bei der Einkommensteuer erhöht – was die Ampel auch plant. Nur dürfte das an der großen Vermögens- und Chancenungleichheit in unserer Gesellschaft nur wenig ändern, und auch nur langfristig.
Wohlstand für alle ist möglich. Es reicht aber nicht, nur die Vermögensbildung der arbeitenden Mitte zu fördern. Man muss auch umverteilen. Dazu sollten leistungslose Bereicherungen wie Erbschaften und Vermögenszuwächse moderat stärker belastet werden, um ein Grunderbe als Startkapital für alle zu finanzieren.
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Lesen Sie hier eine Gegenrede von Ralf Krämer auf diesen Artikel.
Kommentare 14
Es gibt ja schon die Erbschaftsteuer und die ist nicht wenig. Warum sollte man ein Teil des Erbes, für das die eigenen Eltern hart gearbeitet haben, an Leute abgeben, deren Eltern entweder nix gearbeitet, nix gespart oder alles versoffen haben. Das wäre kontraproduktiv und leistungsfeindlich. Produktive Menschen würden einfach auswandern und die Plebejer sich selbst überlassen.
Wozu eine Gegenrede, wenn hier schon rauskommt, dass Chancengleichheit nicht besteht.
Vokabeln.... und was X und Y darunter verstehen. ALLE wollen Gerechtigkeit - aber nicht alle verstehen das Gleiche darunter!
"Moderat" Erbschaften besteuern.Prima, bin ich, sind wir alle dafür! aber was heißt moderat?Wenn es nur wenig mehr ist als bisher, ändert sich NÜSCHT an den Verhältnissen...Wenn es signifikant mehr ist als bisher, ist es nicht mehr moderat. Und wir könnten alle Eltern mit Kindern fragen, was sie sich wünschen, was mit ihrem Ersparten/Erwirtschafteten passieren soll: in ein unklaren Topf des Staates zu kommen oder für die eigenen Kinder. Wenn nicht weit mehr als 90% sich letzteres wünschen würden, wäre ich extremst überrascht.
Wohlstand für alle vs. (monetärer) VermögensungleichheitDas muss kein Widersprich sein, je nachdem, wie Wohlstand definiert wird. Gute Schulbildung für alle, gute Krankenversorgung für alle, immer weiter wachsende Wohnfläche im Durchschnitt je Einwohner (https://de.statista.com/statistik/daten/studie/36495/umfrage/wohnflaeche-je-einwohner-in-deutschland-von-1989-bis-2004/), etc.
Statistiken gibt es genug, auch wenn viele nur die Statistiken wahrnehmen WOLLEN die ihr Weltbild entspricht (und BITTE, JA! Konfrontieren sie mich mit Statistiken, die mein mutmaßliches Weltbild widersprechen. Das nenne ich fruchtbaren Diskurs!)
Die soziale Marktwirtschaft ist ein Konstrukt, und je nachdem, was man in ihr hineinpackt, kann es besser oder schlechter werden. Man kann es auch XY nennen oder marktwirtschaftlicher Sozialismus - der Inhalt zählt.
Und diesen können wir alle als Gesellschaft mit beeinflussen. Aber nicht gegen eine Mehrheit. Nur mit. Aber überzeugen und werben für eine Sache ist OK und gut.
schatz-bildung/vor-sorge für persönliche sorgen-freiheit
hat im kapitalismus nicht nur "etwas" illusorisches.
das progressive, durch gesteigerte produktivität auch
kapital-vernichtende des K-systems hat nur einen weg
fürs individuum:
persönliche qualifizierung für nach-gefragte arbeit/dienst-
leistung und
der aubau/erhalt von sicherheits-systemen auf kollektiver basis.
= einmal-impfungen gegen den un-gleich-heits-virus,
gleich mit welcher dosierung: sind wirkungs-los.
Stefan Bach macht einen konkreten Vorschlag zur Umverteilung. Der wäre sogar umsetzbar. Und sehr sozialdemokratisch. Nach dem Mindesteinkommen, dem Mindestlohn, der Mindestgrundsicherung, der Mindestrente nun noch das Mindestvermögen. Immerhin. Würde natürlich auf HartzIV angerechnet. Jedenfalls bleibt der Gedanke originell, mal eine Erbschaft für Alle zu diskutieren. Hätte auch in der Linkspartei mal jemand drauf kommen können.
blödsinn. verpuffen schnell. 1 jahr kann man davon leben. also nicht mal n studium finanzieren. ich bin für gute sozialleistungen und einkommen. dass muss die grundlage sein. aha bei hartzern solls schon wieder angerechnet werden, wiewohl auch dieser persnenkreis ein recht auf vermögensfreibeträge hat. neoliberale ausgenwischerei um den plebs man wieder teil ruhig zu stellen.
"Es gibt ja schon die Erbschaftsteuer und die ist nicht wenig. Warum sollte man ein Teil des Erbes, für das die eigenen Eltern hart gearbeitet haben,..."
"...nix gearbeitet, nix gespart oder alles versoffen haben."
"Das wäre kontraproduktiv und leistungsfeindlich."
falsch: im internationalen (oecd)vergleich ist erbschafts- und vermögenssteuer in schland sehr wenig/gering.
dass die eltern "hart gerbeitet" haben, hat mit den kindern nichts zu tun. das erbe erfolgt komplett leistungslos. etwas "leistungsfeindlicheres" als erben gibt es nicht.
zumal meistens andere für die vermögen weniger "hart gearbeitet" haben. nämlich die lohnabhängigen und konsument_innen.
nur ein sehr geringer teil arbeitet "nix", und/oder veräuft "alles". extrem geringer anteil. zu "nix" sparen: darüber können sich die eigentümer_innen großer vermögen freuen, denn würden alle "wie blöde" sparen, sänke der konsum drastisch, was eine wirtschaftskrise auslösen würde. der/die schuldner_in ist der/die zentrale aktuer_in des kap. (emphehle dazu aaron sahr "keystroke kapitalismus").
und am ende dann noch die ain rand keule.
h.braun mal wieder als stimme der herrschenden.
was würden wir hier nur ohne den holgi machen...
Ich habe nicht verstanden, von welcher sozialen Marktwirtschaft der Autor hier spricht. Andernfalls hätte ich meine Zeitmaschine angeworfen und mich in das Jahr X begeben.
Ob Herr B. die drängenden Themen unserer Zeit kennt?
Wenn 'Wohlstand' (ich nehme mal an, Herr Bach meint materiellen Wohlstand - bei sozialer Verwahrlosung) das Fundament der Ungleichheit ist, empfiehlt es sich, das Gebäude auf anderem Grund neu zu bauen.
Pampern für alle ist ein kurzsichtiger Lösungsvorschlag. Ich stelle dem gegenüber: Enteignung dort, wo Besitz und Vermögen menschenwürdigen Zuständen im Weg stehen.
Alles Andere ist Flickschusterei. E. A. Rauter hat einmal im gefühlt frühen 19. Jahrhundert in der KONKRET folgendes Bild benutzt:
Kauen erlaubt, schlucken verboten.
Wen soll diese Methode sättigen - und wie lange?
Das Problem ist vorhanden, der Lösungsvorschlag jedoch wenig durchdacht und nicht nachhaltig.
Der eigentliche Kern des Problems ist die Ungleichbehandlung insbesondere von Firmenerben, die "wegen der Arbeitsplätze" praktisch keine Erbschaftssteuer zahlen.
_Da_ muß angesetzt werden. Es gibt absolut keinen Grund, von Firmenerben weniger Erbschaftssteuern zu nehmen als von anderen Erben.
Erstens, weil spätestens bei Kapitalgesellschaften die Existenz einer Firma eben nicht daran gekoppelt ist, an wen diese Firma ihre Gewinne ausschüttet. Betriebsvermögen, Mitarbeiter, Kunden, Märkte existieren erstmal weiter, egal wem der Laden gehört, also kann der Erbe ggf. auch Anteile für die Erbschaftssteuer verkaufen, daß das ein Problem für die Firma oder deren Mitarbeiter sei ist einfach ein unzutreffender Popanz.
Es ist auch unzutreffend, daß Erben zwangsläufig die besten Firmeninhaber sind. Statistisch betrachtet ist eher das Gegenteil der Fall - viele Firmenerben bringen die Firma in der 3. Generation durch, möglicherweise weil sie nie gelernt haben für ihren Reichtum wirklich zu arbeiten. Und wenn doch, kann der Erbe sich ja als Geschäftsführer anstellen lassen, egal wem der Laden gehört.
Und zweitens, weil für Härtefälle nicht die Höher der Erbschaftssteuer, sondern die Zahlungsmodalitäten die richtige Stellschraube sind. Es spricht nichts dagegen, daß ein Firemenerbe z.B. ein bedingt rückzahlbares und niedrig verzinstes KfW-Darlehen in Höhe seiner Erbschaftssteuerschuld erhält, das er dann aus seinen Gewinnanteilen nach und nach abstottern muß und das im Verlustfall auch gestundet oder wenn Geld da ist jederzeit vom Erben abgelöst werden kann.
Es ist auch denkbar, Erbschaftssteuern statt mit Bargeld in Form von stillen Firmenanteilen mit zeitlich begrenztem Rückkaufsrecht zu entrichten, so daß der Staat statt Zinsen Teile des Gewinns erhält und eng begrenzte Mitspracherechte z.B. was Verlagerungen der Produktion oder Auflösung der Firma betrifft hat, so daß der Erbe nicht einfach seine Steuerschuld durch Liquidation unter Preis umgehen kann.
Überdies gibt es natürlich schon ein Allgemeininteresse daran, bescheidene aber gesicherte Existenzen zu vererben, denn das hält die Leute aus den sozialen Sicherungssystemen heraus. Dem kann man aber mit einem großzügigen Freibetrag in Höhe einer ebensolchen bescheidenen Existenz nachkommen.
Wobei es dafür strukturell keine Erbschaftssteuer braucht. Erbschaften sind steuersystematisch klar eine Form von Einkommen des Erben und können mit entsprechenden Regelungen - z.B. einem Lebensfreibetrag für jeden - über die Einkommensteuer sogar sauberer abgehandelt werden. Denn diesen Lebensfreibetrag hätten dann nicht nur Erben, sondern auch Arbeitnehmer, d.H. das liefe in der Praxis darauf hinaus daß die Leute einfach in den ersten Berufsjahren steuerfrei bleiben egal ob sie erben oder nicht. Was möglicherweise gar nicht so falsch wäre.
Das Problem ist richtig erkannt, der Lösungsansatz aber falsch.
Um das zu sehen muß man sich zunächst mal die Systematik klar machen. Tut man das, erkennt man, daß Erbschaftssteuer im Grunde nichts anderes ist als eine besondere Form der Einkommensteuer des Erben für eine besondere Form von Einkommen.
Denn nichts anderes ist eine Erbschaft aus Sicht des Erben (und damit auch des Fiskus): selten stattfindendes, manchmal sehr hohes Einkommen. Einkommen, für das - im Gegensatz z.B. zu Arbeitseinkommen - keine Gegenleistung erbracht wird.
Hat man das erkannt, ist der Weg zur richtigen Lösung nicht mehr weit: man muß die Besteuerung von Einkommen betrachten, nicht die von Erbschaften.
Genau da liegt der Hase im Pfeffer! Das deutsche Einkommensteuerrecht ist - vor Allem aufgrund von erfolgreichem Lobbyismus, aber auch aufgrund politischer Fehlleistungen - völlig überspezifiziert und überdifferenziert, was letztlich zu großen Ungleichheiten und Ungerechtigkeiten führt. die Erbschaftssteuer ist davon nur eine Teilbaustelle.
Die richtige(tm) Lösung liegt damit auch auf der Hand: man muß die Einkommensbesteuerung reformieren. Beispielsweise so:
1. Unterscheidung diverser Einkommensarten durch eine allgemeingültige Legaldefinition von Einkommen ersetzen (sowas wie "Einkommen ist jede auf Nachhaltigkeit angelegte Vermögensmehrung"),
2. Steuerpflicht natürlicher Personen auf alle Staatsbürger unabhängig vom Wohnsitz ausdehnen (womit Steuerflucht ins Ausland erledigt wäre). Wohnsitzlandsteuern kann man unter Bedingungen (Doppelbesteuerungsabkommen mit gegenseitigem Inkasso und Datenübermittlung) als steuermindernd anerkennen.
3. Kapitalgesellschaften progressiv umsatzbezogen besteuern - damit fällt die Gewinnverschiebung in Steuerparadiese durch Franchising, Lizenzen oder Scheingeschäfte weg, ebenso der komplette Abschreibungszirkus, denn der Gewinn ist irrelevant für die Steuerhöhe. Die nötigen Daten für eine ortsbezogene Umsatzbesteuerung werden bereits für die MwSt erhoben, man muß nur diese Zahlen auswerten und an eine progressive (natürlich in der Höhe angepaßte) Steuersatzkurve anlegen.
4. Erbschaften voll als Einkommen besteuern, im Gegenzug erhält jede natürliche Person einen einmaligen Lebensfreibetrag, der der bisherigen Erbschaftssteuerfreigrenze unter Ehepartnern entspricht.
Das würde in der Praxis darauf hinauslaufen, daß junge Leute bis zum Erreichen des Lebensfreibetrags steuerfrei bleiben, was auch eine frühzeitige berufliche und soziale Etablierung unterstützt und einen frühzeitigen Aufbau von Rücklagen zur Altersversorgung ermöglicht. Bei Überschreiten des Lebensfreibetrages müßte dann eine progressive Steuerkurve einsetzen, d.H. die Steuerlast steigt erst mit Erreichen des Lebensfreibetrags nach und nach an - was bei Sozialhilfeempfängern quasi nie der Fall wäre, bei Spitzenverdienern jedoch nach wenigen Jahren.
5. Problemen bei Firmenerbschaften sollte nicht durch Ermäßigung der Steuerhöhe/-Sätze begegnet werden, sondern durch Anpassung von Zahlungsmodalitäten, z.b. durch bedingt rückzahlbare KfW-Darlehen, mit denen der Steuerpflichtige seine Steuerschuld begleichen und die er dann aus Unternehmensgewinnen nach und nach ablösen kann oder durch eine Steuerzahlung in Form von (Stimmrechtsbeschränkten) Unternehmensanteilen für den Fiskus, mit befristetem Rückkaufrecht für den Erben. Letzteres könnte so gestaltet werden, daß der Fiskus sich zwar nicht ins operative Geschäft der Firma einmischen, aber sehr wohl ein Unterlaufen der Steuerpflicht durch vorzeitige Liquidation oder Verlagerung ins Ausland verhindern.
Ja, Vermögenssteuern und Erbschaftssteuern auf hohe Vermögen der Top 4-5% sind sicher sinnvoll.
Nur was verspricht man sich von einem Grunderbe, wenn die prekäre Sitaution von Arbeit, Wohnen, etc. einfach fortbesteht?
Braucht es nicht erstmal einfachere Lösungen wie höherer Mindestlohn und bessere soziale Sicherungssysteme als am verteilten Vermögen anzusetzen?
Man sollte vielleicht erstmal das naheliegende und einfache tun und dann mit großflächigen Entwürfen loslegen.
Ja und Nein.
Ja, die sozialen Sicherungssysteme und Mindestlöhne sind ein wichtiger Hebel. Allerdings nicht der einzige und auch nicht ganz der richtige.
" als am verteilten Vermögen anzusetzen"
Da liegen Sie allerdings falsch. Erbschaft sind eben gerade kein verteiltes Vermögen, sondern zu verteilendes Vermögen, das nach derzeitiger Regelung hauptsächlich an Erben verteilt wird.
Das kann man aber sehr wohl in Frage stellen, insbesondere muß man das sogar wenn man eine Leistungsgesellschaft fordert, denn natürlich leisten Erben für ihre Erbschaft erstmal exakt nichts. Reiche Eltern zu haben ist nunmal keine Leistung, sondern einfach Glück (und bedeutet außerdem noch den weitere Vorteile, die Kinder armer Eltern nicht haben).
Tatsächlich basieren sehr große Erbschaften nicht selten nach wie vor auf im 3. Reich alles andere als rechtmäßig erlangtem Vermögen. In diesen Fällen kann man die Frage nach der Legitimität einer solchen Erbschaft gleich mindestens zweimal stellen. Ebenso bei Vermögen, die zu signifikanten Teilen aus organisierter Kriminalität oder Korruption hervorgegangen sind.
In diesem Punkt führt sich das Erbschaftsprinzip sogar selbst ad absurdjum. Denn mit welchem Recht sollte z.B. eine Familie Quandt Vermögensteile erben, die mit Geld aus den Verbrechen der "IG Farben" erwirtschaftet wurden, die Nachkommen von den Opfern dieser Verbrechen aber keinen Anspruch auf verzinste Rückgabe des damals von ihren Vorfahren im KZ geraubten Eigentums? Da könnte man ja auch durchaus einen vererbten Anspruch inclusive Zinseszinsen bis heute ableiten, bei dessen Befriedigung ein paar Milliardäre ganz schnell Ex-Milliardäre wären.
Leider hat die frühe Bundesrepublik hier in der Aufarbeitung der Verbrechen rundheraus versagt, sonst hätten da sämtliche ungeklärten Raubvermögen schon in den 1960ern einer Stiftung zugesprochen werden müssen. Allerdings wäre das Wirtschaftswunder dann vielleicht erstmal ausgefallen, weil diese Raubgelder nicht als Investitionsmittel zur Verfügung gestanden hätten und so mancher Nachkomme in Anbetracht des Risikos späterer Rückzahlungsforderungen sein Erbe lieber ausgeschlagen oder von sich aus gestiftet hätte.
Das sind aber nur ein paar Facetten der Problematik des Erbrechts. Und letztlich ist es wie gesagt systematisch die einfachste Lösung, Erbschaften steuerlich wie jedes andere Einkommen zu behandeln und anstatt nur Erben soziale Sicherheit zukommen zu lassen allen Bürgern einen Lebens-Steuerfreibetrag zu gewähren, der vor Eintreten der Steuerpflicht egal mit welchem Einkommen aufgezehrt werden kann.
Nach einer staatlich finanzierten Ausbildung der Wahl, einer richtigen Existenzsicherung auch bei Krankheit und Einkommen, dass auch eine Rente zum Leben bietet, steht dem Grunderbe nichts entgegen.
dass problem ist auch, dass reiche immer reicher werden. reichtum ist wegnahme bei anderen, sehe ich auch in meiner familie. weil ich enterbt wurde, sammeln sich die mio bei einer anderen person. auch reichtum muss begrenzt werden.